Finanzen / Bilanzen

Corona-Bonus: Steuerfrei nur noch in diesem Jahr

Wer seinen Mitarbeitern den Corona-Bonus von 1.500 Euro zahlen will, muss sich beeilen. Denn der Bonus ist nur noch 2020 steuerfrei. Das Geld muss daher unbedingt noch in diesem Jahr auf dem Konto der Mitarbeiter landen, rät Ecovis-Steuerberaterin Ines Wollweber in Niesky.

Was passiert, wenn Arbeitgeber den Corona-Bonus mit dem Dezembergehalt 2020 im Januar 2021 auszahlen?

Wenn Arbeitgeber den Corona-Bonus mit dem Dezembergehalt auszahlen, das Geld aber erst im Januar 2021 bei den Mitarbeitern auf dem Konto ist, ist die Steuerersparnis futsch. Denn die Steuerbefreiung ist befristet: Sie gilt nur bis zum 31.12.2020.

Corona-Bonus gehört nicht zum Arbeitslohn

Die fachliche Begründung: Der Corona-Bonus gehört nicht zum Arbeitslohn. Beim Corona-Bonus kommt es darauf an, wann ihn der Arbeitgeber zahlt. Landet der Bonus erst im Januar 2021 auf dem Konto des Mitarbeiters, dann gilt die Steuerbefreiung nicht mehr. Die Folge: Der Bonus ist dann lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig.

Corona-Bonus mit dem November-Gehalt auszahlen

„Im Jahressteuergesetz 2020 könnte noch eine Verlängerung des Corona-Bonus bis 31.01.2021 drin sein“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Ines Wollweber. Das sei aber noch nicht sicher. Sie rät Betrieben daher, dass sie den Corona-Bonus unbedingt noch 2020 an ihre Mitarbeiter auszahlen, weil sonst die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit nicht mehr gilt. „Am besten mit der Lohnabrechnung November, dann ist alles erledigt.“

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