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Mindestlohn steigt bis 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro

Den Beschluss der Mindestlohnkommission, den gesetzlichen Mindestlohn in vier Stufen bis 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen zu lassen und nicht wie von den Arbeitgebern zunächst gefordert einzufrieren oder sogar abzusenken, hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt. „Das Problem, dass der gesetzliche Mindestlohn seit seiner Einführung zu niedrig war, ist aber nicht beseitigt“, hat der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler gesagt. 

Vor allem für die Beschäftigten im Niedriglohnbereich wie dem Gastgewerbe, die aufgrund von Kurzarbeit nach wie vor besonders unter der Coronavirus-Pandemie leiden und dramatische Einkommensverluste verkraften müssen, sei dies ein Signal, das in die richtige Richtung geht. Sie seien dringend auf die Erhöhung des Mindestlohns angewiesen.

„Die Chance, den gesetzlichen Mindestlohn kräftiger steigen zu lassen, ist allerdings verpasst. Mit dem Mindestlohn müssen wir schnell den Bereich der Armutslöhne, die dann auch noch vom Staat subventioniert werden, verlassen. Notwendig sind konjunkturelle Impulse, um die Kaufkraft zu stärken. Jeder Euro mehr im Mindestlohn gelangt in den volkswirtschaftlichen Kreislauf und stärkt die Binnennachfrage.“

Zeitler erinnerte daran, dass sich in einer kürzlich veröffentlichten Umfrage fast 80 Prozent der Menschen in der Bundesrepublik für einen Mindestlohn von 12 Euro ausgesprochen haben. Deshalb brauche es eine klare Perspektive und der gesetzliche Mindestlohn müsse, so wie es auch Hunderte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die SPD, Bündnis90/Die Grünen und die Linke fordere, schrittweise, aber schnellstmöglich auf mindestens 12 Euro steigen.

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