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Coronavirus: Ab Montag, 21. Dezember gilt im Busverkehr im naldo der Ferienfahrplan – Nachtverkehre werden eingestellt

Aufgrund der Corona-Pandemie verhängen Bund und Länder ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 einen bundesweiten Lockdown. Dies hat auch Auswirkungen auf den Busverkehr im naldo:

  • Durch die Schließung von Schulen und Kitas fahren die rd. 200 im naldo eingesetzten Verstärkerbusse für die Schüler im naldo ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 nicht mehr.
  • Die regionalen Nachtbusse (N80, N81, N82, N84, N87) im Landkreis Tübingen, die RufBusse Zollernalb in Albstadt und Balingen, der „Nachtschwärmer“ in Hechingen, sowie die Linie 22 im Anmelde-Linienverkehr im Landkreis Reutlingen verkehren ab sofort nicht mehr.
  • Ab Montag, 21. Dezember 2020 bis vsl. 8. Januar fahren die Busse im naldo nach dem Ferienfahrplan.
  • Die Nachtbusse in den Städten Reutlingen (N1 – N9) und Tübingen (N90 – N99) sowie die Quartiersbusse (81, 82, 91 – 94) in Reutlingen bleiben weiterhin eingestellt.

Diese Neuregelungen wurden in enger Abstimmung von Busunternehmen, Aufgabenträgern und dem Verkehrsverbund naldo heute aufgrund der aktuellen Lage beschlossen. Die Änderungen werden vsl. ab Mittwoch in naldo-EFA/naldo-App enthalten sein.

Am Donnerstag, 24. und Donnerstag, 31. Dezember 2020 gelten die Fahrpläne unter „Samstag“. Teilweise ist der Betriebsschluss vorverlegt. Dies ist in der EFA/naldo-App bereits berücksichtigt. Der Verkehrsverbund naldo bittet seine Fahrgäste, dies bei anstehenden Reiseplanungen zu beachten!

Welche Fahrplanänderungen es im Stadtverkehr Tübingen geben wird, werden die Stadtwerke Tübingen in einer eigenen Pressemitteilung veröffentlichen.

Damit die Infektionsgefahr in den öffentlichen Verkehrsmitteln niedrig bleibt, ist weiterhin Pflicht, dass alle Fahrgäste in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Alltagsmaske tragen müssen. Die Fahrgäste sind verpflichtet, eine solche Maske mit sich zu führen und sie an den Haltestellen (Bushaltestellen und Bahnsteige) und im Fahrzeug aufzusetzen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist, z.B. Asthmatiker. naldo, bittet seine Fahrgäste, sich an diese Pflicht zu halten.

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