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    Weltweiter Tag der Genitalen Selbstbestimmung am 7. Mai

    Der Jahrestag des Kölner „Beschneidungsurteils“ wird am 7. Mai erneut als „Weltweiter Tag der Genitalen Selbstbestimmung“ (WWDOGA) gefeiert. Den Aufruf dieses internationalen Bündnisses unterstützen über 80 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen aus 15 Ländern und fünf Kontinenten. Das „Kölner Urteil“ hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht-indizierte Vorhautentfernung („Beschneidung“) eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Inzwischen ist der 7. Mai längst weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden.  Inhaltlicher Schwerpunkt in diesem Jahr:GENITALE SELBSTBESTIMMUNG in der Kunst Die Auseinandersetzung mit Zwangseingriffen bzw. Genitalverstümmelung an Kindern ist in aller Regel unangenehm – ganz gleich, wie sachlich Fakten vorgetragen werden. Doch…

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    10 Jahre „Beschneidungsgesetz“ § 1631d BGB: Endlich wieder Selbstbestimmung und Gleichstellung umsetzen

    Zum zehnten Jahrestag des Beschlusses des „Beschneidungsgesetzes“  § 1631d BGB fordert der Verein MOGiS e. V. – Eine Stimme für Betroffene die Abschaffung des Paragraphen. Dieser legalisierte am 12.12.2012 im Recht der elterlichen Personensorge das nicht-therapeutische Abschneiden der Penisvorhaut an Kindern aus jeglichem Grund. Im MOGiS e. V. organisieren sich Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch sowie von Penisvorhautamputationen leidvoll Betroffene diverser Herkunft. MOGiS-Vorsitzender Victor Schiering: „Penisvorhaut-Abschneiden an Kindern ohne medizinische Indikation verursacht Leid. §1631d BGB legitimiert diese Form von Gewalt. Damit muss endlich Schluss sein.“ In einem Offenen Brief fordern Fachleute aus Wissenschaft und relevanten Expertisen ebenfalls die Abschaffung von § 1631d BGB. Kurzvideo von MOGiS e. V.: § 1631d BGB…

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    10 Jahre „Beschneidungsgesetz“ § 1631d BGB: Endlich wieder Selbstbestimmung und Gleichstellung umsetzen

    Zum kommenden zehnten Jahrestag des Beschlusses des „Beschneidungsgesetzes“ § 1631d BGB am 12. Dezember fordert der Verein MOGiS e. V. – Eine Stimme für Betroffene die Abschaffung des Paragraphen. Dieser legalisierte am 12.12.2012 im Recht der elterlichen Personensorge das nicht-therapeutische Abschneiden der Penisvorhaut an Kindern aus jeglichem Grund. Im MOGiS e. V. organisieren sich Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch sowie auch von Penisvorhautamputationen leidvoll Betroffene diverser Herkunft. MOGiS-Vorsitzender Victor Schiering: „Wir möchten aus diesem Anlass in der Medienlandschaft Interesse wecken, den Blick auf die Kinder zu richten, die in den vergangenen zehn Jahren den Preis dafür bezahlt haben, dass sich die Politik nicht angemessen mit den Folgen ihres Beschlusses beschäftigt hat.“…

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    Weltweiter Tag der Genitalen Selbstbestimmung am 7. Mai

    Der Jahrestag des Kölner „Beschneidungsurteils“ wird am 7. Mai erneut als „Weltweiter Tag der Genitalen Selbstbestimmung“ (WWDOGA) gefeiert. Den Aufruf dieses internationalen Bündnisses unterstützen fast 80 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen aus 15 Ländern und fünf Kontinenten. In diesem Jahr widmet sich der 7. Mai schwerpunktmäßig dem zehnten Jahrestag des „Kölner Urteils“. Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht-indizierte Vorhautentfernung („Beschneidung“) eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Inzwischen ist der 7. Mai längst weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden. Am 7. Mai ist ab 09:00 Uhr ein Live-Stream mit zahlreichen…

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    „Kinderschutz nach Genital? Nein, danke!“

    Das in der vergangenen Nacht beschlossene Gesetz §1631e BGB zum "Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung" kommentiert Victor Schiering, Vorsitzender von MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene: "Der Gesetzgeber hat kollektiv versagt, hier endlich einen den Allgemeinen Menschenrechten entsprechenden Wurf zu wagen. Das hätte bedeutet, alle Kinder unabhängig vom Genital gleich vor nicht-therapeutischen Genitaloperationen zu schützen. Nur ein Kinderschutz, der für alle Kinder gleich gilt, ist ein starker Kinderschutz. Viel war gestern Nacht im Deutschen Bundestag zu vernehmen vom grundsätzlichen Recht auf den eigenen Körper, gegen sozialen Druck und Normierung von Kindern durch Erwachsene. Aber schöne Worte reichen nicht. Mit dem aktuellen Beschluss bestehen in Deutschland noch vermehrt…

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    „Acht Jahre gesetzliches Unrecht gegen Kinder“

    Am 12. Dezember 2012 beschloss der Deutsche Bundestag, nicht-therapeutische Vorhautamputationen an Jungen aus jeglichem Grunde im Erziehungsrecht der Eltern zu erlauben. Önder Özgeday, Vorstandsmitglied von MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene, fordert die Abschaffung von §1631d BGB: "In diesem Land wird gefühlt 24 Stunden am Tag von Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Antidiskriminierung gesprochen und geschrieben. Nur wenn es um meinen Körper geht, herrscht fast überall sofort Schweigen, und die Türen gehen zu. Entscheidungsträger*innen in Deutschland haben anscheinend eine Höllenangst vor der einfachsten Erkenntnis: Kindern ohne strenge medizinische Indikation Teile der Genitalien abzuschneiden ist Unrecht. Aber was ist es denn sonst?" Zu den aktuellen Gesetzentwürfen zum angeblichen Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor…

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