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    Strompreisbremse auch für Wärmepumpe, Wallbox und Co.?

    Von Anfang März 2023 bis Ende April 2024 wirkt die Strompreisbremse. Damit sollen Verbraucher von hohen Energiekosten entlastet werden. Und zwar rückwirkend ab Januar 2023. Gedeckelt werden 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Entscheidend für die Höhe der Entlastung ist der Stromverbrauch im September 2022. Doch mittlerweile sinken die Strompreise leicht. Lohnt sich die Preisbremse trotzdem? Und was ist, wenn der Stromverbrauch seit September stark gestiegen ist, etwa für stromintensive Wärmepumpen? Die ARAG Experten mit einem Überblick. Strompreisbremse Genau wie der Gaspreis wird der Strompreis von März 2023 bis April 2024 befristet gedeckelt. Der für den März ermittelte Entlastungsbetrag wird rückwirkend für Januar und Februar 2023 angerechnet. Laut ARAG Experten wird…

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    Steuern sparen für jedermann

    Arbeitszimmer, Fortbildung, Fahrtkosten, Arbeitskleidung – mit Ausgaben rund um die berufliche Tätigkeit lassen sich eine Menge Steuern sparen. Durch neue Obergrenzen können Berufstätige in 2023 noch mehr von der Steuer absetzen. Gleichzeitig gelten strengere Steuerregeln beim häuslichen Arbeitszimmer. Die ARAG Experten geben einen Überblick. Neue Home-Office-Regel Seit Anfang 2023 ist die während der Corona-Pandemie eingeführte Home-Office-Pauschale entfristet und damit dauerhaft im Steuerrecht verankert worden. Außerdem ist der mögliche Höchstbetrag gestiegen. Das ist laut ARAG Experten vor allem für Arbeitnehmer ohne klassisches Arbeitszimmer interessant, weil die Home-Office-Pauschale auch für Küchentisch oder Ess-Ecke gilt. Sie beträgt pro Tag, der überwiegend zu Hause gearbeitet wurde, sechs Euro für maximal 210 Tage pro Jahr…

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    Beifahrerin nutzt Blitzer-App: Ordnungswidrigkeit

    Ein Autofahrer begeht laut ARAG Experten auch dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 35 SZ 9/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Karlsruhe . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)…

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    Keine Entschädigung wegen Impfschadens

    Eine frühere Pflegeheim-Auszubildende ist mit ihrer Entschädigungsklage wegen behaupteten Impfschadens nach zwei Covid-19-Impfungen gescheitert. Das entschied laut ARAG Experten kürzlich das Landgericht Heilbronn, nachdem es eine ordnungsgemäße Aufklärung über die Impfrisiken bejaht hatte (Az.: 1 O 65/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Heilbronn . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)…

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    Elterngeld: Keine Bonus-Monate wegen Bereitschaftsdienst

    Der Bereitschaftsdienst von angestellten Klinikärzten ist als Zeit der Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldrechts zu berücksichtigen und kann deshalb dazu führen, dass ein Arzt keine Partnerschaftsbonus-Monate beim Elterngeld bekommt. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt klargestellt. Voraussetzung für den viermonatigen Bonus: Beide Elternteile dürfen in diesem Zeitraum gleichzeitig im Monatsdurchschnitt nicht weniger als 25 und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Eine klagende Ärztin hatte ihren Bereitschaftsdienst nicht als Arbeitszeit gesehen und dadurch Bonus-Monate beim Elterngeld erhalten. Doch in der Rechnung der Richter war der Bereitschaftsdienst sehr wohl als Arbeitszeit enthalten, so dass die Frau in einigen Monaten auf mehr als 30 Wochenstunden kam…

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    Equal Pay: Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit

    Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Frauen und Männer bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit das gleiche Gehalt verdienen müssen. Ein besseres Verhandlungsgeschickt beispielsweise darf kein Grund für einen Gehaltsunterschied sein. In einem konkreten Fall verdiente eine Frau monatlich 1.000 Euro weniger als ein männlicher Kollege, der in etwa zur gleichen Zeit in gleicher Position eingestellt worden war. Der Arbeitgeber begründete das mit dem besseren Verhandlungsgeschick des Kollegen. Das wollte sich die Frau nicht gefallen lassen und klagte. Dabei bestand sie künftig auf das gleiche Entgelt sowie auf eine Nachzahlung der Vergütung in Höhe der Differenz zum Gehalt ihres Kollegen von 15.000 Euro. In dritter Instanz hatte die Klage schließlich…

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    Behaupte Dich gegen Mobbing

    Cybermobbing ist vor allem unter Jugendlichen weit verbreitet. Laut länderübergreifender Trendstudie ARAG Digital Risks Survey ist jeder vierte Schüler in Deutschland bereits mindestens einmal Opfer von Cybermobbing geworden. Und die Gefahr, im Netz gemobbt zu werden, wächst. Mehr als 30 Prozent der Schulen verzeichnen einmal pro Woche einen Fall von Cybermobbing. Doch Opfer sind nicht wehrlos. Es ist möglich, Cybermobber zu verklagen. Anlässlich des Behaupte-Dich-gegen-Mobbing-Tages am 22. Februar verrät ARAG Expertin Kathrin Köhler im Interview, wie sich Betroffene wehren können. Was sagt das Gesetz zum Cybermobbing? Kathrin Köhler: Es existiert in Deutschland kein spezielles Cybermobbing- oder Mobbing-Gesetz. Aber es gibt eine ganze Menge einzelner Straftatbestände, die beim Cybermobbing relevant werden…

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    Streik: Wenn der Flieger am Boden bleibt

    Der Warnstreik der Gewerkschaft Verdi hat letzte Woche den Flugverkehr an sieben deutschen Flughäfen fast zum Stillstand gebracht. Laut Flughafenverband ADV fielen rund 2.340 Flüge aus, knapp 300.000 Passagiere waren betroffen. Die Auswirkungen haben Reisende noch Tage später zu spüren bekommen. Es wird vermutlich nicht die letzte Arbeitsniederlegung sein, die den Luftverkehr durcheinanderwirbelt. Daher informieren die ARAG Experten, welche Leistungen Passagieren zustehen und wann eine Entschädigung fällig wird, wenn Reisepläne durchkreuzt werden. Streik Streik ist grundsätzlich ein sogenannter "außergewöhnlicher Umstand" im Sinne der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union (EU), wenn es sich – wie in diesem Fall – nicht um einen Streik der Airline-Mitarbeiter handelt. Bei einem gebuchten Flug gibt es…

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    Ein ganzer Kerl dank Gassi-Gesetz

    Mehr als 12 Millionen Hunde leben laut Statista in deutschen Haushalten. Damit ist dieser Vierbeiner nach Katzen das zweitbeliebteste Haustier. In der Regel werden Hunde wie echte Familienmitglieder behandelt und führen – zumindest hierzulande – ein tierisch gutes Leben. Und damit es möglichst allen Hunden gut geht, gibt es die Tierschutz-Hundeverordnung. Anlässlich des "Liebe Dein Haustier-Tages" am 20. Februar informieren die ARAG Experten noch einmal über die geänderten Regeln der Verordnung. Wissenschaftliche Erkenntnisse Die Tierschutz-Hundeverordnung regelt die Anforderungen an die Hundehaltung. Dabei fließen auch wissenschaftliche Erkenntnisse ein, die die Bedürfnisse von Hunden berücksichtigen, wie etwa die Grundbedürfnisse nach Bewegung und sozialen Kontakten zu anderen Hunden, eine ausreichende Beschäftigung der Halter…

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    Bis 28.2.: Heckenschnitt noch erlaubt

    Während schonende Form- und Pflegeschnitte bei Hecken und Gehölzen das ganze Jahr über erlaubt sind, ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) klar festgelegt, dass Hecken, Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nur noch bis zum 28. Februar zurückgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder gar gefällt werden dürfen. Verstöße können teuer werden. Die ARAG Experten klären auf, was Gartenbesitzer zum Heckenschnitt wissen müssen und welche Termine sie unbedingt einhalten sollten. Was sagt das Gesetz? Paragraf 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) legt seit 2010 bundesweit einheitlich fest, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen.…

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