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    Über ein Jahr EU AI Act: Öffentliche Einrichtungen zwischen Pflichten und Chancen

    Seit August 2024 gilt der EU AI Act (Verordnung EU 2024/1689) als verbindlicher Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz in Europa. Ziel ist es, sichere, transparente und menschenzentrierte KI-Systeme zu etablieren – gerade in sensiblen Bereichen wie Justiz, Verwaltung oder kirchlichen Organisationen. Mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten zeigt sich: Viele Einrichtungen ringen noch mit der praktischen Umsetzung. Während erste Verbote und Transparenzpflichten längst gelten, sind insbesondere Hochrisiko-Anwendungen weiterhin eine Herausforderung. Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und Qualifizierung erfordern Zeit, Ressourcen und technisches Know-how. „Wir beobachten, dass der EU AI Act zwar für mehr Klarheit sorgt, die konkrete Umsetzung aber Fragen offenlässt. Institutionen benötigen klare Strukturen und Unterstützung, um die Anforderungen dauerhaft zu erfüllen. Gerade…