Medien

Beschlüsse des MA HSH-Medienrats

  • Förmliche Beanstandung eines Verstoßes gegen Sponsoringbestimmungen im Programm von HAMBURG 1
  • Zulassung des Hörfunkvollprogramms „Ostseewelle HIT-RADIO Hamburg/Schleswig-Holstein“
  • Veränderung der Beteiligungsstrukturen der REGIOCAST GmbH & Co. KG

Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat im Programm von „Hamburg 1“ einen Verstoß gegen die Sponsoringbestimmmungen des Medienstaatsvertrags Hamburg Schleswig-Holstein (MStV HSH) festgestellt und förmlich beanstandet.

In mehreren im Januar 2021 in der Morgenprogrammstrecke „Frühcafé“ ausgestrahlten Sendungen des Formats „Ernährungstipps“ hatte eine Ernährungsexpertin Empfehlungen für eine gesunde Ernährung gegeben. Die Sendungen zu den Themen „Superfood“, „Ernährung von Sportlern“, „Snacks im Büro“ und „Complete Proteine“ wurden von einem Zusammenschluss von US-amerikanischen Pistazien-Anbaubetrieben gesponsert und waren entsprechend gekennzeichnet. Die hinzugezogene Expertin wurde jedoch vom Sponsor vorgeschlagen und fungierte als Ernährungsexpertin und Sprecherin des Sponsors. Zudem waren die Ernährungsvorteile der Pistazie in jeder Sendung das prägende Thema. Dadurch hat der Sponsor nach Auffassung des Medienrats die Inhalte der Sendungen so beeinflusst, dass die redaktionelle Verantwortung und die Unabhängigkeit des Rundfunkveranstalters beeinträchtigt worden sind.

Der Medienrat stellte gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 MStV HSH in Verbindung mit § 10 Abs. 2 MStV einen Verstoß gegen das Beeinflussungsverbot bei gesponserten Sendungen fest und sprach gegenüber der KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co., Veranstalterin von „Hamburg 1“, eine förmliche Beanstandung aus.

Der Medienrat erteilte zudem der Privatradio Landeswelle Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. Studiobetriebs KG eine Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des Hörfunkvollprogramms „Ostseewelle HIT-RADIO Hamburg/Schleswig-Holstein“ in beiden Bundesländern. Die Zulassung gilt für die Dauer von zehn Jahren. Neben einer Verbreitung über das Internet soll das Länderprogramm in Lübeck auch über DAB+ empfangbar sein. Vorgesehen ist zudem eine Ausstrahlung über den geplanten zweiten privaten DAB+ Multiplex in Hamburg.  

Der Medienrat bestätigte darüber hinaus Beteiligungsveränderungen der REGIOCAST GmbH & Co. KG als medienrechtlich unbedenklich. Diese bestehen in einem Komplementärwechsel sowie in geringfügigen Veränderungen im Gesellschafterkreis. Die REGIOCAST GmbH & Co. KG ist Veranstalterin des landesweiten Hörfunkvollprogramms „Radio Schleswig-Holstein“ sowie des landesweiten digitalen Hörfunkvollprogramms „80s80S“ für Hamburg. Zudem ist sie an drei weiteren Veranstaltern von Hörfunkvollprogrammen in Schleswig-Holstein und Hamburg beteiligt: Dies sind die NORA NordOstsee Radio GmbH & Co. KG („Radio BOB! rockt Schleswig-Holstein“), die delta radio GmbH & Co. KG („delta radio“) und die Radio 95.0 GmbH & Co. KG („Hamburg Zwei“).

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