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    Müllabfuhr muss nicht rückwärts fahren

    Hauseigentümer müssen ihre Abfallbehältnisse für die Müllabfuhr an anderer geeigneter Stelle als an ihrem Grundstück bereitstellen, wenn ihr Grundstück aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht angefahren werden kann. Das ist nach Auskunft der ARAG Experten laut Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße insbesondere der Fall, wenn das Unternehmen das Grundstück nur rückwärts anfahren kann (Az.: 4 K 488/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Neustadt a. d. Weinstraße . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links…

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    Geld zurück für Reisen in der Pandemie

    Zwei Wochen Sonne, Strand und Meer. Den zweiwöchigen Urlaub im März 2000 nach Gran Canaria hatte das Ehepaar lange vor der Pandemie gebucht. Daher wollte sich das reiselustige Paar seinen Urlaub vom Virus auch nicht verhageln lassen. Doch zwei Tage nach ihrer Ankunft hieß es aufgrund der Corona-Maßnahmen auf der Kanareninsel Stubenarrest statt Strand. Ihr Hotelzimmer durften die Urlauber ab sofort nur noch zum Essen verlassen. Zudem wurden Ausflüge gestrichen, die Animation eingestellt, Pool und Strand gesperrt. Am Ende musste das Ehepaar laut ARAG Experten bereits nach einer Woche die Heimreise antreten. Wieder zu Hause, verlangten die enttäuschten Urlauber vom Reiseveranstalter eine Erstattung von 70 Prozent des Reisepreises. Dieser lehnte…

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    Einer für alle, alle für einen?

    "Love is sharing a password" („Liebe ist, ein Passwort zu teilen“), hieß es noch vor einigen Jahren beim Streaming-Dienst Netflix. Diese Liebe soll nun bald vorbei sein. Das kalifornische Unternehmen will die Passwort-Weitergabe noch in diesem Jahr unterbinden. Auch andere Streaming-Anbieter untersagen ihren Kunden das Weitergeben von Passwörtern und drohen sogar mit hohen Vertragsstrafen. Die ARAG Experten informieren über eine zwar weit verbreitete, aber dennoch illegale Praxis des so genannten „Account-Sharings“. Nur für Haushaltsmitglieder Laut Netflix-Nutzungsbedingungen dürfen Inhalte nicht mit Personen geteilt werden, die nicht im gleichen Haushalt leben. Es sei denn, das Abonnement sieht eine Mehrfachnutzung explizit vor. Damit sind beispielsweise Nachbarn, Freunde oder Arbeitskollegen, denen man seinen Account…

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    Online-Verkäufe ab sofort unter den strengen Augen des Fiskus‘

    Es klingt genauso unsexy wie es ist: Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) gilt seit 1. Januar und verpflichtet digitale Plattform-Betreiber wie etwa eBay, Etsy, Amazon Marketplace oder Airbnb, Geschäfte ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen sowie Steuerhinterziehung und -umgehung zu unterbinden. Die ARAG Experten erklären, was das Gesetz für Verbraucher bedeutet. Power-Seller aufgepasst: Die neuen Spielregeln Es ist die EU-Richtlinie 2021/514 oder auch DAC 7 genannt, die bis Ende 2022 in nationales Recht umgesetzt werden musste und seit Anfang Januar für Aufruhr unter Verkäufern auf Kleinanzeigen-Portalen sorgt. Danach müssen bestimmte Daten aller Anbieter, die auf der Plattform tätig sind,…

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    Zu viel, zu fett, zu süß

    Mehr als die Hälfte aller Erwachsenen in Deutschland ist stark übergewichtig. Bei Kindern ist nach Angaben des Deutschen Kinderhilfswerks jedes sechste Kind zu dick. Neben einer einseitigen Ernährung trägt auch Bewegungsmangel wesentlich zur Entstehung von Übergewicht bei. Beides hat sich vor allem bei jungen Menschen durch die Corona-Pandemie erheblich verstärkt, so die Copsy-Studie (Corona und Psyche) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Wie es gelingt, sich gesünder zu ernähren und wo man sich informieren kann, verraten die ARAG Experten. Gesunde Ernährung besser verstehen Neben einer Vielzahl an Ratgebern und mal lang- oder kurzfristigen Trends zur gesunden Ernährung gibt es die Ernährungspyramide des Bundeszentrums für Ernährung oder den Ernährungskreis der Deutschen Gesellschaft für Ernährung…

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    Freitag, der 13.: Kein Grund zur Panik!

    Wer unter Paraskavedekatriaphobie leidet, ist an ein bis maximal drei Tagen pro Jahr besonders achtsam, weil er eine abergläubische Angst vor Freitag, dem 13. hat. Abgeleitet wird der Begriff aus den griechischen Wörtern ‚Paraskave‘ (Freitag) und ‚Dekatria‘ (13). Und obwohl statistisch längst bewiesen ist, dass dieses spezielle Datum keinen Einfluss auf die Unfallhäufigkeit hat, gibt es Menschen, die sich besonders vorsichtig durch einen Freitag, den 13. bewegen. Freitag der 13. mit schrägen Auswirkungen Die Zahl 13 hat es durchaus in sich: So verzichten Hotels auf die Zimmernummer 13 oder auf 13. Stockwerke, in Flugzeugen mancher Airlines, wie z. B. der Lufthansa, sucht man vergeblich nach Sitzreihen mit der Nummer 13…

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    Kündigung wegen Rentennähe

    Grundsätzlich gilt laut Kündigungsschutzgesetz: Je älter ein Mitarbeiter, desto höher sein Schutz vor Kündigung. Doch diese grundsätzliche Sichtweise wurde nun laut ARAG Experten durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf den Kopf gestellt. Danach gilt: Ist der Renteneintritt nahe – hier wurde ein Zeitraum von maximal zwei Jahren definiert – können Arbeitnehmer betriebsbedingt eher gekündigt werden als Kollegen, deren Rente noch weiter entfernt ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass betroffene Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhältnisses eine abschlagsfreie Rente oder die Regelaltersrente beziehen werden. Bei der Sozialauswahl müssen allerdings nach wie vor Kriterien wie z. B. Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen darf ebenfalls nicht berücksichtigt…

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    Trinkgeld ist kein Einkommen

    Eine Servicekraft in der Gastronomie, die Arbeitslosengeld (ALG) II bezieht und neben ihrem Einkommen als Kellnerin ein monatliches Trinkgeld in Höhe von 25 Euro bekommt, hat trotzdem vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Trinkgeld darf nur dann die Leistungshöhe des ALG II mindern, wenn es zehn Prozent des Regelbedarfs übersteigt. Die ARAG Experten weisen auf ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts hin, das klargestellt hat, dass Trinkgeld kein Einkommen, sondern eine Zuwendung von Dritten sei, die freiwillig erfolge (Az.: B 7/14 AS 75/20 R). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BSG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax:…

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    Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen

    Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Körperschaften, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen und kulturelle Betätigungen fördern, nicht von der Einkommenssteuer abgezogen werden können. Darunter fallen beispielsweise Sportvereine oder Musik-Orchester. Spenden an solche Vereine dürfen laut ARAG Experten aber weiterhin von der Steuer abgezogen werden (Bundesfinanzhof, Az.: X R 7/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BFH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen…

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    Nicht ohne mein Handy!

    Ressourcen schonen, nachhaltig mit Elektronik umgehen, die Nutzungsdauer verlängern – das sind einige der Ideen, die hinter einer neuen EU-Verordnung stecken. Danach sollen Nutzer die Akkus ihrer Handys und Laptops wieder selbst austauschen und ersetzen können. Es dauert zwar noch einige Jahre, bis die neue EU-Vorgabe verpflichtend für die Hersteller und damit für Verbraucher spürbar wird, doch die ARAG IT-Experten begrüßen sie als Schritt aus der Wegwerfgesellschaft. Was die Neuregelung aber nicht ändern wird, sind die Regeln bei der Benutzung von elektronischen Geräten. Ob in der Schule, bei der Arbeit oder in der Freizeit: Nicht immer und überall sind Handy und Co. erlaubt. Die ARAG IT-Experten mit einer Übersicht. Firmenhandys…