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    VW-Abgasskandal: Kanzlei Dr. Stoll & Sauer reicht gegen Porsche erste 911er-Klage ein

    Vor einem Jahr geriet bei dem VW-Tochterunternehmen Porsche das dortige Flaggschiff „Porsche 911“ in die Schlagzeilen des Abgasskandals. Einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamte KBA hatte es nicht gegeben. VW griff zur Selbstanzeige, weil Abgas- und Verbrauchswerte des Modells nicht mit der Typengenehmigung deutscher Behörden übereinstimmten. Jetzt hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr die erste Schadensersatz-Klage vor dem Landgericht Baden-Baden gegen ein Autohaus und die Porsche AG eingereicht. Manipulation beim Spritverbrauch und der CO2-Emission „Im Gegensatz zu den bisher bekannten Manipulationen bei Porsche und VW zielt die vorliegende Manipulation nicht auf eine unzulässige Reduktion der NOx-Werte ab, sondern auf eine Verschleierung des Kraftstoffverbrauchs und insbesondere der CO2-Emissionen“,…

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    Skandal um Diesel-Richter Reuschle / Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: Am Stuttgarter Landgericht wird Recht und Gesetz gebrochen

    Am Stuttgarter Landgericht findet im Diesel-Abgasskandal derzeit ein skandalöses Komplott gegen Diesel-Richter Dr. Fabian Richter Reuschle statt. Deshalb hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr dem Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (Grüne), einen Brief geschrieben, darin vor einem Justizskandal gewarnt und die Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen gefordert. „Teile des Gerichts und die Daimler AG versuchen gemeinsam, den Richter mit einem Befangenheitsantrag aus dem Verfahren zu entfernen“, berichtete Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die zu den führenden Verbraucher-Sozietäten im Diesel-Abgasskandal gehört. Dr. Sebastian Sonn, der Richter, der nun über den Befangenheitsantrag gegen Richter Reuschle mitentscheiden soll, war von April 2013 bis September 2016…

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    Diesel-Abgasskandal: Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erwirkt erstes rechtskräftiges Urteil gegen VW-Autohaus

    Im 24. Mai 2019 war es ein sensationelles Urteil im Diesel-Abgasskandal von Volkswagen. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe verurteilte ein VW-Autohaus aus Villingen-Schwenningen zur Rücknahme eines VW Sharan. Im Gegenzug sollte der Kläger ein neues Fahrzeug aus der aktuellen Produktion erhalten. Für die mit dem strittigen Sharan zurückgelegten rund 170.000 Kilometer musste er keinen Cent Nutzungsentschädigung bezahlen (Az. 13 U 144/17). Jetzt ist das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erstrittene Urteil rechtskräftig geworden. Die Anwälte des Autohauses haben die Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht wahrgenommen. Am 5. November 2019 stellt der BGH dies in einem Beschluss fest (Az. VII ZR 188/19). Somit ist das Urteil…