Ausbildung / Jobs

Soforthilfe noch bis zum 31. Mai beantragen

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist Unternehmer und Solo-Selbstständige darauf hin, dass Anträge auf Soforthilfe noch bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden können. „Die IHKs arbeiten mit Hochdruck auf Bundesebene daran, angesichts der betrieblichen Auswirkungen der Corona-Pandemie über viele Branchen und Größenklassen hinweg zu Anschlussregelungen zu kommen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille: „Bei Reisebüros, Busunternehmen oder in der Veranstaltungsbranche ist die Lage immer noch unverändert, auch die Öffnungen im Einzelhandel oder der Gastronomie wirken nicht von heute auf morgen, sondern die Unternehmen müssen das Wiederhochfahren zunächst einmal finanzieren. Wir brauchen zu den Überbrückungshilfen einen Zuschussfonds für kleine und mittlere Unternehmen, um eine Pleitewelle zu verhindern.“

Positiv beurteilt die IHK die Ausweitung der Soforthilfe in NRW auf Gründerinnen und Gründer: „Seit dem 14. Mai 2020 können in Ausnahmefällen auch Gründerinnen und Gründer, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 11. März 2020 ihre Waren und Dienstleistungen am Markt angeboten haben, mit Hilfe eines/r Angehörigen der steuerberatenden Berufe (z. B. Steuerberater/in) einen Antrag auf Soforthilfe stellen“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK. Auch die Klärung bezüglich der Lebenshaltungskosten und des Unternehmerlohns bei der Soforthilfe begrüßt die IHK. Demnach dürfen Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften einmalig einen pauschalen Betrag für die Monate März und April von insgesamt 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten oder einen (fiktiven) Unternehmerlohn ansetzen. Voraussetzungen sind die (erstmalige) Antragstellung im März oder April, keine Beantragung von ALG II (Grundsicherung) für März oder April und keine Bewilligung des Sofortprogramms für Künstlerinnen und Künstler. Weitere Informationen zur Soforthilfe gibt es auf der Internetseite unter www.ihk-bonn.de, Webcode @3520 oder bei der telefonischen IHK-Hotline unter 0228 2284 228. Aktuelle Informationen gibt es auch auf https://www.facebook.com/IHK.Bonn/ oder https://twitter.com/IHK_Bonn

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IHK Bonn/Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2284-139
Telefax: +49 (228) 2284-124
http://www.ihk-bonn.de

Ansprechpartner:
Claudia Engmann
Hauptgeschäftsführung/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 2284-139
Fax: +49 (228) 2284-124
E-Mail: engmann@bonn.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel