Finanzen / Bilanzen

Revival Gold ändert Bedingungen der Konzessionsvereinbarungen

Revival Gold Inc. (TSXV: RVG, OTCQB: RVLGF) („Revival Gold“ oder das „Unternehmen“ – https://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/revival-gold-inc/), ein wachstumsorientiertes Goldexplorations- und Golderschließungsunternehmen, gibt bekannt, dass es Maßnahmen getroffen hat, um die Verpflichtungen in Verbindung mit dem Erwerb der Konzessionsgebiete Beartrack („Beartrack“) und Arnett („Arnett“) des Unternehmens zu hinauszuschieben.

Am 9. April 2020 schloss Revival Gold eine Vereinbarung hinsichtlich der Verschiebung der verbleibenden Zahlungen gemäß der Optionsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und bestimmten Verkäufern (die „Verkäufer“) über den Erwerb der Claims Barnett innerhalb des Konzessionsgebiets Arnett (die „Barnett-Vereinbarung“, angekündigt am 30. Juni 2017) um ein Jahr ab. Die verbleibenden Optionszahlungen des Unternehmens gemäß der Barnett-Vereinbarung wären am 30. Juni 2020 und 30. Juni 2021 fällig gewesen. Nach Entrichtung einer Barzahlung von 75.000 US-Dollar an die Verkäufer sind die zwei verbleibenden Optionszahlungen gemäß der Barnett-Vereinbarung in Höhe von jeweils 250.000 US-Dollar nun am 30. Juni 2021 bzw. 30. Juni 2022 fällig.

Am 20. Mai 2020 vereinbarte Revival Gold eine zweite Änderung (die „zweite Änderungsvereinbarung“) der Bedingungen der Earn-in- und der damit verbundenen Aktienkaufvereinbarung (die „Vereinbarung“), die die Übernahme von Meridian Beartrack Co., eine Tochtergesellschaft von Yamana Gold Inc. („Yamana“) und Besitzer von Beartrack, nach Erfüllung bestimmter Konditionen, einschließlich der Tätigung bestimmter Explorationsausgaben in Bezug auf das Konzessionsgebiet, vorsieht. Das Unternehmen gab die Konditionen der Vereinbarung erstmals am 7. September 2017 bekannt; am 8. Mai 2019 wurden sie geändert.

Gemäß der zweiten Änderungsvereinbarung hat Yamana im Gegenzug zu zusätzlichen verpflichtenden Explorationsausgaben in Höhe von 2 Millionen US-Dollar durch das Unternehmen und der Gewährung einer zusätzlichen NSR-Lizenzgebühr (Net Smelter Return) von 0,25 % zugunsten von Yamana, die auf 1 Millionen US-Dollar begrenzt ist, einer einjährigen Verschiebung der (i) Kosten für die Instandhaltung und Sanierung des Standorts, die zuvor im vierten Jahr der Vereinbarung („Jahr 4“) fällig waren und jetzt ab dem fünften Jahr der Vereinbarung („Jahr 5“) übernommen werden; und (ii) der Earn-in-Frist, die zuvor am Ende von Jahr 4 ablief, aber jetzt bis zum Ende von Jahr 5 verlängert wurde, zugestimmt.

„Als weitere Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat das Unternehmen im Rahmen der geänderten Konzessionsvereinbarungen seine kurzfristigen Mittelabflüsse verringert und die Earn-in-Konditionen gelockert“, meint President und CEO Hugh Agro. „Mit dieser zusätzlichen Flexibilität wird das Unternehmen auch in der aktuellen Phase der turbulenten Marktbedingungen den Aufbau seiner Vermögenswerte fortsetzen können.“

Die verbleibenden Verpflichtungen von Revival Gold im Hinblick auf Beartrack gemäß der zweiten Änderungsvereinbarung sind nachstehend zusammengefasst:

  • Ausgabe von 1 Million Stammaktien von Revival Gold am Ende des dritten Jahres der Vereinbarung (29. September 2020);
  • Tätigung von Explorationsausgaben in Gesamthöhe von 6,0 Millionen US-Dollar bis 29. September 2020 (das Unternehmen hatte zum 31. März 2020 bereits 6,1 Millionen US-Dollar aufgewendet), von 8,0 Millionen US-Dollar bis 29. September 2021 und von 10,0 Millionen US-Dollar bis 29. September 2022;
  • Finanzierung der Instandhaltungs-/Sanierungskosten des Standorts im fünften Jahr der Vereinbarung (auf etwa 1 Millionen CAD geschätzt) ab 30. September 2021;
  • Übernahme aller zukünftigen Bürgschaften sowie Instandhaltungs- und Sanierungsverpflichtungen bei Abschluss des Earn-in und der Übernahme von Meridian Beartrack Co. am Ende des fünften Jahres der Vereinbarung (29. September 2022);
  • Zahlung von 6 US-Dollar pro Unze im Rahmen von Goldressourcen bzw. von 15 US-Dollar pro Unze im Rahmen von Goldreserven bei Abschluss des siebten Jahrestages der Vereinbarung (29. September 2024); und
  • Gewährung einer NSR-Lizenzgebühr von 1,5 %; davon sind 0,5 % auf 2 Millionen US-Dollar begrenzt.

Über Revival Gold Inc.

Revival Gold Inc. ist ein wachstumsorientiertes Goldexplorations- und -erschließungsunternehmen. Das Unternehmen verfügt über das Recht auf den Erwerb sämtlicher Anteile (100 %) an Meridian Beartrack Co., dem Besitzer des ehemals produzierenden Goldprojekts Beartrack in Lemhi County (Idaho). Revival Gold besitzt außerdem die Rechte auf eine hundertprozentige Beteiligung am benachbarten Goldprojekt Arnett Creek.

Zusätzlich zu seinen Beteiligungen an Beartrack und Arnett Creek verfolgt das Unternehmen auch andere Möglichkeiten zur Goldexploration und -erschließung und besitzt einen Anteil von 51 % am Phosphatprojekt Diamond Mountain in Uintah County (Utah).

Revival Gold hat derzeit ca. 55,6 Millionen ausstehende Aktien und verfügte zum 31. März 2020 über einen Betriebsmittelsaldo von ca. 1 Millionen Dollar. Zusätzliche Veröffentlichungen zu den Geschäftsberichten, technischen Berichten, Berichten über wesentliche Veränderungen, Pressemitteilungen und andere Informationen über das Unternehmen erhalten Sie über www.revival-gold.com oder bei SEDAR unter www.sedar.com.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Hugh Agro, President & CEO, oder Adam Rochacewich, CFO
Telefon: (416) 366-4100
oder E-Mail: info@revival-gold.com

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch

Vorsorglicher Hinweis

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemeldung.

Diese Pressemeldung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“, die keine historischen Tatsachen darstellen. Die zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten Schätzungen und Angaben, die die zukünftigen Pläne, Zielsetzungen oder Ziele des Unternehmens beschreiben, einschließlich von Aussagen, wonach das Unternehmen oder das Management bestimmte Bedingungen oder Ergebnisse erwartet. Zukunftsgerichtete Aussagen können anhand von Begriffen wie z.B. „glaubt“, „erwartet“, „schätzt“, „kann“, „könnte“, „würde“, „wird“ oder „plant“ erkannt werden.  Da zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen basieren und sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände beziehen, sind sie typischerweise Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Obwohl diese Aussagen auf den Informationen beruhen, die dem Unternehmen derzeit zur Verfügung stehen, kann das Unternehmen nicht gewährleisten, dass die tatsächlichen Ergebnisse den Erwartungen des Managements entsprechen werden. Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen können dazu führen, dass die tatsächlichen Ereignisse, Ergebnisse, Leistungen, Aussichten und Chancen wesentlich von jenen abweichen, die in zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Die zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemeldung beinhalten, sind jedoch nicht beschränkt auf die Absichten des Unternehmens im Hinblick auf seine Zielsetzungen, Ziele oder zukünftigen Pläne und Aussagen. Zu den Faktoren, die eine deutliche Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von diesen zukunftsgerichteten Informationen bewirken können, gehören unter anderem die Fähigkeit des Unternehmens, die möglichen Auswirkungen von COVID-19 (das Coronavirus) auf Faktoren, die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens relevant sind, vorherzusehen und diesen entgegenzuwirken; die Unfähigkeit, Mineralressourcen zu identifizieren; die Unfähigkeit, die geschätzten Mineralressourcen in Reserven umzuwandeln; die Unfähigkeit, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, die eine Produktionsentscheidung empfiehlt; der vorläufige Charakter der metallurgischen Testergebnisse; Verzögerungen bei der Einholung bzw. die Unfähigkeit, die erforderlichen Regierungs-, Umwelt- oder sonstige Projektgenehmigungen einzuholen; politische Risiken; Unsicherheiten in Zusammenhang mit der Verfügbarkeit und den Kosten von Finanzierungen, die in Zukunft erforderlich sind; Veränderungen auf den Kapitalmärkten; Inflation; Wechselkursänderungen; Rohstoffpreisschwankungen; Verzögerungen bei der Erschließung des Projekts; eine bedeutende Abweichung der Kapital-, Betriebs- und Sanierungskosten von den Schätzungen sowie andere Risiken in Zusammenhang mit der Mineralexplorations- und -erschließungsbranche und diejenigen Risiken, die in den auf SEDAR veröffentlichten Unterlagen des Unternehmens angeführt sind. Obwohl das Unternehmen die Annahmen und Faktoren, die zur Erstellung der zukunftsgerichteten Informationen verwendet wurden, für angemessen hält, sind diese Informationen nicht zuverlässig und gelten nur ab dem Datum dieser Pressemeldung. Es kann nicht garantiert werden, dass solche Ereignisse im zeitlich vorgegebenen Rahmen bzw. überhaupt eintreten. Das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Informationen aufgrund neuer Erkenntnisse, zukünftiger Ereignisse bzw. sonstiger Umstände zu aktualisieren oder zu korrigieren.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Swiss Resource Capital AG
Poststrasse 1
CH9100 Herisau
Telefon: +41 (71) 354-8501
Telefax: +41 (71) 560-4271
http://www.resource-capital.ch

Ansprechpartner:
Jochen Staiger
CEO
Telefon: +41 (71) 3548501
E-Mail: js@resource-capital.ch
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel