Bildung & Karriere

Systemgastronomie – Sozialpartner führen Dialog fort Einigung auf Verlängerung des Kurzarbeitergelds

Die Sozialpartner in der Systemgastronomie, die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) haben sich in den vergangenen Krisenmonaten regelmäßig ausgetauscht, um zielführende Maßnahmen zur Linderung und Überwindung der negativen Coronafolgen auf die Systemgastronomie zu entwickeln. Dieser Dialog wurde aufgrund des erneuten Lockdowns und den damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen fortgeführt und intensiviert. Die Gastronomie muss laut Statistischem Bundesamt Umsatzrückgänge von mehr als 40 Prozent in den Monaten März bis August 2020 im Vergleich zum Vorjahr verkraften, einige der BdS-Mitglieder liegen deutlich über diesem Wert und manche Restaurants sind bis heute geschlossen.

Auf Einladung des BdS wurde in einem neuerlichen Gespräch jetzt vereinbart, das Instrument der Kurzarbeit über den 31. März 2021 hinaus bis Ende 2021 zu verlängern. Die Sozialpartner hatten sich bereits Anfang März dieses Jahres als erste Branche überhaupt auf eine freiwillige, tarifliche Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit in der Systemgastronomie verständigt und damit tausende Arbeitsplätze gesichert. Diese schnelle und zielorientierte Einigung war von beiden Seiten als Paradebeispiel für eine funktionierende Sozialpartnerschaft gewürdigt worden. Die nun beschlossene Verlängerung sei für die Branche sehr wichtig wie BdS-Präsidentin Sandra Mühlhause betont: „Wir danken der NGG für die erneut konstruktive Dialogbereitschaft. Mit der Verlängerung ist wieder mehr Planungssicherheit für unsere mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer verbunden. Diese ist gerade jetzt wichtiger denn je.“

Auch BdS-Hauptgeschäftsführerin und Verhandlungsführerin Andrea Belegante zeigt sich mit Vereinbarung der Sozialpartner sehr zufrieden: „Wir haben für die vielen engagierten, aber wirtschaftlich stark betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer unseres Verbandes ein bewährtes Kriseninstrument verlängern können. Die Branche zeigt, dass sie Verantwortung übernimmt und sich nach Kräften versucht, selbst zu helfen. Das sollte auch in der politischen Diskussion und der öffentlichen Wahrnehmung dieser tollen Branche gewürdigt werden.“

Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG: „Mit dieser Verlängerung der tariflichen Regelung wird ein Stück weit das Einkommen Tausender unserer Mitglieder und der Beschäftigten in der Systemgastronomie gesichert. Die Einkommensverluste durch Kurzarbeit werden verringert, da die Beschäftigten mit dem reduzierten Lohn, dem Kurzarbeitergeld und einer Aufstockung durch den Arbeitgeber auf 90 Prozent ihres alten Nettolohns kommen. Vor allem ist die Vereinbarung wichtig, dass der Kündigungsschutz zwei Monate über die Laufzeit der Kurzarbeit hinaus gilt.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Haubachstr. 76
22765 Hamburg
Telefon: +49 (40) 38013-0
Telefax: +49 (40) 38926-37
http://www.ngg.net

Ansprechpartner:
Sabine Jürgens
Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS)
Telefon: +49 (89) 3065879-45
Dr. Karin Vladimirov
Pressestelle der Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gast
Telefon: +49 (30) 288849-693
Fax: +49 (30) 288849-693
E-Mail: hv.presse@ngg.net
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel