• Verbraucher & Recht

    Kein Wohngeld für Langzeit-Studenten

    Studierende können bei überlanger Studiendauer einen Anspruch auf Wohngeld verlieren. Dies gelte insbesondere, wenn das Studium unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht mehr ernsthaft betrieben werde, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Berlin. In einem solchen Fall sei von Rechtsmissbrauch auszugehen (Az.: 21 K 144/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung…

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  • Verbraucher & Recht

    Verstoß gegen Rechtsfahrgebot nicht rücksichtslos

    Wer sich sieben Wochen in einem Land mit Linksverkehr aufhielt, handelt regelmäßig lediglich unachtsam und nicht rücksichtslos, wenn er bei seiner ersten Fahrt in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt. Deswegen stelle das Verhalten des Autofahrers keine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung dar, die ein rücksichtsloses Handeln erfordere. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az.: 1 OLG 2 Ss 34/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Zweibrücken . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links…

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    Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg

    Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall. Das gilt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt jedenfalls dann, wenn das Anbringen der Abdeckung den eigentlichen Weg zur Arbeit deutlich unterbricht (Az.: L 6 U 61/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende…

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    Karneval: Das kontrollierte Chaos

    Prall gefüllte Berliner und leckere Muzen liegen verlockend in den Schaufenstern, Prinzenpaare und Dreigestirne touren durch die Kneipen der Gemeinden und gut versteckt werden die Mottowagen für den Rosenmontagszug verkleistert und bemalt. Ab dem 16. Februar heißt es wieder Helau, Alaaf oder auch Ahoi. Doch nicht alles ist erlaubt und auch nicht alles muss toleriert werden. Die ARAG Experten geben einen Einblick in geschriebene und ungeschriebene Gesetze. Altweiber um 11.11 Uhr: Hoch die Tassen? Weiberfastnacht und die Faschingstage sind in keinem Bundesland ein gesetzlicher Feiertag. Es besteht also Schulpflicht bis zum Ende des Schultages. Die ARAG Experten geben aber Grund zur Hoffnung: Viele Schulleitungen in den Karnevalshochburgen legen nämlich einen…

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  • Verbraucher & Recht

    Kinderleichtes Kiffen

    Der Anteil der Jugendlichen, die noch nie geraucht haben, ist laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit gut 85 Prozent so hoch wie seit Jahrzehnten nicht. Klingt gut, oder? Leider nimmt stattdessen der Konsum von Alkohol und illegalen Drogen zu. Und zwar rasant. Welche Auswirkungen Drogen auf Jugendliche haben, warum sie gerade für die jüngere Generation so gefährlich sind und was soziale Medien damit zu tun haben, erklären die ARAG Experten. Drogenaffinität Jugendlicher wächst Gut sieben Prozent aller 12- bis 17-jährigen Jugendlichen rauchen. „Nur“, muss man in diesem Fall wohl hinzufügen, denn bei anderen Drogen liegen die Zahlen höher. Eine Wasserpfeife hat bereits jeder fünfte Jugendliche im Alter von 12…

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    Noch keinen Schatz gefunden?

    Valentinstag ohne einen Valentin? Geht ja gar nicht. Aber wenn man nicht das Glück hat, wie Silbermond im Song ‚Das Beste‘ den Partner fürs Leben gefunden zu haben – wo findet man auf die Schnelle jemanden, den man an diesem Tag mit Blumen und Süßigkeiten beschenken kann? Richtig! Über eine Dating-App. Machen ja viele. Fast ein Drittel der Deutschen, um genau zu sein. Und ob One-Night-Stand oder feste Partnerschaft: Bei der Hälfte hat sich daraus sogar schon mal etwas entwickelt. Trotzdem macht sich eine leichte Müdigkeit auf Dating-Apps bemerkbar. Die ARAG Experten wissen, warum das so ist. Das Kind hat einen Namen Dating-Burn-Out heißt es – das Phänomen, was sich…

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  • Verbraucher & Recht

    Schulden in der Ehe – wer haftet?

    Mit dem „Ja“ vor dem Standesbeamten kommen auf Ehepartner auch gemeinsame Rechte und Pflichten zu – in guten wie in schlechten Zeiten. So sind sie durch die Eheschließung beispielsweise unterhaltspflichtig und müssen füreinander sorgen. Die Haftung für mögliche Schulden des Partners ist allerdings eingeschränkt und tritt durch das Ja-Wort nicht automatisch ein. Anlässlich des Welttages der Ehe am 12. Februar nehmen die ARAG Experten das unromantische Thema "Schulden" einmal unter die Lupe. Alleinige Schulden Schulden, die ein Partner vor der Ehe gemacht hat, bleiben alleinige Schulden. Wer also Schulden aus Kreditverträgen, Unterhaltsansprüchen etc. mit in die Ehe bringt, haftet auch nach der Trauung allein für diese. Dies gilt laut ARAG…

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  • Bildung & Karriere

    Keine Arbeitslosengeldsperre bei Rückkehr in die Selbstständigkeit

    Wird eine abhängige Beschäftigung für die Wiederaufnahme einer pandemiebedingt aufgegebenen Selbstständigkeit gekündigt, darf nach Auskunft der ARAG Experten die Bundesagentur für Arbeit nicht die Regelsperrzeit von zwölf Wochen für Arbeitslosengeld verhängen. Denn es sei von einem Härtefall auszugehen, wenn die Kündigung von der berechtigten Annahme geleitet sei, die selbstständige Tätigkeit wiederaufnehmen zu können, so das nordrhein-westfälische Landessozialgericht (Az.: L 9 AL 106/22 B ER). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail:…

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  • Bildung & Karriere

    Kein Unterricht bei Lehrermangel

    Bei Lehrermangel besteht kein Anspruch auf lehrplanmäßigen Unterricht. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, welches in einem Eilrechtsstreit Beschwerden von neun Schülern zurückgewiesen hat. Anlass zu gerichtlichem Einschreiten sei erst dann gegeben, wenn es die Schulverwaltung in Fällen von Unterrichtsausfall unterlasse, zeitnah die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Möglichen zu ergreifen (Az.: 4 EO 614/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OVG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG…

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  • Verbraucher & Recht

    Verwertung der Tonaufnahme einer Dashcam

    Ein städtischer Mitarbeiter warf seinem Kollegen vor, dieser habe mutwillig sein Auto zerkratzt. Als Beweis legte er die Tonaufzeichnung einer Dashcam aus seinem Auto vor. Darauf war ein Kratzgeräusch zu hören. Der Beklagte bestritt die Sachbeschädigung und widersprach zudem der Verwertung der Dashcam-Aufnahmen. Erstens könne der Ton nachträglich hinzugefügt worden sein oder das Kratzgeräusch von einer anderen Quelle stammen. Darüber hinaus war er der Ansicht, dass die anlasslosen Dashcam-Aufzeichnungen datenschutzrechtlich unzulässig seien. Laut ARAG Experten liegt in diesem Fall zwar ein Datenschutzverstoß vor, doch nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf dürfen die vorliegenden Beweise trotzdem verwertet werden (Az.: 13 Sa 624/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des…

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