• Kommunikation

    EU-Richtlinie zum Whistleblowing – das dreistufige Meldesystem für Hinweisgeber

    Von der EU Whistleblowing Richtlinie betroffene Unternehmen müssen einen internen Meldekanal vorhalten, der Internen und Externen (z.B. Mitarbeitern, Kunden) die Möglichkeit gibt, Rechtsverstöße, unter Wahrung der Anonymität, zu melden. In diesem Zusammenhang sind interne Meldekanäle zur Verfügung zu stellen (z.B. schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich). Der Meldeprozess muss hierbei dokumentiert werden. Meldung an zuständige Behörden Ist eine interne Meldung, für den Hinweisgeber, unzumutbar oder hat sich diese als nicht zielführend erwiesen, kann die Meldung an eine externe Meldestelle erfolgen (z.B. Aufsicht, Gesundheitsbehörde). Dies kann der Fall sein, wenn innerhalb der geforderten drei Monate keine Rückmeldung erfolgt ist oder die Nutzung interner Kanäle die Wirksamkeit von Unter­suchungsmaßnahmen der zuständigen Behörden gefährden…

    Kommentare deaktiviert für EU-Richtlinie zum Whistleblowing – das dreistufige Meldesystem für Hinweisgeber
  • Kommunikation

    Häufig gestellte Fragen: Schutz von Hinweisgebern

    Diese Richtlinie gilt für Hinweisgeber, die im privaten oder im öffentlichen Sektor tätig sind und im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben. Somit ist die Richtlinie auf Arbeitnehmer ebenso anwendbar wie auf Selbständige, Freiberufler, Berater, Auftragnehmer, Lieferanten, ehrenamtlich Tätige, unbezahlte Praktikanten und Stellenbewerber. Damit Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, keine Sanktionen fürchten müssen, werden sie durch die Richtlinie geschützt, wenn sie bei ihrer Meldung triftige Gründe zu der Annahme hatten, dass die übermittelten Informationen wahr waren, oder wenn sie den ernsthaften Verdacht hegten, dass sie eine widerrechtliche Handlung beobachtet hatten. Warum wurde eine EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern erforderlich? Durch Skandale wie dem Diesel-Skandal, Luxleaks, den Panama Papers,…

    Kommentare deaktiviert für Häufig gestellte Fragen: Schutz von Hinweisgebern