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    Klimaschutz als größte Herausforderung für den Wohnungsbau

    Gestiegene Anforderung aufgrund der Klimaschutzziele und ein angespannter Weltmarkt sind die riesigen Herausforderungen, vor denen die Wohnungswirtschaft insgesamt, aber auch die GAG Immobilien AG steht: „Derzeit werden wir mit einer seit Jahrzehnten nicht dagewesenen Materialverknappung auf Grund von Lieferkettenproblematiken und immensen Abnahmeschüben auf ausländischen Märkten konfrontiert. Das wirkt natürlich preistreibend und beeinflusst negativ die Bauzeiten“, erklärt GAG-Vorständin Anne Keilholz. „Gleichzeitig müssen wir verstärkt investieren, vor allem in der Modernisierung, um die vorgegebenen Klimaschutzziele zu erreichen“, ergänzt ihre Kollegin, GAG-Vorständin Kathrin Möller. Mit einer neuen Strategie, die nachhaltig ausgerichtet ist und sich an den international gültigen ESG-Vorgaben orientiert, soll Nachhaltigkeit noch stärker in der Unternehmens-DNA verankert werden. Trotz vieler Aufgaben und…

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    GAG mit Vorreiterrolle für die Parkstadt Süd

    Nach der Zustimmung des Kölner Stadtrats zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan startet nun das Bauvorhaben Sechtemer Straße in Köln-Raderberg. Die GAG Immobilien AG setzt dort den ersten Teil der Parkstadt Süd um, eines der aktuell größten und bedeutendsten städtebaulichen Projekte in Köln. Auf einer Bestandsfläche an der Sechtemer Straße und zwei zugekauften Grundstücken, insgesamt rund 4.200 m2 groß, entstehen 209 Wohnungen und Appartements, von denen 74 öffentlich gefördert sind. Dazu kommen Gewerbeflächen für Geschäfte und Büros sowie eine Großtagespflege zur Kinderbetreuung. Bestandteil des Projekts ist auch ein in der Integrierten Planung für die Parkstadt Süd festgesetzter 15-geschossiger Hochbau, der den Stadteingang zum neuen Quartier markiert. Geplant wurde das Projekt vom Kölner Büro…

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    Positives Ergebnis der Sonderprüfung: „Keine nachteiligen Rechtsgeschäfte“

    Sowohl der Erwerb der vormals zwangsverwalteten Wohnungen in Chorweiler als auch der mit der Stadt Köln abgeschlossene Belegungsrechtsvertrag sind „keine nachteiligen Rechtsgeschäfte“ der GAG Immobilien AG. Beide Vorgänge und die Bedingungen, die dazu geführt haben, sind „insgesamt angemessen und halten einem Drittvergleich statt“. Daher haben „sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat nicht entgegen dem Wohle der Gesellschaft gehandelt“. Zu diesen eindeutigen Ergebnissen kommt der Wirtschaftsprüfer Michael Wahlscheidt von der international renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly in seinem mehr als 600 Seiten starken Abschlussbericht zur gerichtlich angeordneten Sonderprüfung nach § 142 Abs. 2 AktG. „Wir waren von Anfang an davon überzeugt, dass dieser Bericht die Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit unseres Handelns feststellt.…

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