Energie- / Umwelttechnik

Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Biomasse in 2020 enttäuschen erneut – EEG-Novelle 2020 muss Perspektive für Bioenergie schaffen

Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde in 2020 zeigen erneut, dass wir dringend eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Biomasse im geplanten EEG 2020 brauchen. Zum aktuellen Gebotstermin wurde ein Volumen von 167.770 kW ausgeschrieben, bezuschlagt wurden aber nur 38 Gebote mit einem Volumen von 90.456 kW, darunter waren lediglich fünf Neuanlagen. Wir erneuern daher unsere Forderungen an die politischen Entscheidungsträger in der kommenden EEG-Novelle, die nachhaltige Weiterentwicklung der Biogas- und Biomethanerzeugung zu unterstützen und die bestehende Erzeugungsleistung zu sichern. Ohne den Beitrag der Bioenergie, werden wir die Klimaschutzziele in Deutschland bis zum 2030 deutlich verfehlen. Um den Beitrag der Biomasse zur erneuerbaren Energieversorgung zu erhalten und gesund auszubauen, brauchen wir einen klaren Ausbaupfad bis zum Jahr 2030 und eine Anpassung der Gebotshöchstwerte im EEG-Ausschreibungsverfahren für neue und bestehende Biomassenanlagen, die sich an den durchschnittlichen Stromgestehungskosten orientiert. Darüber hinaus müssen die Instrumente zur Flexibilisierung bestehender Biomasseanlagen und die Gasaufbereitung von Biogas zu Biomethan gestärkt werden, um die direkte klimafreundliche Nutzung in anderen Sektoren zu unterstützen. Den großen Worten für den Klimaschutz im Rahmen des Petersberger Klimadialogs müssen nun konkrete Taten folgen.

Hier finden Sie unsere Themenschwerpunkte Biogasrat+ e.V. – Handlungsfeld EEG 2020

 

Über Biogasrat+ e. V.

Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Biogasrat+ e. V.
Oranienburger Str. 26
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 509 461 60
Telefax: +49 (30) 509 461 61
https://www.biogasrat.de

Ansprechpartner:
Karin Retzlaff
Pressekontakt
Telefon: +49 (30) 206218-100
E-Mail: karin.retzlaff@biogasrat.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel