Kunst & Kultur

Gedenkstättenstiftung und Internationales Sachsenhausen Komitee richten dringenden Appell an die Oranienburger Stadtverordnetenversammlung

Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und das Internationale Sachsenhausen Komitee (ISK) appellieren nachdrücklich an die Oranienburger Stadtverordneten, dem vorliegenden Konzept für Straßenbenennungen im Neubaugebiet Aderluch nicht zu folgen. Gestern hatte der Hauptausschuss der Oranienburger Stadtverordnetenversammlung Vorschläge der Straßenbenennungskommission zur Entscheidung an die Stadtverordnetenversammlung weitergeleitet. Die zu benennenden Straßen befinden sich auf dem Gelände des Außenkommandos „Zeppelin“ des KZ Sachsenhausen. Lediglich eine der Straßen soll nach einer Inhaftierten des KZ Sachsenhausen benannt werden, eine weitere nach einer NS-Verfolgten.

Stiftungsdirektor Axel Drecoll: „Uns irritiert, dass es trotz mehrfacher Interventionen der Gedenkstätte und des ISK bisher nicht möglich war, die Straßen im Neubaugebiet Aderluch nach Häftlingen des KZ Sachsenhausen zu benennen. Genau hier befand sich das Außenkommando „Zeppelin“, wo täglich hunderte KZ-Häftlinge in einem privaten Unternehmen unter furchtbaren Bedingungen Zwangsarbeit leisten mussten. Wir richten daher den dringenden Appell an die Stadtverordneten, die Vorschläge für die Straßennamen entsprechend zu modifizieren. Für die Überlebenden und die Angehörigen der etwa 200.000 im Konzentrationslager Verfolgten ist das ein ausgesprochen wichtiges Signal.“

„Wir fordern die Stadtverordneten auf, die Chance zu nutzen, den Verfolgten im Konzentrationslager, deren Individualität die Nationalsozialisten auslöschen wollten, durch einen Straßennamen wieder ein Gesicht zu geben“, sagt Andreas Meyer, Vizepräsident des Internationalen Sachsenhausen Komitees.

Nach dem Konzept der Straßenbenennungskommission sollen Persönlichkeiten aus ganz unterschiedlichen Kontexten neben den zwei im Nationalsozialismus verfolgten Frauen gewürdigt werden. Durch die Benennungsvorschläge würden die Einmaligkeit des historischen Ortes und das Leiden der Opfer stark in den Hintergrund treten. Sowohl die Gedenkstättenstiftung als auch das ISK richten sich in ihrer Arbeit entschieden gegen die Gleichsetzung und Vermischung der zweifachen Geschichte von Sachsenhausen als Konzentrationslager und sowjetisches Speziallager, ohne dass dabei Unrechtskontexte bagatellisiert werden sollen. Besonders die Einbeziehung einer Frau, die im Speziallager inhaftiert war, droht aber genau diese Differenzierungsbemühungen zu konterkarieren.

Am 1. Oktober 1942 nahm ein Zweigwerk der Luftschiffbau Zeppelin GmbH Friedrichshafen, das sich in unmittelbarer Nähe des KZ Sachsenhausen auf dem Gelände zwischen Aderluch und den Bahngleisen befand, seinen Betrieb auf. Zunächst ca. 150 und später bis zu 700 Häftlinge des KZ Sachsenhausen mussten hier, beaufsichtigt von rund 120 Zivilarbeitern, Fesselballons fertigen und reparieren, mit denen der Anflug feindlicher Flugzeuge behindert werden sollte.

Information: www.sachsenhausen-sbg.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten
Heinrich-Grüber-Platz
16515 Oranienburg
Telefon: +49 (3301) 810912
Telefax: +49 (3301) 810920
http://www.stiftung-bg.de

Ansprechpartner:
Horst Seferens
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (3301) 8109-20
Fax: +49 (3301) 810926
E-Mail: seferens@stiftung-bg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel