Gesundheit & Medizin

Normalbetrieb im Krankenhaus nur unter den ’normalen‘ Regeln!

Bundesweit kehren Krankenhäuser jetzt zum Normalbetrieb zurück, Bundesgesundheitsminister Spahn spricht von einem „neuen Alltag für die Kliniken“. Dezidiert wird geregelt, mit welchen Vorgaben die Versorgung in Stufen hochgefahren wird, viele Krankenhäuser haben dies allerdings auch ohne grünes Licht aus Berlin längst getan. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisiert eine „Überregulierung“ und beansprucht die Gestaltungsverantwortung für jedes Krankenhaus selbst.

Keine Rede ist allerdings davon, dass man auch in Bezug auf Arbeitsschutz, Arbeitszeit und Pflegepersonalbemessung nun wieder zum Regelbetrieb zurückkehren will. Das passt nicht zusammen und kann so nicht akzeptiert werden!  „Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert ausdrücklich, dass selbstverständlich mit Hochfahren der Regelversorgung in den Krankenhäusern auch wieder reguläre Spielregeln gelten müssen, die zuvor wegen des pandemiebedingten Ausnahmezustandes ausgesetzt worden waren“, erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Mit dem Hinweis auf eine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘ und in Erwartung eines massiven Aufkommens zu behandelnder CoViD-Erkrankter wurden am 4. März die Pflegepersonaluntergrenzen ausgesetzt. Mit derselben Begründung sind Grenzen der Arbeitszeit aufgeweicht, vorgeschriebene Ruhezeiten verkürzt und erhebliche Zugriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf das Pflegepersonal legalisiert worden. Der kaum kontrollierbare Notstand ist nicht eingetreten, jetzt sind deshalb auf dem schnellsten Wege diese Ausnahmeregelungen auch wieder abzuschalten. Wir werden es nicht hinnehmen, dass mithilfe der Pandemie auf Dauer noch schlechtere Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal eintreten als sie schon vor der Krise waren“, so Bienstein.

Für das schrittweise Hochfahren der Krankenhäuser fordert der DBfK daher umgehend

  • Vollständige Anwendung der regulären Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze,
  • Umfassende und engmaschige Testungen auf Corona-Infektion bei Patient/innen und Beschäftigten,
  • Sicherstellung ausreichender und geeigneter persönlicher Schutzausrüstung,
  • Angemessene Schichtbesetzungen, insbesondere auch im Hinblick auf hohen Personalbedarf für die Versorgung infizierter Patient/innen,
  • Uneingeschränkte Geltung inkl. Nachweispflicht von vor der Krise regelhaften Mindestbesetzungen,
  • Klare und konsequente Regelungen für Besucher/innen,
  • Strikte Trennungen in jeglicher Hinsicht zwischen Isolier- und sonstigen Bereichen,
  • Risikominimierung bei allen Prozessen in Diagnostik und Therapie,
  • Gesetzeskonforme und vergütete Stand-by-Regelungen für Pflegepersonal, damit kurzfristig Pflegekapazität bei Bedarf hochgefahren werden kann.

Die bislang geltenden Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) entsprechen nicht annähernd dem Bedarf an pflegerischem Fachpersonal, der sich aus dem Krankheitsspektrum und dem Grad an Pflegebedürftigkeit von Patient/innen ergibt. Sie können allenfalls ein Minimum an Patientensicherheit gewährleisten und die Beschäftigten vor Willkür und völliger Überforderung schützen. Klar ist aber – und noch einmal belegt durch die vergangenen Wochen, dass sich in den deutschen Krankenhäusern in Bezug auf die Pflege maßgeblich etwas ändern muss. Gebraucht wird endlich ein analytisches Pflegepersonalbemessungsinstrument, ausgerichtet am Versorgungsbedarf der Patienten und verpflichtend anzuwenden. Es muss jetzt in Auftrag gegeben werden; als Zwischenlösung ist das von DPR, DKG und ver.di gemeinsam erstellte Konzept PPR 2.0 einzuführen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DBfK Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 219157-0
Telefax: +49 (30) 219157-77
http://www.dbfk.de/

Ansprechpartner:
Johanna Knüppel
PR Referentin
Telefon: +49 (30) 219157-0
Fax: +49 (30) 219157-77
E-Mail: redaktion@dbfk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel