Finanzen / Bilanzen

SoVD begrüßt Ausweitung der Kinderkrankengeldtage

Die anhaltende Corona-Pandemie und der damit verbundene erneute Lockdown verschärfen die ohnehin angespannte Situation zahlreicher Eltern und Alleinerziehender. SoVD-Präsident Adolf Bauer begrüßt die Bestrebungen, hier für Entlastung zu sorgen. „Die beschlossene Erweiterung der Kinderkrankengeldtage ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es kann nicht sein, dass Eltern und Alleinerziehende, die ihre Arbeit grundsätzlich zu Hause erbringen können, unter dem Druck stehen, gleichzeitig arbeiten und Kinder betreuen zu müssen. Arbeit im Homeoffice und die tägliche Kinderbetreuung oder Hausunterricht schließen sich aus. Daher fordern wir, dass die Regelung über den 31. Januar hinaus verlängert wird.“

Bund und Länder haben beschlossen, dass Eltern, die ihre Kinder wegen der Verlängerung der coronabedingten Kita- und Schulschließungen bis Ende Januar zu Hause betreuen müssen, 20 statt zehn Tage Kinderkrankengeld je Elternteil erhalten sollen. Für Alleinerziehende wurden 40 statt 20 Tage zugesagt. Das Kind muss nun, anders als sonst, nicht krank sein, damit die Kasse zahlt – es reicht, dass es wegen der Pandemie nicht in die Schule oder Kita kann.

Nun muss es darum gehen, dass der Beschluss schnell, unkompliziert und lebensnah umgesetzt wird, fordert SoVD-Bundesfrauensprecherin Jutta König. „Der Lockdown im Frühjahr hat gezeigt, dass Hausunterricht und fehlende Notbetreuung für Kinder, insbesondere zulasten von Frauen geht. Wir brauchen schnelle und unkomplizierte gesetzliche Regelungen, die verhindern, dass Frauen ihren Beruf aufgeben müssen. Wenn uns das nicht gelingt, drohen wir wieder in alte Rollenmuster zurückzufallen, und das gilt es zu verhindern.“

SoVD-Präsident Adolf Bauer betont, dass mit der angekündigten Regelung der richtige Weg eingeschlagen wurde, sieht aber trotzdem noch Korrekturbedarf. „Die zusätzlichen Tage zur Kinderbetreuung für Berufstätige sind richtig und notwendig. Da es sich aber um eine gesamtgesellschaftliche Leistung handelt, muss die Finanzierung sofort aus Steuermitteln erfolgen.“

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