Finanzen / Bilanzen

Kundenbanken des Bank-Verlags benötigen keine Fallback-Lösung

Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat für die vom Bank-Verlag mit PSD2-Services bedienten Banken eine Ausnahmegenehmigung von der Verpflichtung zur Einrichtung eines Notfallmechanismus im Rahmen der PSD2-Schnittstelle (Ausnahme im Sinne von Artikel 33 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389) erteilt.[1]

Eine solche Ausnahmegenehmigung wird nur dann zugestanden, wenn bereits die Umsetzung der PSD2-Schnittstelle selbst höchste Anforderungen an Stabilität, Verfügbarkeit und Performance erfüllt. Die Banken, die Services des Bank-Verlags nutzen, müssen deshalb keine Fallback-Lösung vorhalten, die üblicherweise mit hohen Entwicklungs- und Betriebskosten einhergeht.

Damit erreicht die erfolgreiche Umsetzung der PSD2-Anforderungen für die Kundenbanken des Bank-Verlags einen entscheidenden Vorteil. Natürlich wird die Schnittstelle gemäß den regulatorischen Anforderungen auch weiterhin in Bezug auf innovative Services kontinuierlich weiterentwickelt.

Zum Hintergrund: Mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) wurde eine einheitliche Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern in der Europäischen Union eingeführt. Banken wurden dadurch verpflichtet, ihre Systeme für Dritte (Third Party Provider, TPP) mithilfe einer Schnittstelle für bestimmte Dienste zu öffnen. Schon seit März 2019 müssen gemäß der PSD2 die von den Instituten zur Verfügung gestellten Schnittstellenspezifikationen offengelegt und entsprechende Testsysteme bereitgestellt werden.

Der Bank-Verlag setzt für eine Vielzahl von Banken einen vollumfänglichen PSD2-Service als „Rundum-sorglos-Paket“ auf Basis des Berlin Group-Standards erfolgreich um. All diese Banken konnten zu den jeweils regulatorisch vorgegebenen Stichtagen fristgerecht entsprechende Schnittstellen veröffentlichen.

Darüber hinaus liefert der Bank-Verlag auch die geforderte Sandbox zum Testen dieser Bank-Schnittstellen.

Über die Bank-Verlag GmbH

Der Bank-Verlag ist das zentrale Serviceunternehmen privater Banken in Deutschland. Seit seiner Gründung als Fachverlag im Jahr 1961 hat sich das Unternehmen als IT-Dienstleister etabliert und betreibt hochsichere IT-Systeme sowie Anwendungen für die Abwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs und zur Einhaltung von Compliance-Anforderungen. Der Bank-Verlag verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Debit- und Kreditkarten sowie E-Banking und entwickelt Standards und Sicherheitsverfahren zur Cyber Security.

Dazu ist der Bank-Verlag Herausgeber diverser Fachpublikationen und bietet mit seinen Veranstaltungen wichtige Informationen und Networking-Gelegenheiten für den Finanzsektor.

In allen Segmenten gehört das Unternehmen zu den Marktführern der Branche. Der Bank-Verlag ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Bundesverbands deutscher Banken und hat seinen Hauptsitz in Köln sowie eine Niederlassung in Frankfurt/Main. Kunden des Bank-Verlags sind primär Privatbanken jeder Größe. Alle Lösungen stehen aber auch Kreditinstituten anderer Sektoren, Finanzdienstleistern und sonstigen Unternehmen zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bank-Verlag GmbH
Wendelinstr. 1
50933 Köln
Telefon: +49 (221) 5490-0
Telefax: +49 (221) 5490-120
http://www.bank-verlag.de

Ansprechpartner:
Claudia Ronig
Telefon: +49 (221) 5490-386
E-Mail: vertrieb@bank-verlag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel