Verbraucher & Recht

Diesel-Abgasskandal: KBA und italienische Behörde lassen Fiat gewähren

Der Diesel-Abgasskandal beim Konzern Fiat Chrysler Automobiles schwelt seit 2016. Mit Durchsuchungen von Büroräumen durch Ermittlungsbehörden ist der Skandal am 22. Juli 2020 wieder ans Licht der Öffentlichkeit getreten. Kraftfahrt-Bundesamt und auch das italienische Pendant legen weiterhin die Hände in den Schoß und lassen nach Informationen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Fiat einfach gewähren. Verpflichtende Rückrufe seien nach Auskunft des KBA vom Mai 2020 nicht geplant, teilte die deutsche Behörde unserer Kanzlei mit. Aus Italien sei dem KBA auch nichts bekannt. Die Kanzlei bietet Fiat-Kunden eine kostenfreie Online-Beratung an und hat am 3. August 2020 die erste Klage in Deutschland gegen Fiat eingereicht. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Vergleich ausgehandelt und Rechtsgeschichte geschrieben.

KBA geht Hinweisen im Diesel-Abgasskandal von Fiat nach

Der Automobilhersteller Fiat Chrysler Automobiles (FCA) ist massiv in den Fokus des Diesel-Abgasskandals gerückt. Wie beim VW-Skandal sollen bei Fiat, Jeep, Lancia, Alfa Romeo und Iveco die Grenzwerte für Stickoxide im Realbetrieb auf der Straße nicht eingehalten werden. Verwickelt in den neuen Abgasskandal ist auch das mit dem Fiat-Imperium verbundene Unternehmen Iveco, das neben Nutzfahrzeuge auch kostspielige Reise- und Wohnmobile verkauft. Sowohl Fiat als auch Iveco verkaufen Motoren an Mobilhersteller. Der Skandal ist bereits 2016 nach Untersuchungen an Fiat-Motoren durch die Deutsche Umwelthilfe publik gemacht worden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ermittelte, untersuchte und kam auch zu dem Verdacht, dass in den Fiat-Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. Im Januar 2020 wollte Dr. Stoll & Sauer Antworten vom KBA auf drängende Fragen im Skandal haben. Hier ein Auszug aus dem Fragen-Antworten-Katalog:

  • Welche Informationen hat das KBA an die italienische Typengenehmigungsbehörde übermittelt, nachdem die Abschalteinrichtung entdeckt wurden?

    Die italienische Typengenehmigungsbehörde wurde über die vorliegenden Hinweise unzulässiger Abschalteinrichtungen sowie die erfolgten Untersuchungen des KBA informiert. Weiterhin wurden die Testergebnisse sowie der Untersuchungsbericht des KBA übermittelt. 

  • Welche Maßnahmen plant die italienische Typengenehmigungsbehörde? Liegen dazu Dokumente vor?

    Dem KBA sind keine geplanten Maßnahmen der italienischen Typengenehmigungsbehörde bekannt. 

  • Werden weitere Modelle von Fiat vom KBA auf illegale Abschalteinrichtungen überprüft?

    Derzeit werden durch das KBA keine Fahrzeuge des Herstellers Fiat untersucht. 

  • Welche Maßnahmen hat die italienische Typengenehmigungsbehörde nach Kenntnis des KBA bezüglich Fiat wegen der entdeckten unzulässigen Abschalteinrichtung ergriffen?

    Nach hiesigem Kenntnisstand teilt die italienische Typengenehmigungsbehörde nicht die Auffassung des KBA hinsichtlich der hier beanstandeten Funktionen. 

  • Steht in Deutschland wegen der unzulässigen Abschalteinrichtungen in Fiat-Fahrzeugen eine Rückrufaktion mittels Software-Update an?

    Da die italienische Typengenehmigungsbehörde keinen Rückruf für im Markt befindliche Fahrzeuge angeordnet hat, gibt es keine offizielle Rückrufaktion zur Durchführung eines Software-Updates zur Beseitigung von Abschalteinrichtungen. 

Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: Von behördlicher Seite wird im Diesel-Abgasskandal von Fiat alles unternommen, um ihn unter den Tisch zu kehren. In Italien schließt die Zulassungsbehörde vor dem Skandal einfach die Augen. Warum das KBA nicht weiter vorgeht, darüber kann nur spekuliert werden. Eine Erklärung: Es sieht nach einem Stillhalteabkommen zwischen Deutschland und Italien aus. Im Diesel-Abgasskandal von VW musste der Wolfsburger Autobauer eine Strafe von fünf Millionen Euro an den italienischen Staat bezahlen. Damit war die Sache für VW erledigt.

Erste Klage gegen Fiat im Diesel-Abgasskandal

Mit dem Diesel-Abgasskandal bei FCA ist auch die Wohnmobil-Branche betroffen. Das Tochterunternehmen Iveco verkauft seine Fahrgestelle und Motoren an namhafte Reise- und Wohnmobilhersteller. Auch Fiat bevorzugt dieses Geschäftsmodell. Am 3. August 2020 reichte die Kanzlei Dr. Stoll & Auer in Deutschland die erste Klage gegen Fiat Chrysler Automobiles (FSA) am Landgericht Freiburg ein. Streitgegenständlich ist ein Fiat Ducato, der zu einem Wohnmobil umgebaut wurde. Das Mobil „Adria Twin“ wird von der Firma Adria Mobil aus Slowenien vertrieben. Hier die Fakten zur ersten Zivilklage gegen Fiat Chrysler Automobiles in der Bundesrepublik:

  • Am 21. August 2012 kaufte die Klägerin das Fahrzeug Adria Twin 2.3 Liter für 46.900 Euro.
  • Mit Klage vom 3. August 2020 soll das Landgericht Freiburg feststellen, ob der Klägerin durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und FCA dafür haftet.
  • Gegen den Fiat Ducato laufen im Zusammenhang mit Durchsuchungen bei Fiat Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Die Behörde bittet Fiat-Kunden, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen.
  • Auch beim Kraftfahrt-Bundesamt wird der Ducato als im Diesel-Abgasskandal verwickelt geführt.
  • Die Deutsche Umwelthilfe deckte den Abgasskandal bei Fiat bereits 2016 auf. Der Fiat-Motor schaltet nach 22 Minuten die Abgasreinigung vollständig ab, so das Ergebnis von zahlreichen Tests.
  • Auch bei Untersuchungen durch den ADAC viel der Fiat Ducato beim Ausstoß von Stickoxiden negativ auf. Bei NOx-Emissionen im normalen Straßenverkehr emittiert der Ducato rund 1.200 mg/km an NOx – erlaubt sind bei Euro 5 180 mg/km.
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt die Ansicht, dass bei Fiat der begründete Verdacht besteht, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden und die Abgasreinigung manipuliert wird.
  • Das Fahrzeug ist aufgrund der möglichen Abgasmanipulation im Wert gemindert, und der Verbraucherin ist ein erheblicher Schaden entstanden. Zudem droht dem Fahrzeug die Stilllegung.

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Dieselskandal von Fiat

Fiat-Kunden haben jetzt natürlich viele Fragen. Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass sich der Fall Fiat ähnlich entwickeln wird wie die Skandale bei VW, Daimler, BMW und Opel. Hier wichtige Fragen und Antworten zum Fiat-Skandal:

  • Gibt es einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Fiat?
    Den Verbrauchern stehen Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche zu, wenn sich die Verdachtsmomente bestätigen – wonach es offensichtlich aussieht. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Es droht die Stilllegung und somit ist ein Schaden entstanden.
  • Welche Möglichkeiten haben die Verbraucher?
    Rücktritt vom Kaufvertrag: Klage auf Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

    Schadensersatz einfordern: Die Verbraucher erhalten den Minderwert des Fahrzeuges erstattet. Dr. Stoll & Sauer hat im Abgasskandal von VW bis 25 Prozent Schadensersatz erstritten.

  • Wie hoch sind die Erfolgsaussichten gegen Fiat vor Gericht?
    Der Bundesgerichtshof hat die VW AG am Mai 2020 wegen Betrugs verurteilt. Der Autobauer ist im ersten Diesel-Abgasskandal gegenüber seinen Kunden zum Schadensersatz verpflichtet. Am Europäischen Gerichtshof sind in einem Gutachten am 30. April 2020 temperaturabhängige Abgasregulierungen für unzulässig erklärt worden. Es ist davon auszugehen, dass Fiat auch so genannte Thermofenster in den Dieselmotoren verwendet hat. Falls das so ist, stehen die Chancen gut, vor Gericht Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. Dr. Stoll & Sauer hat gegen die VW-Tochter Audi ein entsprechendes Urteil erwirkt.
  • Können Verbraucher gegen Fiat in Deutschland klagen?
    Selbstverständlich. Und das hat mit einem Verfahren gegen VW vor dem EuGH zu tun. Der EuGH fällte am 9. Juli 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil (Az. C-343/19). Generell, so der EuGH, können Hersteller eines manipulierten Diesels in dem Land verklagt werden, in denen die Fahrzeuge verkauft und erworben worden sind. Normalerweise müssen Klagen im Herkunftsland eines Herstellers geführt werden. Aus diesem Grund hat VW beispielsweise alle Verbraucher außerhalb Deutschlands vom Vergleich zur Musterfeststellungsklage ausgeschlossen. Mit diesem Trick wollte VW offensichtlich Geld sparen. Das wird jetzt so nicht funktionieren, weil der EuGH eine Ausnahme definiert hat. Verbraucher außerhalb Deutschlands haben nun die Möglichkeit, ihre Rechte gegen den Autobauer in ihren Heimatländern einzuklagen. Diese Rechtsprechung gilt natürlich auch für den Fiat-Skandal. Kein Verbraucher muss sich daher auf italienisches Rechtsgebiet begeben.
  • Was ist im Abgasskandal beim Reisemobilhersteller Iveco bisher bekannt geworden?

Der Abgasskandal im Fiat-Imperium erfasst auch das Unternehmen Iveco. Der Nutzfahrzeug-Hersteller ist unter anderem für seine Wohn- und Reisemobile bekannt. Iveco ist Teil von CNH Industrial. Und CNH gehört zum Imperium der Familie Agnelli, die Fiat gegründet hat. Iveco hat aktuell folgende drei Wohnmobile im Angebot, die unter Verdacht stehen, die EU-Abgasnorm nicht einzuhalten und die Abgasreinigung manipuliert zu haben:
1. Daily Hi-Matic
2. Daily 4×4
3. Eurocargo

Motorisiert ist beispielsweise der Daily Hi-Matic mit dem Motor F1A, 2.3 Liter, 136 oder 156 PS oder F1C 3.0 Liter, 180 oder 210 PS. Beim Eurocargo wirbt Iveco damit, dass nur ein SCR-Katalysator zum Einsatz kommt und alleine damit die Euro-6-Norm eingehalten wird.

  • Befinden sich Iveco-Motoren auch in anderen Reisemobilen?
    Motoren und Fahrgestell von Daily 4×4 und Eurocargo werden nach Iveco-Website-Angabe auch in Fahrzeugen folgender anderer Reisemobilherstellern verwendet. Damit stehen auch die Modelle dieser Anbieter unter Verdacht, die EU-Abgasnormen nicht einzuhalten.

Biomobil

Bocklet

Carthago

Concorde

Dethleffs

Dopfer

Form IT

Kerkamm

Laika

Morelo

Niesmann Bischoff

Notin

Pilote Le Voyageur

Phoenix

Protec

Swift

Woelcke

Verbraucher, die mit den sehr kostspieligen Fahrzeugen unterwegs sind, könnten geschädigt worden sein. Neue Wohnmobile kosten ab 30.000 Euro aufwärts, nach oben gibt es praktisch kein Limit. Verbraucher sind ruck, zuck an der 100.000-Euro-Grenze. Im Abgasskandal bei VW sind von Gerichten Schadensersatzsummen bis zu 25 Prozent vom Kaufpreis ausgeurteilt worden – abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

  • Wie ist die Faktenlage beim Abgasskandal von Fiat?
    Offiziell sind drei Modelle des Fiat-Konzerns ins Visier von europäischen Behörden wie dem Kraftfahrt-Bundesamt geraten:
    Fiat – 500x – 1956 ccm – 103 kW – Euro 6
    Fiat – Ducato – 2999 ccm – 130 kW – Euro 5
    Jeep – Cherokee – 1956 ccm – 125 kW – Euro 5

    Da Fiat wie Iveco seine Motoren auch an Wohn- und Reisemobilherstellern zur Weiterverarbeitung veräußert, ist davon auszugehen, dass Fiat weite Teile der Branche mit unzulässigen Motoren versorgt hat. Das Beispiel der ersten Fiat-Klage durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt das deutlich.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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