Finanzen / Bilanzen

Die Einschränkungen des KfW-Schnellkredits: Ernüchterung im Mittelstand trotz bereits 87.100 gestellter Anträge

Im Auftrag der Bunderegierung hat die KfW im Schulterschluss mit den Banken im März 2020 das KfW-Sonderprogramm „Corona-Hilfe“ aufgesetzt. Der Bund hat insgesamt einen Garantierahmen von rd. EUR 460 Mrd. EUR bereitgestellt mit dem Ziel, deutsche Unternehmen vor ernsthaften Finanzierungsschwierigkeiten oder – wenn diese bereits vorliegen – vor einer drohenden Insolvenz zu schützen.  Der KfW-Schnellkredit kann noch bis zum 31.12.2020 beantragt werden.

Bis zum 30.06.2020 wurden etwa 70.000 Kreditanträge entgegengenommen und 33,6 Mrd. EUR an Zusagen herausgelegt. Rund 97 % der Anträge kamen von kleinen und mittleren Unternehmen, von denen 99,8 % der Kredite ein Volumen bis 3 Mio. EUR haben. Damit profitiert vor allem der deutsche Mittelstand von der KfW-Corona-Hilfe. Bis heute wurden für die KfW- Corona-Hilfe (Stand 11.08.2020) 81.359 Anträge gestellt, von denen 99,7 % bereits abschließend bearbeitet worden sind. Das Zusagevolumen lag bei 42,6 Mrd. EUR. Einen Monat später (11.09.2020) waren es bereits 87.100 Anträge.

Viele Unternehmen haben den Schnellkredit genutzt, entstandene Liquiditätslücken zu schließen. Denn bedingt durch Corona sind Umsätze stark eingebrochen, Fixkosten konnten aber nicht in ausreichendem Umfang reduziert werden. Die entstandenen Verluste haben sofort Löcher in die Unternehmenskassen gerissen. Da die KfW gegenüber den Hausbanken einen 100%-igen Ausfallschutz übernimmt, sind die Prüfungen der Banken nur in eingeschränktem Umfang erforderlich, so dass die Unternehmen schnell über die Liquidität von bis zu 800.000 EUR verfügen können.  

Einschränkungen des KfW-Schnellkredits führen zu Ernüchterung

Damit die Fördermittel auch tatsächlich zur Deckung der laufenden Betriebskosten oder für Investitionen eingesetzt werden und auch keine Zombie-Unternehmen finanziert werden, unterliegt die Kreditgewährung bestimmten Auflagen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die mindestens seit 01.01.2019 am Markt tätig sind.  Zudem muss das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Sofern es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen.

Außerdem dürfen die Mittel nicht zur Rückführung oder Umschuldung anderweitiger Darlehen eingesetzt werden. Dividenden oder die Darlehensgewährung an Gesellschafter sind für die gesamte Laufzeit des KfW-Kredites (bis zu 10 Jahre) ausgeschlossen. Geschäftsführergehälter sind auf maximal 150.000 EUR begrenzt, um nur einige konkrete Einschränkungen aufzuzählen.

Ernüchterung: In der Folge stellen viele Deutsche CFOs fest, dass der KfW- Schnellkredit die finanzielle Handlungsfreiheit ihres Unternehmens doch massiv und vor allem über einen längeren Zeitraum einschränkt. Die schnelle Möglichkeit, Liquidität zu sichern sowie die attraktiven Konditionen führten dazu, dass bei der Beantragung der Mittel das Abwägen der Vor- und Nachteile sowie die Beurteilung der Kreditkonditionen nicht immer mit hinreichender Aufmerksamkeit vorgenommen wurde. Das rächt sich nun.

Hinzu kommt, dass die Mittel spätestens nach 2 Tilgungsfreijahren ratierlich zurückgezahlt werden müssen. Wenn also die Mittel die bereits entstandenen Lücken gestopft haben, stellt sich die Frage, wie weiteres Wachstum, das es in der Regel zwingend braucht, um die Krise nachhaltig zu überwinden, finanziert werden kann.

Weitere Finanzierungsbausteine als Ergänzung zum KfW-Schnellkredit

Ergänzend zum KfW-Schnellkredit braucht es daher weitere Finanzierungsbausteine, um nachhaltiges Wachstum zu finanzieren. Ein beliebtes Instrument ist die Rechnungsfinanzierung – auch Factoring genannt. Durch eine umsatzkongruente Finanzierung ist das Working Capital auch bei weiterem Wachstum dauerhaft gesichert.  Das Unternehmen kann durch den regelmäßigen Verkauf der Forderungen sofortige Liquidität generieren und sichert sich auch langfristig Wachstumsmöglichkeiten. Denn auch dem Wunsch der Kunden nach längeren Zahlungszielen kann leichter entsprochen werden, womit der Absatz angekurbelt werden kann. Dabei übernimmt das Factoringunternehmen nicht nur die Vorfinanzierung der Rechnungen, sondern auch den 100%-igen Ausfallschutz. In Krisenzeiten kein unerheblicher Vorteil.  Und die Rückzahlung erfolgt bei Fälligkeit durch die Abnehmer.

Factoring kann auch Unternehmen unterstützen, um aus einer Krisensituation herauszukommen. Damit ist Factoring flexibler als der klassische Bankkredit.

Handelsunternehmen, Produktionsbetrieb oder Dienstleister, die im B2B-Geschäft aktiv sind, sollten Factoring als Finanzierungsbaustein regelmäßig für sich prüfen. Denn der Einsatz von Factoring liefert nicht nur einen Beitrag zur Working Capital-Finanzierung, sondern fördert auch einen reibungslosen Ablauf des Geschäftes. Ganz zu schweigen von den freiwerdenden Ressourcen, die für den weiteren Ausbau des Unternehmens eingesetzt werden können.

Fazit: Wachstum braucht ausreichende Liquidität – hier kann Factoring unterstützen.

Liquiditätssicherung ist immer ein strategisches Ziel der Unternehmen. Vor allem für Wachstum braucht es ausreichende Liquidität. Dabei ist der klassische Kredit häufig die naheliegendste Finanzierungsoption, aber nicht immer die beste. Häufig ist ein guter Finanzierungsmix der Schlüssel zum Erfolg. Noch zu wenige Unternehmen wissen dabei, dass sie selbst erwirtschaftete Assets, wie die Forderungen, zur Generierung zusätzlicher Liquidität einsetzen können. Factoring mit der A.B.S. Global Factoring AG liefert mit den ergänzenden Serviceleistungen im Full-Service Factoring zudem Sicherheit vor Forderungsausfall sowie Entlastung im Debitorenmangement und Mahnwesen  – entscheidende Wettbewerbsvorteile für mehr unternehmerische Sicherheit und Planbarkeit. Und dies nicht nur dann, wenn staatliche Garantien und Ihre Kreditlinien ausgeschöpft sind.

Über die A.B.S. Global Factoring AG

Die A.B.S. Global Factoring AG mit Hauptsitz in Wiesbaden ist der größte private konzern- und bankenunabhängige Qualitätsdienstleister für Full-Service-Factoring in Deutschland. 1996 von CEO Thorsten Klindworth gegründet wuchs die A.B.S. Gruppe zu einem Konzern, der acht weitere Tochtergesellschaften in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Slowenien und Schweden unterhält. Ein Unternehmen aufzubauen und daraus stetig Wachstum zu generieren, gehört somit zur Kernkompetenz der A.B.S.

Als unternehmergeführtes Institut bietet die A.B.S. Global Factoring AG persönliche Beratung, maßgeschneiderte Finanzierungslösungen sowie 100%igen Schutz vor Forderungsausfällen und ist damit ein starker Partner des Mittelstandes. Mit innovativen Finanzierungskonzepten aus den Bereiche Factoring, Einkaufs- und Absatzfinanzierung unterstützt die A.B.S. mittelständische Unternehmen dabei, die eigene Liquidität und damit unternehmerische Spielräume und Wachstumschancen zu sichern. Der Name A.B.S. steht dabei für Flexibilität, Umsetzungsgeschwindigkeit und Vertrauen – sowohl im Umgang mit Kunden als auch mit Netzwerkpartnern. Mit über 125 Mitarbeitern kann die A.B.S. Gruppe ihren Kunden inzwischen an acht Standorten in Europa einen persönlichen und schlagkräftigen Service bieten. Im Kerngeschäft Factoring wickelte die A.B.S. Gruppe im Jahr 2019 hunderttausende Handelsforderungen gegen Debitoren aus 95 Herkunftsländern weltweit ab.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

A.B.S. Global Factoring AG
Mainzer Straße 97
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 97710-0
Telefax: +49 (611) 97710-250
https://www.abs-global-factoring.de

Ansprechpartner:
Dr. Sandra Pepperl-Klindworth
Telefon: +49 (611) 97710112
E-Mail: sandra.klindworth@abs-ag.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel