Verbraucher & Recht

Speiseinsekten: exotisch und gewöhnungsbedürftig

Mehlwürmer, Grillen und Co. sind neuartige Lebensmittel, deren endgültige Zulassung in Europa noch überwiegend aussteht. Entsprechend werden sie nur selten im Handel angeboten und gelten bei Verbraucher:innen als Nischenprodukte. Gleichzeitig sind die Erwartungen an die Kennzeichnung und Sicherheit dieser Produkte hoch. Zu diesem Ergebnis kommt eine qualitative forsa-Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen. Die Befragung von Personen, die bereits insektenhaltige Lebensmittel gegessen haben oder bereit wären, diese zu probieren, bestätigt die Forderungen der Verbraucherzentralen nach verbindlichen Allergie- und Verwendungshinweisen.

Wahrnehmung insektenhaltiger Lebensmittel

Als Hauptargument für den Kauf von insektenhaltigen Lebensmitteln gaben die Befragten einen erwarteten hohen Proteinanteil und die Möglichkeit, Fleisch auf dem Speiseplan zu ersetzen, an. Gegen den Kauf sprechen die Unsicherheit über den Geschmack und die für einige Personen wenig ansprechende Optik der Tiere. “Gleichzeitig können sich die Teilnehmer:innen nur schwer vorstellen, sich an Insekten satt zu essen“, so Annett Reinke, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. “Aktuell werden die hohen Preise von den Befragten noch akzeptiert, da Insekten nur selten im Handel angeboten werden.“ Für einen alltäglichen Einsatz im Speiseplan müssten die Preise jedoch deutlich fallen, so ein Ergebnis der Befragung.

Kaum bekannt: allergenes Potenzial von Insekten

Vor allem Personen mit einer Unverträglichkeit gegen Krustentiere und Hausstaubmilben können auf Insekten allergisch reagieren. Das ist den meisten Befragten jedoch nicht bewusst, obwohl sie wissen, dass verschiedene Lebensmittel Unverträglichkeiten und Allergien auslösen können. Sie erwarten daher eine gut sichtbare Kennzeichnung auf der Verpackung – insbesondere für Allergiker.

„Wir schließen uns dieser Forderung an. Es muss verbindlich geregelt werden, dass auf der Vorderseite der Verpackung insektenhaltiger Lebensmittel eindeutig und gut erkennbar auf mögliche allergische Reaktionen auf Schalen- und Krustentiere sowie Hausstaubmilben hingewiesen wird“, sagt die Expertin.

Kaufargument: hoher Proteingehalt

Vor allem sportliche, männliche Teilnehmer verbinden aufgrund der Werbung insektenhaltige Lebensmittel mit einem höheren Proteingehalt als herkömmliche. Zum Teil zu Unrecht: „Denn selbst wenn ein insektenhaltiges Produkt mit ‘proteinreich‘ beworben wird, müssen nach den gesetzlichen Vorgaben lediglich 20 Prozent des Energiegehaltes auf Proteine entfallen“, so die Lebensmittelexpertin. “Zudem werden Verbraucher:innen wohl nur geringe Mengen an Insekten verzerren, wodurch sich die tatsächliche Proteinaufnahme relativiert.“

Nicht immer für den direkten Verzehr geeignet

Eine weitere Erkenntnis der Studie: Ohne klare Angaben zur Verwendung des insektenhaltigen Lebensmittels gehen die Befragten davon aus, dass sie das Produkt direkt verzehren können. Andernfalls erwarten sie einen konkreten Hinweis, etwa zur Erhitzung vor dem Verzehr. „Auch hier ist eine eindeutige Kennzeichnung zur Verwendung notwendig“, so Reinke. „Denn Insekten sind ähnlich wie Fleisch mikrobiologisch sensibel. Mögliche Keime können nur durch ausreichendes Erhitzen abgetötet werden.“

Weitere Informationen zum Thema:

Ob Insekten eine Alternative zu herkömmlichem Fleisch sind und was Verbraucher:innen über gegrillte Heuschrecken und Co. wissen sollten, erfahren sie hier.

Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zu insektenhaltigen Lebensmitteln deckte zudem Mängel bei der Kennzeichnung auf.

Über den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Babelsberger Str. 12
14473 Potsdam
Telefon: +49 (331) 29871-0
Telefax: +49 (331) 29871-77
http://www.vzb.de

Ansprechpartner:
Annett Reinke
Lebensmittelexpertin
Telefon: +49 (331) 29871-16
E-Mail: a.reinke@vzb.de
Lisa Högden
Telefon: +49 (331) 29871-12
E-Mail: presse@vzb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel