• Finanzen / Bilanzen

    Grundsteuer: Erklärungsabgabe ab Juli 2022 möglich

    Derzeit laufen die Telefone in allen Finanzämtern, aber auch Kommunalverwaltungen und Katasterämtern heiß. Ursächlich dafür ist, dass die Finanzverwaltung bereits eine Million der insgesamt rund 2,5 Millionen Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz verschickt hat. Ausgabe von Papiervordrucken ist ab Juli 2022 in Ausnahmefällen möglich Die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (sog. Feststellungserklärung) ist ab Juli 2022 mit den dafür vorgesehenen kostenlosen elektronischen Vordrucken (z. B. über www.elster.de – hier unter „Formulare & Leistungen) möglich. Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung. Ausnahmsweise können Papiervordrucke in sog. Härtefällen verwendet werden. Ob ein Härtefall vorliegt, entscheidet das jeweilige…

  • Finanzen / Bilanzen

    Finanzämter: Einzelne Service-Center donnerstags ohne vorherige telefonische Anmeldung wieder erreichbar

    Die Zahl der Corona-bedingten Infektionen ist in Rheinland-Pfalz gesunken. Dieser positiven Entwicklung angepasst, können Bürgerinnen und Bürger – in Abhängigkeit der Inzidenz – einzelne Service-Center ab dem 24.06.2021 donnerstags wieder in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung aufsuchen. Die Information, ob das jeweilige Service-Center geöffnet hat, ist der jeweiligen Homepage zu entnehmen. In Fällen, in denen ein persönlicher Besuch im Service-Center nicht zwingend erforderlich ist, bietet sich eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Finanzamt an. Weitere Termine nach Vereinbarung möglich Zudem stehen die Service-Center der rheinland-pfälzischen Finanzämter auch an anderen Tagen für persönliche Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten,…

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    Steuererklärung für 2020

    Der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger, die eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben, kann mit einer Erstattung rechnen. Damit diese möglichst schnell auf dem Konto landet, empfiehlt die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung, die Steuererklärung 2020 noch vor der gesetzlichen Abgabefrist abzugeben. Diese endet für steuerlich nicht beratene Bürgerinnen und Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, am 31. Juli 2021. Hohes Aufkommen an Steuererklärungen in der zweiten Jahreshälfte erwartet Zu Beginn des zweiten Halbjahres rechnet die Steuerverwaltung mit einem hohen Aufkommen an Steuererklärungen. Grund dafür ist, dass innerhalb eines kurzen Zeitraums zwei Fristen enden, nämlich die oben genannte Frist zum 31. Juli 2021 und die auf den 31. August 2021 verschobene Abgabefrist…