• Ausbildung / Jobs

    Die CGM und GÖD schließen sich an die Forderung der DHV an

    Die CGM und GÖD schließen sich an die die Forderung der DHV an und fordert die Bundesregierung auf, das Kurzarbeitergeld in den unteren Einkommen so auszugestalten, dass der Nettolohn, der mit einem Mindestlohn von 9,35 € brutto in der Stunde verdient wird, nicht unterschritten wird! Darüber hinaus ist bis zu einem Stunde nlohn von 15,00 € das Kurzarbeitergeld auf 80 % des Nettolohns zur Absicherung aller betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzustocken! In wirtschaftlichen Krisen zeiten können Firmen Kurzarbeit beantragen. F ür die betroffenen Mitarbeiter/innen bedeutet das, dass sie während diese r Zeit Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit beziehen . Das gesetzliche Kurzarbeitergeld beträgt gemäß §§ 95 ff. SGB III…

  • Firmenintern

    PRESSEERKLÄRUNG der Christlichen Gewerkschaft Metall zum Tarifabschluss in der M&E-Industrie

    Die CGM erklärt: Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) erkennt den Ernst der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gesamtsituation aufgrund der Corona-Krise an. Aktuell steht die Gesundheit der Menschen uneingeschränkt im Mittelpunkt. Angesichts der möglichen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Große Tarifkommission der CGM in einem Umlaufverfahren das erzielte Verhandlungsergebnis in der M + E -Industrie gebilligt und ihre Tarifgeschäftsführer beauftragt, diesen Abschluss nun mit den regionalen Arbeitgeberverbänden zu zeichnen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) Jahnstraße 12 70597 Stuttgart Telefon: +49 (711) 2484788-0 Telefax: +49 (711) 2484788-21 http://www.cgm.de Ansprechpartner: Thomas Zmija Referent für Presse und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: +49 (711) 2484788-28 Fax: +49 (711) 2484788-0 E-Mail: presse@cgm.de Weiterführende Links…

  • Ausbildung / Jobs

    Die Ministererklärung vom 22. März 2020 bedarf dringend der gesetzlichen Absicherung

    Im Rahmen einer Ministererklärung hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Montag, den22. März 2020  klargestellt, dass das BMAS in der aktuellen Ausnahmesituation Betriebsratssitzungen per Video- oder Telekonferenzen für zulässig erachtet. Dies gilt sowohl für die Zuschaltung einzelner Betriebsratsmitglieder als auch eine virtuelle Betriebsratssitzung. Die CGM erklärt:  Die Ministererklärung von Arbeitsminister Heil stellt nur einen Appell an die Kooperationsbereitschaft der Arbeitgeber dar. Inzwischen aber warnen Arbeitsrechtler: Die Ministererklärung ersetzt keinesfalls die notwendige gesetzliche Grundlage. Im Streitfall könnten Arbeitgeber einen Beschluss des Betriebsrats auch anzweifeln, wenn gegen die gesetzliche Präsenzpflicht verstoßen wird. Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) fordert deshalb so schnell wie möglich die notwendige Rechtssicherheit durch eine Ergänzung im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu schaffen.…

  • Ausbildung / Jobs

    Corona Krise

    Der Landesverband der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) ermöglicht anlässlich der Corona Krise seinen Tarifpartnern im bayerischen Handwerk seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne tarifvertragliche Ankündigungsfristen in Kurzarbeit zu schicken. Betroffen sind hiervon etwa 185.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in etwa 11.350 Betrieben. Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) hat im Rahmen ihrer Tarifpartnerschaft dem Landesinnungsverband für das Bayerische Elektrohandwerk, dem Fachverband Sanitär -, Heizungs und Klimatechnik Bayern, dem Fachverband Metall Bayern sowie dem Verband für Land und Baumaschinentechnik Bayern ermöglicht, ohne Einhaltung tarifvertraglicher Ankündigungsfristen Kurzarbeit anzumelden. In allen relevanten Tarifwerken ist die Kurzarbeit als Mittel der Beschäftigungssicherung zwar grundsätzlich vorgesehen, jedoch nur unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von bis zu 14 Tagen. Da Aufgrund der angeordneten…