Gesundheit & Medizin

Corona und Vorgaben aus Berlin: Zusatzbeitragssatz muss um 0,2 Prozentpunkte steigen

Die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sowie die jüngsten politischen Eingriffe wie das geplante Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) schlagen im kommenden Jahr 2021 erstmals voll auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch. „Um ihren Haushalt zu stabilisieren und die hohen Kosten der Gesetzgebung zu verkraften, muss auch die AOK Baden-Württemberg erstmals seit fünf Jahren ihren Zusatzbeitrag anheben, um die Gesundheitsversorgung der Menschen im Land auf gewohnt hohem Niveau zu sichern“, so Peer Michael Dick, Alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg, im Anschluss an die heutige (15.12.2020) Sitzung des Gremiums. Der Zusatzbeitrag der größten Kasse im Südwesten steigt demnach ab dem 01.01.2021 um 0,2 Punkte auf 1,1 Prozent. „Die wiederholte Missachtung der Finanzautonomie der Krankenkassen durch die Politik lässt immer weniger Spielraum für eine verantwortungsvolle und weitsichtige Finanzplanung“, so Dick weiter. Einzig der guten Arbeit der vergangenen Jahre sei es zu verdanken, dass der Anstieg bei der AOK Baden-Württemberg insgesamt moderat ausfällt. Dazu auch Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg: „Eine Erhöhung des Beitragssatzes ist diesmal aufgrund der unkalkulierbaren Faktoren nicht zu vermeiden, doch wir liegen weiterhin unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz.“

Der Beitragssatz für Versicherte setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen. „Die AOK Baden-Württemberg legt seit Jahren Wert auf eine stabile Entwicklung ihres Beitragssatzes“, betont auch Monika Lersmacher, Alternierende Verwaltungsratsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg. Drei Jahre in Folge war der individuelle Zusatzbeitragssatz unverändert geblieben, ehe er für 2019 leicht abgesenkt wurde und 2020 das Vorjahresniveau von 0,9 Prozent beibehielt.

Für Dick und Lersmacher ist es keineswegs selbstverständlich, dass der Beitragssatz der AOK Baden-Württemberg über Jahre hinweg sehr stabil geblieben sei. „Seit 2018 hat das Bundesgesundheitsministerium eine Vielzahl von Gesetzgebungen initiiert. Ich erinnere nur an das Terminservice- und Versorgungsgesetz, das Pflegepersonalstärkungsgesetz und an das ‘Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung‘ (GKV-FKG). Hinzu kamen sehr dynamische Preissteigerungen in den Krankenhäusern und zuletzt auch noch die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.“

Der Vorstandsvorsitzende Johannes Bauernfeind warnt zudem: „Allein im kommenden Jahr wird aufgrund politischer Entscheidungen rund eine Milliarde Euro mehr als bislang schon aus den Beiträgen baden-württembergischer Arbeitgeber und Versicherter sowie aus Rücklagen der Krankenkassen im Land in andere Regionen der Republik verteilt. Das baden-württembergische Gesundheitswesen subventioniert damit diejenigen Teile Deutschlands, die ihre Strukturen nicht so optimal gestaltet haben wie wir.“ Sollte dieses Vorgehen Schule machen, sei jede weitblickende Finanzplanung der Krankenkassen in Gefahr: „Wenn wir Rücklagen, die eigentlich für Investitionen in eine qualitativ hochwertige Versorgung gedacht sind, zu einem sehr großen Teil an den Gesundheitsfonds abführen müssen, ist auf lange Sicht fraglich, wie lange wir drastischeren Beitragssatzerhöhungen noch erfolgreich entgegensteuern können.“

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