Kommunikation

Vernetztes Zuhause: Smart Home ist für Mieter auch ohne Erlaubnis möglich

Wer sein Zuhause smart machen will, muss ein paar Dinge beachten. Das gilt für Mieter umso mehr. Denn wenn mir mein Heim nicht gehört, kann ich dort auch nicht nach Belieben jede smarte Technik zum Einsatz bringen. Alexander Kuch vom Onlineportal teltarif.de führt aus: "Mieter und auch Wohnungsbesitzer in einem Mehrfamilienhaus können nicht einfach machen, was sie wollen – insbesondere wenn es um bauliche Veränderungen geht. Dennoch ist Smart Home nicht zwangsläufig tabu, da es Komponenten gibt, die auch Mieter bedenkenlos nutzen können."

Mieter müssen nicht grundsätzlich auf ein intelligentes Heim verzichten. Produkte wie beispielsweise smarte Steckdosen, Innen-Jalousien oder Thermostate können problemlos genutzt werden, wenn die Anbringung keine baulichen Veränderungen der Wohnung mit sich bringt. "Grundsätzlich gilt, alle vernetzten Komponenten, die über dem Putz verlegt werden können, sind Sache des Mieters, Unterputz-Lösungen mit Aufstemmen der Wand müssen vom Vermieter genehmigt werden", erklärt Kuch. Mieter eines Einfamilienhauses sollten in ihren Mietvertrag schauen, was mit dem Vermieter diesbezüglich vereinbart wurde. Ist der Eigentümer offen für technische Umbauten und Weiterentwicklungen, kann das für die Realisierung smarter Techniken förderlich sein. Besitzer einer Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses müssen sich bei Änderungen im Haus, die außerhalb des privaten Bereichs liegen und auch die Optik der Außenfassade betreffen, mit der Wohnungseigentümergemeinschaft abstimmen. In Zukunft wird ‚Smart Metering‘ – die smarte elektronische Ablesung und Steuerung von Gas-, Wasser und Stromzählern aus der Ferne – immer gefragter werden. Mieter dürfen hierbei keine eigenmächtigen Veränderungen vornehmen und auch der Vermieter kann dies nur gemeinsam mit den Versorgungsunternehmen.
Kuch empfiehlt: "Wenn es um den Einbau smarter Techniken geht, sollten Mieter und Vermieter alles schriftlich festhalten – gegebenenfalls als Ergänzung zum Mietvertrag. Dort sollte geregelt sein, wer Eigentümer der Geräte ist und wer die Kosten für die Anschaffung sowie für eventuelle monatliche Abos übernimmt." Auch sollte geklärt werden, was nach dem Ende des Mietvertrags mit den Smart-Home-Komponenten geschieht und wer bei einem Abbau in der Verantwortung steht.

Wer nicht möchte, dass sein Vermieter auf Nutzungs- und Sensordaten der smarten Technik zugreifen kann, die Rückschlüsse auf das eigene Privatleben erlauben, sollte vorab vereinbaren, dass die Rechte bei einem selbst verbleiben – insbesondere bei Bildern von Überwachungskameras. Kuchs Fazit: "Auch wenn viele technische Umbauten Haus- oder Wohnungseigentümern vorbehalten bleiben, müssen Mieter nicht auf ein smartes Zuhause verzichten. So sind etwa alle funkbasierten Komponenten von Unterhaltungselektronik und Innenbeleuchtung, die ohne Eingriff in die Bausubstanz realisierbar sind, unproblematisch. Zu beachten ist allerdings, dass alle an der Wohnung vorgenommenen Änderungen auf Wunsch des Vermieters beim Auszug wieder rückgängig gemacht werden müssen. Ist das Vertrauen da und sind vorab verbindliche Absprachen schriftlich festgelegt worden, ist auch in Mietwohnungen einiges in Sachen intelligentes Zuhause möglich."

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.teltarif.de/smart-home-als-mieter

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

teltarif.de Onlineverlag GmbH
Brauweg 40
37073 Göttingen
Telefon: +49 (551) 51757-0
Telefax: +49 (551) 51757-11
http://www.teltarif.de

Ansprechpartner:
Lisa Hinze
Telefon: +49 (551) 51757-14
Fax: +49 (551) 51757-11
E-Mail: presse@teltarif.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel