Optische Technologien

OLED-Projekt Phase II abgeschlossen

AIXTRON SE (FSE: AIXA) gab heute bekannt, dass APEVA, AIXTRONs Tochtergesellschaft für OLED-Beschichtungstechnologien (Organische lichtemittierende Dioden), die endgültige Abnahme für seine Gen 2 OVPD(R)-Beschichtungsanlage (Organic Vapor Phase Deposition) von seinem Kunden, einem der weltweit größten Displayhersteller, erhalten hat. APEVAs Prototyp einer OLED-Beschichtungsanlage, die auf der innovativen OVPD(R)-Technologie basiert, ermöglicht eine hocheffiziente Abscheidung von organischen Materialien für OLED-Displays.

APEVA plant nun, Gespräche über die Machbarkeit eines abschließenden Qualifizierungsprojekts (Phase III) aufzunehmen. Ein solches Projekt würde darauf abzielen, die Skalierbarkeit der OVPD(R)-Beschichtungstechnologie für großflächige Substrate sicherzustellen. Die Entscheidung für eine solche Phase III ist zu diesem Zeitpunkt offen.

Mit der endgültigen Abnahme durch den Kunden ist die Phase II des Qualifizierungsprojekts auf dem Weg zur Kommerzialisierung von APEVAs proprietärer OLED-Beschichtungstechnologie erfolgreich abgeschlossen. Während dieser Phase wurde das OVPD(R) System von einem Gen 1 (200x200mm) Laborsystem zu einem Gen 2 (370x470mm) Pilotproduktionssystem hochskaliert. Das OVPD(R) OLED-Beschichtungssystem wurde in einer Gen 2 OLED-Pilotfertigungslinie des Kunden installiert und ausgiebig getestet. Der erfolgreiche Abschluss des Projekts bestätigt das Potenzial der Technologie für die OLED-Fertigung.

AIXTRONs Tochtergesellschaft APEVA ist ein Komplettanbieter von Depositionssystemen für die organischen Materialschichten innerhalb eines OLED-Stacks. Das Produktangebot umfasst alle wichtigen Module von innovativen organischen Verdampfungsquellen über die Depositionsprozesstechnik bis hin zu Substrat-Handling-Systemen und der erforderlichen Vakuumtechnik.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichtete Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind.. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AIXTRON SE
Dornkaulstr. 2
52134 Herzogenrath
Telefon: +49 (2407) 9030-0
Telefax: +49 (241) 8909-40
http://www.aixtron.com

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel