• Allgemein

    Das Mietspiegelreformgesetz – Das sollten Sie wissen

    Ein Mietspiegel informiert über das Mietpreisniveau in der jeweiligen Gemeinde/Stadt und ist wichtiger Referenzpunkt zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, die mit Einführung der Mietpreisbremse für Neu- und Wiedervermietung 2015 erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Seither ist er unerlässliches Begründungsmittel für Mieterhöhungsverlangen und schafft im Falle von Unstimmigkeiten einen rechtlichen Rahmen. In den darauffolgenden Jahren zeigten sich vermehrt Lücken im bis dahin geltenden Mietspiegelrecht, sodass der Gesetzgeber im August 2021 das Mietspiegelreformgesetz beschloss, welches zum 01.07.2022 in Kraft getreten ist. Zunächst ist nach der gesetzlichen Definition jede Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist, ein…

  • Verbraucher & Recht

    5 Tipps zur Kommunikation der internen Meldestelle

    Jetzt ist gesetzlich geregelt, dass fast jedes Unternehmen in Deutschland eine interne Meldestelle anbieten muss. Alternativ zur internen, wird es zum Inkrafttreten des Gesetzes auch externe Meldestellen bei Bundesbehörden geben (z.B. beim Bundesamt für Justiz (BfJ)). Jedes Unternehmen sollte jedoch auch ein Interesse daran haben, dass zunächst die interne Meldestelle zur Meldung potentieller Verstöße kontaktiert wird. Somit können Sachverhalte frühestmöglich und ohne externen Einfluss und Abstimmungsaufwand geklärt und sogar gelöst werden. Schlimmstenfalls kann es ansonsten sogar zu Reputationsschäden kommen, weil der Vorwurf vor der Sachverhaltsaufklärung bereits an die Öffentlichkeit gedrungen ist. Damit dies nicht passiert, müssen insbesondere die eigenen- und aber auch überlassene Mitarbeiter die Möglichkeit der internen Meldestelle nicht…

  • Verbraucher & Recht

    Hinweisgeberschutzgesetz passiert Bundesrat

    Das Hinweisgeberschutzgesetz hat im zweiten Anlauf am 12. Mai den Bundesrat passiert. Nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt läuft die Umsetzungsfrist von einem Monat. Diese gilt für Unternehmen ab 250 Beschäftigten. KMU (Unternehmen ab 50 Mitarbeitern) haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit. Interne Meldestelle als praktische Implikation Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, mit der Hinweisgeber vor Repressalien geschützt werden, nachdem sie Missstände im Unternehmen aufgedeckt haben. In der unternehmerischen Praxis bedeutet dies die Einrichtung einer internen Meldestelle mit vielen formalen und prozessualen Anforderungen. Die interne Meldestelle soll Informationen über potenzielle Verstöße unabhängig und verlässlich entgegennehmen sowie bearbeiten. Deutschland hatte die Umsetzungsfrist für…

  • Verbraucher & Recht

    Warum Unternehmen das Hinweisgeberschutzgesetz nicht auf die lange Bank schieben sollten

    Schon Goethe wusste, „Gut ist der Vorsatz, aber die Erfüllung ist schwer“. Daran scheint sich im Laufe der Jahrhunderte nichts geändert zu haben. Laut Statista (Statista-Umfrage 2019) bricht nur jeder Fünfte seine guten Vorsätze für das nächste Jahr nicht. Bei der großen Mehrheit halten die guten Vorsätze nur wenige Stunden (3 Prozent der Befragten) bis – immerhin – zwei Monate (27 Prozent der Befragten). Ernüchternde Zahlen. Dass die „Aufschieberitis“ kein rein privates Phänomen ist, zeigt die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtline durch den deutschen Gesetzgeber. Mit über einem Jahr Verspätung steht die Umsetzung nun auf der Agenda des Gesetzgebers und die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) werden voraussichtlich im Frühsommer diesen Jahres für Unternehmen…

  • Verbraucher & Recht

    Fortschritt beim Hinweisgeberschutzgesetz

    Kurz vor Weihnachten legt die Regierungskoalition doch noch mal Druck auf das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Nach dem Regierungsentwurf aus dem Juli liegt seit gestern ein gemeinsamer Entwurf der Ampelfraktionen vor. Dieser ist bereits heute im Rechtsausschuss verabschiedet worden und wird am Freitag final im Bundestag gelesen sowie entschieden werden. Damit fehlte dann nur noch die Zustimmung des Bundesrats bis die Anforderungen drei Monate nach Verabschiedung verpflichtend werden. Die wesentlichste Änderung für die betroffenen Unternehmen ist die Verpflichtung zur Einrichtung anonymer Melde- und Kommunikationskanäle für die weitere Kommunikation. Diese Verpflichtung soll allerdings erst zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Unternehmen die jedoch noch vor der Herausforderung der Implementierung einer internen Meldestelle…