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    Neue GEFMA Richtlinie: GEFMA 162-1 für Carbon Management im FM und CarMa Workshop in Berlin am 28.01.2020

    Im Rahmen der politischen Klimaschutzdebatte wurde im Pariser Klimaschutzübereinkommen die Beschränkung der Erderwärmung auf (möglichst) 1,5 Grad Celsius vereinbart. Dazu bedarf es der Reduktion von Treibhausgasemissionen. Zwar gibt es für den Dienstleistungssektor noch keine Reduktionsverpflichtungen. Aber die Erwartung von Gesellschaft und Unternehmen steigt, dass auch die Dienstleistungen im Rahmen des Facility Managements einen Beitrag zur Erreichung von Klimaschutzzielen leisten. Die GEFMA-Richtlinie 162-1 legt eine Grundlage für das Carbon Management von Facility Services. Neben der Definition von Begrifflichkeiten bietet die Richtlinie eine Methodik zur Abschätzung von CO2-Emissionen, die durch Facility Services verursacht werden. Unter Anwendung der Methodik werden Treiber des mit den Services verbundenen CO2-Ausstoßes aufgedeckt. Mit Hilfe dieser Grundlage können…