Verbraucher & Recht

ZdK-Präsident Sternberg begrüßt Einigung bei Lieferkettengesetz

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, begrüßt die heutige Einigung der Bundesregierung auf einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz. „Der Kompromiss für ein Lieferkettengesetz, auf den sich die Bundesregierung heute geeinigt hat, ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist ein gutes Zeichen, dass dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden soll – auch wenn sicherlich mehr möglich gewesen wäre. Langfristig müssen wir dahin kommen, dass auch Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitenden die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt in ihren Lieferketten von der Rohstoffgewinnung bis zur Endfertigung gewährleisten können.“, so Sternberg.

Nach monatelangem Ringen um einen Kompromiss einigte sich die Bundesregierung jetzt darauf, dass noch vor der Bundestagswahl im Herbst ein Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht werden soll. Nach bisherigen Informationen einigte man sich darauf, dass das Gesetz Anfang 2023 in Kraft treten soll, zunächst aber nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden in Deutschland gilt. Ab 2024 soll das Gesetz dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden gelten. „Die vorläufige Begrenzung auf diese Unternehmensgröße schränkt die Wirksamkeit des Gesetzes erheblich ein. Langfristig muss hier nachgebessert werden, um auch Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitenden in die Pflicht zu nehmen.“, kritisiert Sternberg.

Das ZdK spricht sich seit geraumer Zeit für ein wirksames Lieferkettengesetz aus, welches die Sorgfaltspflicht deutscher Unternehmen in den globalen Lieferketten regelt. In der letzten Vollversammlung wurde der Antrag „Wirksames Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode“ beschlossen. Darin forderte die ZdK-Vollversammlung die Bundesregierung auf, noch vor den Bundestagswahlen im Herbst 2021 ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen. Zentrale Forderung des Antrags der Vollversammlung ist ein wirksames Lieferkettengesetz, welches alle in Deutschland ansässigen und geschäftstätigen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden erfasst. Darüber hinaus fordert die Vollversammlung, dass die Missachtung der Sorgfaltspflichten an öffentlich-rechtliche Sanktionen wie Bußgelder, den Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und von der Außenwirtschaftsförderung geknüpft ist.

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Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist der Zusammenschluss von Vertretern der Diözesanräte und der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolates und weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Entsprechend dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien (Nr. 26) ist das ZdK das von der Deutschen Bischofskonferenz anerkannte Organ, das die Kräfte des Laienapostolats koordiniert und das die apostolische Tätigkeit der Kirche fördern soll. Die Mitglieder des Zentralkomitees fassen ihre Entschlüsse in eigener Verantwortung und sind dabei von Beschlüssen anderer Gremien unabhängig.

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