Verbraucher & Recht

Baumschnitt im Winter

Laut § 39 V Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht geschnitten werden. Seit 1. Oktober ist der Baumschnitt, der sogenannte „Winterschnitt“, wieder erlaubt. Speziell Obstbäume werden jetzt zurückgeschnitten. Garten- und Obstbaumbesitzer sollten jedoch mit Vorsicht an den Baumschnitt herangehen, da die Arbeit auf Leitern, zusätzlich mit scharfen Schneidewerkzeugen – wie zum Beispiel Motorsägen – ein hohes Unfallrisiko birgt, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) und stellt Sicherheitstipps zur Vermeidung von Unfällen mit verschiedenen Leitern zur Verfügung.  

Gerade beim Baumschnitt ist das Unfallrisiko sehr hoch und es kann als Folge von Stürzen zu schwerwiegenden Verletzungen, wie beispielsweise Querschnittslähmungen oder sogar zum Tod führen. Oft ist dabei Leichtfertigkeit zusammen mit dem Einsatz von Leitern im Spiel und Grundregeln der Sicherheit werden nicht beachtet. „Daher kann ein Unfall nie ausgeschlossen werden und ein entsprechender Versicherungsschutz ist unabdingbar“, mahnt Siegfried Karle, Präsident der GVI.  

Doch welche Versicherungen decken das Unfallrisiko beim Baumschnitt mit Leitern ab? „Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier entweder überhaupt nicht oder nur unzureichend“, warnt Siegfried Karle. Wichtig ist hier eine eigene Absicherung über eine private Unfallversicherung mit ausreichender Versicherungssumme. Sie greift bei Unfällen in der Freizeit, also auch beim Baumschnitt und im Beruf. Für eine Hinterbliebenenversorgung im Todesfall ist eine Risikolebensversicherung und für die Absicherung der Arbeitskraft ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Auch hier ist die gesetzliche Absicherung unzureichend, führt der Versicherungsfachmann weiter aus.  

Mehr Informationen zum Thema Unfallrisiko beim Baumschnitt stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unfälle mit Leitern – Sicherheitstipps“ kostenlos zur Verfügung.    

Über GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten.

Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Kosten zu senken.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Telefon: +49 (7131) 91332-0
Telefax: +49 (7131) 91332-119
http://www.geldundverbraucher.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel