Energie- / Umwelttechnik

EEG 2021: Allenfalls ein „durchwachsenes Zwischenergebnis“

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft sieht in der heute beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) allenfalls ein „durchwachsenes Zwischenergebnis“. Geschäftsführer Christian Seyfert sagte: „Im 20. Jahr des Gesetzes ist nicht zuletzt an den immer kürzer werdenden Abständen der Novellierung zu erkennen, dass die Grenzen der Anwendbarkeit des EEG erreicht sind. Spätestens in der kommenden Legislaturperiode müssen durch den Gesetzgeber endlich die Weichen gestellt werden, um Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutzbestrebungen der Industrie miteinander in Einklang zu bringen.“

Die im neuen EEG sichtbare Anerkennung der Rolle der energieintensiven Branchen beim Gelingen der Energiewende sei zwar zu begrüßen, zugleich sorgten aber die gleichzeitigen Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) für eine erhebliche Schwächung dieser klimaschonenden Technologie. „Das bedeutet leider eine für die betroffenen Unternehmen erhebliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen zur Umsetzung der industriellen klimaschonenden Erzeugungskonzepte“, so VIK-Geschäftsführer Seyfert. Die rückwirkenden Belastungen der deutschen Industrie durch den Wegfall der reduzierten Umlage im KWK-Segment von einem bis zu zehn Megawatt setzten überdies insbesondere in Zeiten der Corona-Krise ein völlig falsches Signal und führten zu finanziellen Mehrbelastungen. Christian Seyfert: „Wir hätten uns ein klares Signal gewünscht, um weitere Investitionen in KWK-Anlagen anzureizen. Nun werden sie durch die getroffene Regelung gehemmt.“

Positiv reagierte der VIK auf die Verlängerung der Fristen im Bereich Messen und Schätzen. So werde den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, bis Ende 2021 entsprechende Konzepte auszuarbeiten, das sei erfreulich.

Durch die Änderung zu den Scheibenpachtmodellen werde den Unternehmen und Kraftwerksbetreibern eine längere Frist zur Klärung der Beteiligungen eingeräumt. Seyfert: „Für uns stand und steht das Ziel der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens im Zentrum. Durch die nun getroffene Regelung haben die betroffenen Industriezweige durch den Gesetzgeber immerhin Zeit erhalten, eine auf sie passende Lösung zu finden.“

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