Verbraucher & Recht

Stadtführung – nicht nur im Urlaub

Sightseeing hat sich gemausert: In fast allen größeren Städten werden mittlerweile Hop-on-hop-off-Stadtrundfahrten angeboten. Man steigt aus und ein, wo man möchte. Hinzu kommt eine große Anzahl von originellen Themen- und Erlebnisführungen. Besonders letztere sind nicht nur für Touristen eine tolle Möglichkeit, eine Stadt zu erkunden. Sie bieten auch den Einheimischen ganz neue Einblicke in bisher unbekannte Gefilde. Buchen Sie am Wochenende doch einmal für sich und Ihre Freunde eine gemeinsame Tour.

Hop-on-hop-off
Wie bei der klassischen Stadtrundfahrt steuert auch eine Hop-On-hop-off-Rundfahrt die Sehenswürdigkeiten einer Stadt an. Die Teilnehmer haben allerdings an jedem Halt die Möglichkeit, auszusteigen und die Gegend auf eigene Faust zu erkunden. Die Haltestellen werden von mehreren Bussen regelmäßig angefahren, so dass die Passagiere ihre individuelle Stadtrundfahrt mit einem späteren Bus fortsetzen können. So lassen sich manch interessante Details entdecken – auch wenn man meint, ‚seine‘ Stadt schon zu kennen.

Themen- und Erlebnisführungen
In allen größeren Städten werden neben den klassischen Stadtführungen auch Themen- und Erlebnistouren angeboten. Ein Blick ins Internet beschert den Interessenten eine Vielzahl an originellen Touren – zu Fuß, mit dem Rad, dem Roller oder dem Segway. Wenn Sie eine Tour durch den Stadtverkehr auf einem Gefährt buchen, das Sie noch nicht hundertprozentig beherrschen, besteht bei aller Vorsicht immer auch eine Unfallgefahr. Darum raten ARAG Experten dazu, sich vor der Buchung zu informieren, wer bei einem Unfall haftet. Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Freizeitaktivitäten nicht! Auch nicht, wenn beispielsweise eine Segway-Tour im Anschluss an eine berufliche Fortbildungsmaßnahme stattfindet. Das hat laut ARAG Experten das Sozialgericht Stuttgart in einem Urteil festgestellt (Az.: L 3 U 175/13).

Welche Thementour ist die richtige?
Das entscheiden Sie ganz individuell nach Lust, Laune und Interessen. Wer sich in einer fremden Stadt auf Entdeckungsreise begibt, möchte wahrscheinlich eher etwas Allgemeines über die historischen und kulturellen Sehenswürdigkeiten erfahren. Sind Sie aber in Ihrer Heimatstadt unterwegs, kennen Sie sich damit wahrscheinlich aus. Aber kennen Sie beispielsweise auch die Kanalisation Ihrer Stadt? Selbst unter der Oberfläche gibt es vielerorts interessante Führungen. Unterwelt geht auch anders: So können Sie sich in Wien auf die Spuren vom legendären Thriller „Der dritte Mann“ begeben. In Deutschland können Sie sich in fast allen Großstädten an die Orte führen lassen, wo legendäre Verbrechen stattgefunden haben – Nervenkitzel garantiert. Die Tour ‚Kriminelles Köln‘ z. B. können Sie mit oder ohne Fahnder buchen. Beide Führungen eignen sich laut Anbieter sogar besonders für Kölner und Kenner der Stadt. Auch Führungen über die großen Friedhöfe unserer Städte sind interessante und durchaus unterhaltsame Angebote und keinesfalls Trauerveranstaltungen.

Bei der Auswahl sollten Sie jedoch unbedingt die teilnehmenden Personen im Blick behalten. Sind ältere Personen mit von der Partie, ist ein mehrstündiger Gewaltmarsch durch eine Großstadt vielleicht nicht das Richtige. Haben Sie Kinder dabei? Dann sollten Sie die Tour durchs Rotlichtmilieu vielleicht besser bei anderer Gelegenheit nachholen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel