• Bildung & Karriere

    Kein Unterricht bei Lehrermangel

    Bei Lehrermangel besteht kein Anspruch auf lehrplanmäßigen Unterricht. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, welches in einem Eilrechtsstreit Beschwerden von neun Schülern zurückgewiesen hat. Anlass zu gerichtlichem Einschreiten sei erst dann gegeben, wenn es die Schulverwaltung in Fällen von Unterrichtsausfall unterlasse, zeitnah die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Möglichen zu ergreifen (Az.: 4 EO 614/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OVG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG…

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  • Verbraucher & Recht

    Verwertung der Tonaufnahme einer Dashcam

    Ein städtischer Mitarbeiter warf seinem Kollegen vor, dieser habe mutwillig sein Auto zerkratzt. Als Beweis legte er die Tonaufzeichnung einer Dashcam aus seinem Auto vor. Darauf war ein Kratzgeräusch zu hören. Der Beklagte bestritt die Sachbeschädigung und widersprach zudem der Verwertung der Dashcam-Aufnahmen. Erstens könne der Ton nachträglich hinzugefügt worden sein oder das Kratzgeräusch von einer anderen Quelle stammen. Darüber hinaus war er der Ansicht, dass die anlasslosen Dashcam-Aufzeichnungen datenschutzrechtlich unzulässig seien. Laut ARAG Experten liegt in diesem Fall zwar ein Datenschutzverstoß vor, doch nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf dürfen die vorliegenden Beweise trotzdem verwertet werden (Az.: 13 Sa 624/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des…

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  • Verbraucher & Recht

    Radeln im Winter – nichts für Warmduscher

    In der kalten Jahreszeit müssen Radfahrer nicht nur mit eisigen Temperaturen zurechtkommen. Bei Glatteis, Schnee und widrigen Sichtverhältnissen leben sie zuweilen recht gefährlich. Wie der Drahtesel wintersicher wird, welches Zubehör hilft und wie es mit der Versicherung und rechtlichen Fragen aussieht, wissen zum Internationalen Winter-Fahrradpendlertag am 10. Februar die ARAG Experten. Räumpflicht auf Radwegen Obwohl Kommunen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: III ZR 8/03) dazu verpflichtet sind, verkehrswichtige Radwege innerorts zu räumen und zu streuen, sind es oft genau diese Wege, die etwas stiefmütterlich behandelt und zuletzt von Schnee und Eis befreit werden. Im Gegenteil: Oft landen auch noch die geräumten Schneemassen von der Straße auf angrenzenden Radwegen. Die…

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  • Sport

    Sport geht immer und fast überall

    Sportstätten sind hierzulande ein knappes Gut. Viele Hallen sind renovierungsbedürftig oder besetzt durch nachmittägliche Bewegungsangebote von Schulen. So bekommen Sportvereine immer weniger Hallenzeiten von der Gemeinde zugeteilt. Die Folge: Sportangebote fallen aus, werden auf unbeliebte Randzeiten verlegt oder die Halle wird geteilt. Knapp 12 Prozent der Vereine fürchten laut Sportentwicklungsbericht durch diese reduzierten Kapazitäten sogar um ihre Existenz. Doch es gibt eine Lösung: Sport in Nicht-Sportstätten, wie etwa Gemeindesälen, Versammlungs- oder anderen Gemeinschaftsräumen. Was bei der Nutzung zu beachten ist, wissen die ARAG Experten. Wo findet man Räume für Sport, Spiel und Bewegung? Mehrzweckräume, Aufenthalts- oder Gemeinschaftsräume oder Seminarräume sind gut geeignet. Diese finden sich laut ARAG Experten in Gemeindezentren,…

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  • Verbraucher & Recht

    Im Netz gemobbt

    Es funktioniert rund um die Uhr, verbreitet sich extrem schnell und lebt von der Anonymität des Internets: Cybermobbing. Dabei sind die Formen des digitalen Mobbings so vielfältig wie die digitalen Orte, an denen es stattfindet. Die Folgen für die Opfer sind gravierend. Gerade Jugendliche sind besonders betroffen. Und die Gefahr im Netz wächst. Anlässlich des Safer Internet Days am 7.2. geben die ARAG IT-Experten einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und verraten, wie sich Betroffene schützen können. Mehr Opfer Laut Sinus-Jugendstudie gehört Cybermobbing für die meisten Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren zum Alltag: Unabhängig von Alter, Bildung und Geschlecht hat im vergangenen Jahr jeder zweite Jugendliche beobachtet, dass jemand im…

  • Gesundheit & Medizin

    Vorsorge nichts für Männer?

    Prostata- oder Darmkrebs, Herz-Kreislauf- oder Nieren-Erkrankungen – die meisten Krankheiten können durch regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen frühzeitig erkannt und behandelt werden. Doch auch das beste Untersuchungsangebot nützt wenig, wenn die Bereitschaft fehlt, es wahrzunehmen. Gerade Männer sind auf diesem Gebiet etwas nachlässig. Anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar betonen die ARAG Experten, wie wichtig Vorsorge und Früherkennung sind. Vorsorge und Früherkennung Während man mit Vorsorgeuntersuchungen dafür sorgen kann, dass Krankheiten gar nicht erst entstehen – z. B. mit Hilfe von Impfungen –, dient die Früherkennung einem möglichst frühen Nachweis einer Krankheit und damit einer guten Therapierbarkeit. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass viele Früherkennungsuntersuchungen zu den Regelleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören.…

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  • Verbraucher & Recht

    Pflegegeld ist nicht pfändbar

    Das weitergeleitete Pflegegeld ist bei der pflegenden Person laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht pfändbar. Der BGH führt dafür vor allem den Sinn der Leistung ins Feld, wonach der Bedürftige seine Pflegerin dafür belohnen will, dass sie ihm ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglicht und dafür Opfer bringt. Die Geldleistung würde diesen Sinn verlieren, wenn sie wie Arbeitseinkommen pfändbar wäre (Az.: IX ZB 12/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax:…

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  • Verbraucher & Recht

    Party trotz Krankmeldung: Kündigung

    Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und ist durch Fotos belegt, dass sie an diesen Tagen an einer öffentlichen Party teilgenommen hat, so kann dies ihre fristlose Kündigung rechtfertigen. ARAG Experten verweisen auf einen vom Arbeitsgericht Siegburg entschiedenen Fall (Az.: 5 Ca 1200/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des ArbG Siegburg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben…

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  • Verbraucher & Recht

    Schadensersatz bei sogenannten Schockschäden

    Wenn Eltern einen Schock erleiden, weil ihr Kind aufgrund einer Gewalttat ein traumatisches Erlebnis hatte, in dessen Folge der Täter rechtskräftig verurteilt wurde, können sie vom Täter Schmerzensgeld verlangen. In Abkehr zu früherer Rechtsprechung ist es für einen Schmerzensgeldanspruch nicht mehr erforderlich, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung der Eltern größer ist, als es beim Tod oder einer Verletzung eines nahestehenden Menschen typischerweise zu erwarten gewesen wäre. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem ein Vater Schmerzensgeld forderte, weil er nach dem traumatischen Erlebnis seiner Tochter eine psychische Erkrankung entwickelte und über ein Jahr arbeitsunfähig war. Ein Sachverständiger bestätigte die psychische Beeinträchtigung des Vaters als eindeutige Folge des Schockschadens.…

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  • Verbraucher & Recht

    Infektionsschutzverordnung frühzeitig aufgehoben

    Ursprünglich sollte sie laut ARAG Experten bis zum 7. April 2023 gelten: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Sie verpflichtete Arbeitgeber zu betrieblichen Hygienekonzepten und entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter. Doch aufgrund sinkender Corona-Infektionszahlen, einem in der Regel milden Infektionsverlauf und einer insgesamt günstigen Prognose wird sie bereits zum 2. Februar aufgehoben. Stattdessen gelten die Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums zum betrieblichen Infektionsschutz, wie etwa die Einhaltung der AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen, richtig Lüften). Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von…

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