• Ausbildung / Jobs

    Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufgehoben

    Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem 02.02.2023 neben der Maskenpflicht im Personenfernverkehr auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben wird. Außer in der medizinischen Versorgung und Pflege entfallen somit sämtliche Pflichten für Arbeitgeber, Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus umzusetzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfiehlt dennoch, die gewonnenen Erfahrungen zu nutzen, weiterhin die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts bzw. der zuständigen Gesundheitsbehörden zu beachten und ggf. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten beizubehalten. Sicheres und gesundes Arbeiten hat jederzeit höchste Priorität – nicht nur in einer pandemischen Lage. Bleiben Sie weiterhin gesund! Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstr. 4 10777 Berlin Telefon: +49 (30) 31582465 Telefax: +49 (30) 31582400 http://basiknet.de…

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  • Ausbildung / Jobs

    Online-Schulungen für die Verarbeitung von Polyurethan-Produkten

    Der europäische Gesetzgeber hat zur sicheren Verwendung von Polyurethan-Produkten mit mehr als 0,1% Diisocyanaten ein neues zweistufiges Schutzkonzept vorgelegt. Da Isocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege und der Haut verursachen können. Hiervon sind Farben, Lacke, Kleb- und Dichtstoffe, sowie Schäume betroffen. Für die Unternehmen besteht aufgrund der Reach Verordnung die Aufgabe zur Schulung der Beschäftigten. Was beinhaltet das Schutzkonzept? Seit dem 24. Februar 2022 müssen Lieferanten (Hersteller) den Käufer von Polyurethan-Produkten zu den Gefährdungen durch >0,1% Diisocyanaten informieren. Dazu muss auf dem Etikett des Produktes der Hinweis "ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen und gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen" angebracht sein. Die zweite Schutzstufe betrifft Arbeitgeber und…

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  • Ausbildung / Jobs

    Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

    Psychische Belastungen haben in den vergangenen Jahren nicht nur zugenommen – sie sind auch in der Arbeitswelt sicht- und spürbarer geworden. Laut §5 Arbeitsschutzgesetz ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, für alle Tätigkeitsbereiche eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu erstellen. Hierbei geht es um die Erfassung der psychischen und sozialen Einflussfaktoren am Arbeitsplatz. Konzentrationsstörungen, Produktivitätsverlust, hohe Ausfallzeiten und Fluktuation sind nur einige Beispiele, die durch psychische Belastungen hervorgerufen werden und für jeden Betrieb erhebliche Konsequenzen haben können. Über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht hinaus ergeben sich durch die Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen, die für jeden Betrieb auch wirtschaftlich positive Auswirkungen haben können. "Belastung" ist nicht immer negativ! Unterschieden werden die Begriffe "Belastung" und "Beanspruchung".…

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  • Fahrzeugbau / Automotive

    Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz von Elektrofahrzeugen im Betrieb

    Die fortschreitende Elektromobilität ist im Straßenbild deut-lich sichtbar und daher sind auch in Betrieben immer häufi-ger Elektrofahrzeuge im Einsatz. Die Erweiterung des Fuhr-parks um Hybridfahrzeuge und batteriebetriebene vollelekt-rische Fahrzeuge ist somit auch für die Arbeitssicherheit von Bedeutung und in der Gefährdungsbeurteilung zu berück-sichtigen. Sie finden nachfolgend Hinweise zum Einsatz von Elektrofahrzeugen und Ladeeinrichtungen. Praxisnah unterweisen Das Fahren mit Elektrofahrzeugen ist anders als bei Fahr-zeugen mit klassischem Verbrennungsmotor. Eine Probe-fahrt zur Einweisung in das andere Fahrverhalten sollte in jedem Fall erfolgen. Zu den organisatorischen Maßnahmen gehört weiterhin die Bereitstellung der Bedienungsanleitung und der Betriebsanweisung. Welche Servicearbeiten darf der Fahrer ausführen? Zum Bedienen des Fahrzeugs gehören auch Servicearbei-ten, deren elektrische Gefährdung mit…

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  • Ausbildung / Jobs

    Jugendarbeitsschutz im Betrieb

    Für Jugendliche liegt die Arbeitswelt der Erwachsenen au- ßerhalb ihrer bisherigen Erfahrungen. Sie benötigen zum Einstieg in den betrieblichen Alltag eine fachliche Anleitung und Sie bedürfen eines besonderen Schutzes bei der Arbeit. Bei der Beschäftigung eines Jugendlichen muss der Arbeitgeber auch die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) beachten, um Jugendliche vor denGefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Mit einer einführenden Besprechung und Unterweisung kann der Arbeitgeber Arbeitsunfälle vermeiden. Zumeist absolvieren Jugendliche als Praktikant im Rahmen des regulären Schulunterrichtes ein Schülerpraktikum zur Berufsorientierung. Daneben sind jedoch auch Jugendliche zur beruflichen Ausbildung als Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt. Nach dem JArbSchG ist Jugendlicher, wer zwischen 15 und 18 Jahren alt ist. Eine Beschäftigung von Kindern…

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  • Fahrzeugbau / Automotive

    Einheitlicher EU-Führerschein kommt – Umtauschpflicht teilweise verlängert

    Haben Sie noch einen „rosa Lappen“? Oder schon eine Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat? In jedem Fall müssen Sie Ihren bisherigen Führerschein umtauschen, wenn er vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Dies gilt auch für fahrzeugführende Personen in Handwerksbetrieben. Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig die Gültigkeit der Fahrerlaubnisse derjenigen Mitarbeitenden zu überprüfen, die während ihrer Tätigkeit Fahrzeuge nutzen. Fahrzeugführende im Handwerk sollten bei der Übertragung der bisherigen PKW-Klassen 2 und 3 auf Besonderheiten achten. Grundlage ist die sog. Dritte EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG). Ziel ist, dass alle Autofahrerinnen und Autofahrer in der EU einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein mit sich führen. Dafür müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis Anfang…

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  • Ausbildung / Jobs

    Neue Internet-Portale zum Betrieblichen Arbeitsund Gesundheitsschutz im Handwerk

    Wenn Gerüste aufgebaut, Dächer gedeckt oder Farben und Reinigungsmittel zum Einsatz kommen, stellt dies besondere körperliche Anforderungen an die Beschäftigten im Handwerk. Sie arbeiten häufig auf Baustellen, bewegen schwere Bauteile oder arbeiten mit Gefahrstoffen. Damit sie dauerhaft gesund und leistungsfähig bleiben, müssen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sorgfältig beachtet und angewendet werden: Das Tragen von Schutzhelmen und Handschuhen, der Einsatz von Absturzsicherungen, das Beachten von Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz und vieles mehr. Das neue Internetportal zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Handwerk www.handwerk-gesund.de erleichtert den Überblick darüber, welche Maßnahmen in den Betrieben wichtig sind und wie Verantwortliche sie praktisch umsetzen können. Das Online-Portal entstand aus den Erfahrungen in einem dreijährigen Projekt…

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  • Energie- / Umwelttechnik

    Schutzmaßnahmen bei Sonneneinstrahlung

    Die Sonne ist für uns Menschen unentbehrlich. Sie fördert u.a. die Bildung des lebenswichtigen Vitamin D, dass für die Entwicklung und Festigkeit der Knochen benötigt wird. Jedoch ein Übermaß an Sonnenstrahlung schadet unserer Haut und unseren Augen – sofort und langfristig! Unmittelbare gesundheitliche Gefährdungen durch UVSonnenstrahlung sind Hautrötungen und Sonnenbrand. Langfristig können zu viel und zu langanhaltende Sonneneinwirkungen zu Hautschäden (Hautkrebs) sowie Augenkrankheiten (Bindehautentzündung, Grauer Star) führen. Die gesundheitliche Bedeutung ist angesichts der aktuell hohen Anzahl an Berufskrankheiten durch Hautkrebs besonders deutlich erkennbar. Mit den folgenden Informationen wollen wir Sie dabei unterstützen, sich frühzeitig auf die bevorstehende Sommersaison vorzubereiten. Was der Arbeitgeber wissen muss Generell sind nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes…

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  • Ausbildung / Jobs

    Neue Corona-Arbeitsschutzregelungen

    Wir informieren heute über aktuelle Änderungen zum Arbeitsschutz in Pandemiezeiten. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung (siehe Information 1/2021) ist geändert und ergänzt worden und gilt jetzt bis zum 30. Juni 2021. Neu ist die Verpflichtung ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen. Außerdem müssen Sie Ihren Beschäftigten Corona Tests anbieten. Dies hat Konsequenzen für Ihren betrieblichen Arbeitsschutz, die Sie hier nachlesen können: Hygienekonzept Die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 11.03.2021 verpflichtet den Arbeitgeber, auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ein Hygienekonzept zu erstellen sowie die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Im Hygienekonzept sind die betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen zusammenzufassen, die dem Infektionsschutz dienen. Dabei ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zu beachten, die am 22.02.2021 in neuer Fassung erschienen…

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  • Ausbildung / Jobs

    Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

    Der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) erlas-sen, die am 27. Januar 2021 in Kraft tritt und bis zum 15. März 2021 gilt. Die Corona-ArbSchV verschärft die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom August 2020 in einigen Be-reichen. Dies hat Konsequenzen für Ihren betrieblichen Ar-beitsschutz, die Sie hier nachlesen können: Arbeitgeberpflichten: ➢ Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich zusätzlich erforder-licher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes überprüfen und aktualisieren. Empfehlungen: Zusätzliche Maßnahmen auf einem Einlegeblatt zur Gefähr-dungsbeurteilung ergänzen → Termin 27.01.2021. Arbeitge-ber sind verpflichtet, die in der SARS-CoV-2- Arbeitsschutz-regel vom August 2020 beschriebenen Hygienemaßnahmen einzuhalten, um Beschäftigte, Kundinnen und Kunden sowie Lieferanten vor einer COVID-19-Infektion zu schützen. Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vor-rang vor persönlichen Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip).…

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