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    LG Frankfurt / M. bestätigt in aktuellem Urteil: Verwahr- bzw. Guthabenentgelt der Commerzbank AG ist unwirksam

    Mit aktuellem, noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 18.11.2022, das der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vorliegt, hat das Landgericht Frankfurt am Main der Klage eines Verbraucherverbandes gegen die Commerzbank AG stattgegeben und die Commerzbank unter anderem dazu verurteilt, es zu unterlassen, mit ihren Kunden ein monatliches Guthabenentgelt für Spareinlagen zu vereinbaren. Eine derartige Regelung sei unwirksam. Anfang des Jahres 2021 hatte die Commerzbank AG einer Vielzahl ihrer Bestandskunden eine Vereinbarung vorgelegt, wonach die Bank ab einem bestimmten Termin ein monatliches Guthabenentgelt erheben kann. Kunden, die diese Vereinbarung nicht unterzeichnen würden, wurde vereinzelt auch mit Kündigung der Geschäftsverbindung gedroht. Einleitend hieß es in dieser Vereinbarung: „Die Europäische Zentralbank (EZB) berechnet aktuell…