Finanzen / Bilanzen

Doppelbelastung durch Überbrückungsrente untergräbt Sozialpartnerschaft – Zukunft der Bau-Rente offen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates SGK-S will im Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen darauf verzichten, Branchen mit weitergehenden sozialpartnerschaftlichen Leistungen von der Finanzierung auszuklammern. Damit widerspricht sie dem Nationalrat, der in der laufenden Session einen entsprechenden Vorstoss von Nationalrat Fabio Regazzi gutgeheissen hat. Und sie setzt ein verheerendes Zeichen gegen die branchenspezifischen Errungenschaften der Sozialpartnerschaft, welche seit Jahren auf die Bedürfnisse der älteren Mitarbeitenden eingehen. Insbesondere greift die Politik direkt die Bau-Rente ab 60 im Bauhauptgewerbe an, die mit einer derart ausgestalteten Überbrückungsrente obsolet zu werden droht.

Eines der wichtigsten politischen Geschäfte in der laufenden Session ist das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. Am Mittwoch hat der Nationalrat in diesem Geschäft mit einer klaren Mehrheit von 101 zu 86 Stimmen einem Antrag von Nationalrat Fabio Regazzi zu Artikel 21 Absatz 4 zugestimmt: «Branchen mit weitergehenden sozialpartnerschaftlichen Leistungen werden von der Finanzierung ausgeklammert». Der Nationalrat würdigt mit diesem Entscheid den Wert und die Wichtigkeit von sozialpartnerschaftlichen Lösungen wie der Frührente bereits ab 60 Jahren im Bauhauptgewerbe. Der Nationalrat anerkennt, dass ganze Branchen ohne eine entsprechende Klausel für eine Rückerstattung doppelt belastet werden. Und der nationalrätliche Entscheid zeugt von Respekt vor der Sozialpartnerschaft, die gerade auch für die älteren Arbeitnehmenden sehr vorteilhafte und für die Allgemeinheit quasi kostenfreie Lösungen ermöglicht.

Am Dienstag, 10. März befindet der Ständerat über das Geschäft. Die vorberatende Kommission SGK-S will den wichtigen Entscheid des Nationalrats zu Art. 21 nicht unterstützen. Für den Schweizerischen Baumeisterverband ist dieser Entscheid unverständlich. Dies umso mehr, wenn in der Kommunikation aus der Kommission geschrieben wird, die SGK-S wolle «keine faktische Subvention für Branchen mit Vorruhestandsleistungen schaffen.» Eine solche Äusserung ist ein Schlag ins Gesicht der Sozialpartnerschaft. Dieser Entscheid und die mehr als unglückliche Kommunikation zeugen von fehlendem Verständnis für den Wert der Sozialpartnerschaft und den weitgehenden Konsequenzen, wenn die Politik diesen Wert ignoriert und untergräbt.

Der Entscheid und die kommunizierte Haltung der SGK-S entzieht der Frührente auf dem Bau den Boden. Welcher Grund bleibt der Branche denn noch, rein auf Arbeitgeberseite 5.5 Lohnprozente (auf Arbeitnehmerseite kommen nochmals 2.25 Lohnprozente hinzu) für eine Lösung für ältere Arbeitnehmende zu bezahlen, wenn die Politik undifferenziert gesetzliche Doppelbelastungen darüberstülpt? Was für eine Daseinsberechtigung mit entsprechend hohen Kosten für die Unternehmen hat eine in der Branche ausgehandelte und finanzierte Frührente Bau denn noch, wenn die Politik übersteuert und das Ruder selber in die Hand nehmen will? Die Baumeister haben mit der Frührente Bau ab 60 Verantwortung für die älteren Mitarbeitenden ihrer Branche übernommen. Die Baumeister sind bereit, diese sozialpartnerschaftliche Verantwortung weiterhin wahrzunehmen, wenn diese politisch anerkannt wird und Doppelbelastungen vermieden werden. Die SGK-S sendet mit ihrem Entscheid und mit ihrer Kommunikation Signale aus, dass die Politik offenbar bessere Lösungen für ältere Arbeitnehmende hat und bereit ist, mit ihrem Konzept die Verantwortung ohne die Sozialpartner zu übernehmen. Die nächste Beurteilung über den Wert der Sozialpartnerschaft und deren Lösungen wird am Dienstag, 10. März der Ständerat vornehmen dürfen.

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