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    Nach erneuter Stellungnahme des LWL: „Denkmalschutz-Behauptung für Villa Diering nach wie vor mehr als fragwürdig“

    Das Wohnbauprojekt Am Laibach in Halle befindet sich weiterhin in der Schwebe – erst recht nach einer erneuten Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), der an der Unterschutzstellung der dortigen Villa Diering festhält und damit den Neubau behindert. Mit großem Befremden nehmen der Eigentümer der Villa, Gustav Upmeyer, und die FIM Gruppe als Projektentwickler eine erneute Stellungnahme des LWL zur angeblichen Denkmalschutzwürdigkeit des 1938/39 errichteten Gebäudes zur Kenntnis. So könne der LWL nach wie vor nicht belegen, warum der Denkmalschutz im öffentlichen Interesse liegen soll. Zuvor hatte eine gutachterliche Stellungnahme im Auftrag des Eigentümers die Denkmalwertbegründung bei einem Ortstermin im Herbst 2023 nach eingehender Prüfung widerlegt. Der Gutachter Dr. Geerd Dahms…

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    „Neue gutachterliche Stellungnahme widerlegt vermeintliche Denkmalwürdigkeit der Villa Diering“

    „Der Ortstermin mit dem renommierten Gutachter Dr. Geerd Dahms hat eindeutig aufgezeigt: Die von der Unteren Denkmalschutzbehörde behauptete Denkmalschutzwürdigkeit der Villa Diering hält einer objektiven Prüfung nicht stand. Der Bau der zehn neuen Wohneinheiten darf nicht länger behindert werden“, fasst Robert Hase von der FIM Gruppe aus Bissendorf bei Osnabrück zusammen. Das Unternehmen wurde vom Eigentümer der Haller Villa, Gustav Upmeyer, mit der Projektentwicklung beauftragt und ist für den Neubau des modernen Gebäudes nach KfW-40-Standard federführend zuständig. Nachdem der Kreis Gütersloh bereits eine Baugenehmigung erteilt hatte, wurde die Immobilie auf Betreiben einer Mietpartei – zum Erstaunen des Eigentümers und der FIM Gruppe – vorläufig nach Denkmalschutzgesetz unterschutzgestellt, um die Baumaßnahmen…

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    Bauvorhaben am Haller Laibachpark vorerst gestoppt

    Mit zehn neuen Wohnungen auf seinem Grundstück am Laibachpark in Halle wollte Gustav Upmeyer, 92, ein modernes Gebäude nach KfW-40-Standard errichten und dabei konsequent auf Nachhaltigkeit setzen. Das aus dem Jahr 1939 stammende Bestandsgebäude, das im vergangenen Jahr noch auf rund 240 Quadratmetern drei Mietparteien beherbergte, sollte einem Neubau mit einer Wohnfläche von rund 900 Quadratmetern weichen. Im Januar 2023 erteilte der Landkreis Gütersloh hierfür die Baugenehmigung. „Doch aus mir unerfindlichen Gründen hat die Stadt Halle plötzlich und ohne inhaltliche Begründung Vorbehalte angemeldet. Die Immobilie wurde nach dem Denkmalschutzgesetz vorläufig unterschutzgestellt, wie es amtlich heißt. Das bedeutet, dass das gesamte Bauvorhaben vorerst gestoppt ist – nicht nur zu meinem Schaden,…