Energie- / Umwelttechnik

EU-Klimagesetz: Entwurf ist ein Meilenstein mit Nachbesserungsbedarf

Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch sieht im heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Vorschlag für ein EU-Klimagesetz einen Meilenstein in Bezug auf die Verbindlichkeit der EU-Klimapolitik. Zugleich mahnt Germanwatch aber entscheidenden Nachbesserungsbedarf an. Europaparlament und Mitgliedsstaaten seien nun gefordert, auf zentrale Mindestanforderungen zu bestehen, damit das Gesetz zum starken Rückgrat für einen Europäischen Green Deal mit globalem Vorbildcharakter werden kann. Zu diesen Anforderungen gehören eine Vorlage des neuen EU-Klimaziels für 2030 durch die Kommission spätestens im Juni und eine starke Rolle der EU bei Klimapartnerschaften mit anderen großen Emittenten. Germanwatch fordert, ein Klimaziel von 50 bis 65 Prozent durch Machbarkeitsstudien zu prüfen.

„Die Kommission hat ein Gesetz vorgelegt, das ein international wichtiges Signal sendet: Die EU wird ihre Klimaziele für 2030 in diesem Jahr deutlich verbessern und die Verbindlichkeit des Klimaschutzes in der EU auf ein neues Niveau heben“, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. „Allerdings springt die Kommission an wichtigen Stellen im Gesetz zu kurz und gefährdet so die volle Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaabkommens. Nachdem die EU-Kommission so viel politisches Kapital in das neue Identifikationsprojekt der EU, den Europäischen Green Deal, gesteckt hat, müssen nun das Parlament und die Mitgliedsstaaten – insbesondere die Bundesregierung – die Bremsen lösen und den diesen Klimagesetz-Vorschlag im Sinne des notwendigen wirkungsvollen Klimaschutzes weiterentwickeln", so Bals weiter.

Germanwatch kritisiert insbesondere, dass die Vorlage des neuen 2030-Klimaziels erst für September geplant ist. Diese Verzögerung steht im Widerspruch zu dem im Dezember angekündigten Anspruch, bei der Umsetzung des Europäischen Green Deal Tempo machen zu wollen und sendet nicht das notwendige Signal für den gesamten UN-Prozess zur Ambitionssteigerung im Vorfeld der Klimakonferenz in Glasgow.  Dieses zögerliche Vorgehen verkennt die Dringlichkeit der Klimakrise. „Länder wie China und Indien brauchen eine frühe Zielankündigung der EU, um mit diesem Rückenwind ihre eigene Zielanhebung zu Hause und im Dialog mit der EU ausreichend diskutieren zu können“, sagt Christoph Bals. „Darum sollte der Vorschlag spätestens im Juni erscheinen.“

Germanwatch fordert Kommission und Mitgliedsstaaten auf, das Bekenntnis zur Klimaschutz-Vorreiterrolle der EU jetzt in einen starken Impuls zur Stärkung der EU-Klimadiplomatie  und für weitreichende Klimapartnerschaften mit anderen Ländern zu verwandeln. Die EU würde damit einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass das 1,5°-Limit einhaltbar bleibt.

Gut am Entwurfstext ist das Signal an die Weltgemeinschaft, dass die EU die Verpflichtung im Pariser Klimaabkommen ernst nimmt, ihre Klimaziele künftig alle fünf Jahre nachzubessern. Wichtig ist überdies, dass die Kommission nun beginnt, den umfassenden Ansatz des Europäischen Green Deal umzusetzen, so dass sämtliche Regulierungen in Zukunft auf ihre Wirkung hinsichtlich der Erreichung der Klimaziele bewertet werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Germanwatch e.V. Dr.Werner-Schuster-Haus
Kaiserstr. 201
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 60492-0
Telefax: +49 (228) 60492-19
http://www.germanwatch.org

Ansprechpartner:
Stefan Küper
Pressereferent
Telefon: +49 (228) 60492-23
Fax: +49 (228) 60492-19
E-Mail: kueper@germanwatch.org
Audrey Mathieu
Referentin für EU-Klimapolitik
Telefon: +49 (30) 2888356-63
E-Mail: mathieu@germanwatch.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel