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Mit Corona ändert sich vieles – auch das Arbeitszeitgesetz

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestimmte Gesetze stets auf dem neuesten Stand zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Aktuell ist eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes erfolgt, die im „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)“ beinhaltet ist.

Aufgrund der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer*innen im Home-Office. Damit auch sie Zugriff auf die Aushangpflichtigen Gesetze haben, bietet es sich an, diese ins Intranet zu stellen.

Die Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann e.K. bietet verschiedene Ausgaben der Aushangpflichtigen Gesetze als PDF-Datei an – inklusive der aktuellen Änderungen des Arbeitszeitgesetzes.

Für alle, die gerne automatisch immer auf dem neuesten Stand gehalten werden möchten, auch mit Aktualisierungsservice!

Die PDF-Datei gibt es zum Preis von 8,50 Euro (je Lizenz), mit Aktualisierung zum Jahrespreis von 21,00 Euro. Die Broschüre ist zum Einzelpreis von 12,50 Euro erhältlich. Im Inhalt finden sich nur die tatsächlich aushangpflichtigen Gesetze. Denn vielfach wird der Eindruck erweckt, dass nahezu alle arbeitsrechtlichen Vorschriften den Beschäftigten zugänglich gemacht werden müssen. Maßgebend sind jedoch die Unternehmenssparte sowie die explizit genannte Auslagepflicht in der Rechtsnorm selbst.

Titelangaben:
Aushangpflichtige Gesetze 2020
Rechtsstand: 23. April 2020
ISBN: 978-3-921262-35-1
134 Seiten;12,50 Euro

PDF-Version
ISBN: 978-3-921262-88-7; 8,50 Euro
Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann e.K.
Weitere Informationen und Versionen:
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