Finanzen / Bilanzen

Gold Terra meldet Einreichung eines technischen Berichts für eine 64%ige Erhöhung der Mineralressourcenschätzung beim Goldprojekt Yellowknife City

Gold Terra Resource Corp. (TSX-V: YGT; Frankfurt: TX0; OTC QX: YGTFF) (" Gold Terra " oder das "Unternehmen" – https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/gold-terra-resource-corp/) freut sich bekannt zu geben, dass es einen technischen Bericht gemäß National Instrument 43-101 – Standards of Disclosure for Mineral Projects ("NI 43-101") eingereicht hat, der die Mineralressourcenschätzung auf seinem Goldprojekt Yellowknife City (das " YCG-Projekt ") unterstützt, wie in der Pressemitteilung des Unternehmens vom 16. März 2021 berichtet.

Der technische Bericht mit dem Titel "Technical Report on the 2021 Updated Mineral Resource Estimates, Northbelt Property, Yellowknife City Gold Project, Yellowknife, Northwest Territories, Canada" (Technischer Bericht über die aktualisierten Mineralressourcenschätzungen 2021, Northbelt Liegenschaft, Yellowknife City Gold Projekt, Yellowknife, Northwest Territories, Kanada) mit einem Gültigkeitsdatum vom 8. März 2021 kann auf der Website des Unternehmens unter https://www.goldterracorp.com und auf SEDAR unter www.sedar.com eingesehen werden. Diese aktualisierte Mineralressourcenschätzung umfasst die Goldlagerstätten Sam Otto, Crestaurum, Barney und Mispickel, die bereits in der ursprünglichen Mineralressource vom November 2019 gemeldet wurden, und beinhaltet die Untersuchungsergebnisse des Bohrprogramms 2020 auf den Lagerstätten Sam Otto und Crestaurum.

Die Mineralressourcenschätzung für 2021 zeigt:

Signifikante Erhöhungen des In-situ-Mineralinventars gegenüber der Mineralressourcenschätzung 2019 wurden durch die Bohrungen 2020 bei Sam Otto (9.622 Meter) und Crestaurum (7.648 Meter) erzielt, die den Streich und die Neigung dieser beiden Lagerstätten vergrößerten.

Die abgeleitete Mineralressource von 1.207.000 Unzen besteht aus einer:

  • Tagebaubeschränkte abgeleitete Mineralressource von 21,8 Millionen Tonnen mit durchschnittlich 1,25 g/t für 876.000 Unzen enthaltenes Gold.
  • Untertägige abgeleitete Mineralressource von 2,55 Millionen Tonnen mit durchschnittlich 4,04 g/t für 331.000 Unzen enthaltenes Gold.

Das Potenzial, die Mineralressourcen auf bestimmten Zielen zu erhöhen, beinhaltet:

  • Die ungetestete Tiefenerweiterung auf den beiden Lagerstätten Sam Otto Main und Sam Otto South.
  • Gold Terra glaubt, dass selektive Bohrungen in engeren Abständen auf der Lagerstätte Crestaurum die Mineralressourcen unterhalb der 300-Meter-Tiefe potenziell erhöhen können.
  • Die 2020 durchgeführten Bohrungen auf der Lagerstätte Crestaurum offenbarten eine noch nicht getestete drei Kilometer lange Streichlänge dieser goldhaltigen Struktur südlich der aktuellen Mineralressource.
  • Eine Überprüfung der strukturellen Kontrollen auf den Lagerstätten Mispickel und Barney während der Mineralressourcenschätzung 2021 zeigte das Potenzial für eine Vergrößerung dieser hochgradigen Zonen sowohl entlang des Gefälles der bekannten hochgradigen Zonen als auch für die Entdeckung neuer hochgradiger Adern über eine potenzielle drei Kilometer lange mineralisierte Struktur bei Mispickel.

Qualifizierte Personen

Die Mineralressourcenschätzung wurde von Dr. Allan Armitage, P.Geo., von SGS Geological Services erstellt. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen wurden von Joe Campbell, P. Geo., Chief Operating Officer von Gold Terra und qualifizierte Person gemäß NI 43-101, geprüft und genehmigt.

Optionsvereinbarung

Das Unternehmen freut sich bekannt zu geben, dass es eine Optionsvereinbarung (die "Optionsvereinbarung") mit Walter J. Humphries und David Smith (zusammen die "Optionsgeber") abgeschlossen hat, gemäß der es das Recht hat, eine 100%ige Beteiligung an bestimmten Mineralien-Claims (die "Claims") zu erwerben, die sich im Northbelt-Gebiet des YCG-Projekts befinden (die "Option"). Die strategische Hinzufügung der Claims bindet einen Schlüsselabschnitt des Grundstücks von Gold Terra für zukünftige Explorationen. Die Bedingungen der Optionsvereinbarung sehen vor, dass Gold Terra den Optionären insgesamt 15.000 $ in bar zahlt und insgesamt 40.000 Stammaktien von Gold Terra an die Optionäre ausgibt. Die Option ist über einen Zeitraum von drei Jahren ausübbar. Um die Option auszuüben, muss Gold Terra den Optionären innerhalb der nächsten drei Jahre weitere 15.000 $ in bar zahlen und weitere 60.000 Stammaktien von Gold Terra emittieren. Die Claims unterliegen einer Lizenzgebühr von 2 % der Netto-Schmelzerträge.

Die Optionsvereinbarung unterliegt der Zustimmung der TSX Venture Exchange ("TSXV"). Alle gemäß der Optionsvereinbarung ausgegebenen Aktien unterliegen den Weiterverkaufsbeschränkungen gemäß der geltenden Wertpapiergesetzgebung und den Regeln der TSXV.

Über das Yellowknife City Goldprojekt von Gold Terra

Das YCG-Projekt umfasst800 Quadratkilometer zusammenhängendes Land unmittelbar nördlich, südlich und östlich der Stadt Yellowknife in den Northwest Territories. Durch eine Reihe von Akquisitionen kontrolliert Gold Terra eines der sechs größten hochgradigen Goldlager in Kanada. Da das YCG nicht weiter als 10 Kilometer von der Stadt Yellowknife entfernt ist, befindet es sich in der Nähe der lebenswichtigen Infrastruktur, einschließlich ganzjährig befahrbarer Straßen, Flugverbindungen, Dienstleistern, Wasserkraftwerken und qualifizierten Handwerkern.

Das Projekt YCG liegt im produktiven Yellowknife-Grünsteingürtel und erstreckt sich über eine Streichlänge von fast 70 Kilometern entlang des mineralisierten Scherensystems, das die ehemaligen hochgradigen Goldminen Con und Giant beherbergt. Die Explorationsprogramme des Unternehmens haben erfolgreich bedeutende Zonen mit Goldmineralisierungen und mehrere Ziele identifiziert, die noch erprobt werden müssen, was das Ziel des Unternehmens unterstreicht, Yellowknife wieder zu einem der führenden Goldabbaugebiete in Kanada zu machen.

Besuchen Sie unsere Website unter www.goldterracorp.com

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

David Suda, Präsident und CEO
Telefon: 604-928-3101 | Gebührenfrei: 1-855-737-2684
dsuda@goldterracorp.com

Mara Strazdins, Leiterin der Abteilung Investor Relations
Telefon: 1-778-897-1590 | 604-689-1749 ext 102
Strazdins@goldterracorp.com

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch

Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung.

Vorsichtshinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Informationen

Bestimmte Aussagen und Informationen, die in dieser Pressemitteilung enthalten sind, stellen "zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze dar ("zukunftsgerichtete Informationen"). Im Allgemeinen können diese zukunftsgerichteten Informationen durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie "plant", "erwartet" oder "erwartet nicht", "wird erwartet", "budgetiert", "geplant", "schätzt", "prognostiziert", "beabsichtigt", "antizipiert" oder "antizipiert nicht" identifiziert werden, jedoch nicht immer, oder "glaubt", oder Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder Aussagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse, Bedingungen oder Ergebnisse "werden", "können", "könnten", "würden", "könnten" oder "werden", "eintreten" oder "erreicht werden" oder die negativen Konnotationen davon.

Alle Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen, können zukunftsgerichtete Informationen sein. Zukunftsgerichtete Informationen basieren notwendigerweise auf Schätzungen und Annahmen, die bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren unterliegen, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von jenen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden. Insbesondere enthält diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Informationen bezüglich der zukünftigen Pläne für Bohrungen und Explorationen auf dem Projekt YCG, der aktuellen Bohrungen auf dem Projekt YCG, der Fähigkeit des Unternehmens, das mineralisierte System auf dem Projekt YCG zu erweitern, der zukünftigen Erschließung spezifischer Ziele, der Aussagen bezüglich der Mineralressourcenschätzungen (einschließlich der Vorschläge für deren potenzielles Wachstum, Erweiterung, Aktualisierung und/oder Aufwertung, des voraussichtlichen Zeitplans und jeglicher zukünftiger wirtschaftlicher Vorteile, die sich daraus ergeben könnten; Aussagen in Bezug auf die Vergrößerung der höhergradigen Zonen und die Entdeckung neuer hochgradiger Lods; Aussagen in Bezug auf die Ausübung der Option und die damit verbundenen Zahlungen und Aktienemissionen sowie die 2 %-Nettoschmelzabgabe, der die Claims unterliegen werden; und das Ziel des Unternehmens, Yellowknife wieder zu einem der führenden Goldabbaugebiete in Kanada zu machen.

Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse des Unternehmens aufgrund der Faktoren, die im Abschnitt "Risikofaktoren" in der jüngsten MD&A und dem jährlichen Informationsformular des Unternehmens, die unter dem Profil des Unternehmens unter www.sedar.com verfügbar sind, wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Informationen erwarteten abweichen können.

Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen enthaltenen abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen beruhen auf Informationen, die dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung zur Verfügung standen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als richtig erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können. Alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen werden durch diese Warnhinweise eingeschränkt. Die Leser werden davor gewarnt, sich auf zukunftsgerichtete Informationen zu verlassen, da diese mit Unsicherheiten behaftet sind. Das Unternehmen hat nicht die Absicht und übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Informationen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gemäß den für das Unternehmen geltenden Wertpapiergesetzen und -vorschriften erforderlich.

VORSORGLICHER HINWEIS FÜR INVESTOREN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BETREFFEND SCHÄTZUNGEN VON MESSEN, ANGEZEIGTEN UND ERWARTETEN RESSOURCEN [NTD: Cassels hat die US-Vorsichtserklärung nicht überprüft.]

Das Unternehmen erstellt seine Offenlegungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der in Kanada geltenden Wertpapiergesetze, die sich von den Anforderungen der US-Wertpapiergesetze unterscheiden. Begriffe, die sich in dieser Pressemitteilung auf Mineralressourcen beziehen, werden gemäß NI 43-101 nach den Richtlinien der CIM Standards definiert.

Die United States Securities and Exchange Commission (die "SEC") hat mit Wirkung zum 25. Februar 2019 Änderungen (die "SEC Modernization Rules") an ihren Offenlegungsregeln verabschiedet, um die Offenlegungsanforderungen für Mineralgrundstücke für Emittenten zu modernisieren, deren Wertpapiere bei der SEC gemäß dem United States Securities Exchange Act von 1934 registriert sind. Die SEC Modernization Rules haben den SEC Industry Guide 7 ersetzt, der nach einer Übergangszeit und nach dem geforderten Konformitätsdatum der SEC Modernization Rules außer Kraft gesetzt wird.

Als Ergebnis der Verabschiedung der SEC-Modernisierungsregeln wird die SEC nun Schätzungen von "gemessenen Mineralressourcen", "angezeigten Mineralressourcen" und "abgeleiteten Mineralressourcen" anerkennen, die im Wesentlichen ähnlich wie die entsprechenden CIM-Standards definiert sind. Darüber hinaus hat die SEC ihre Definitionen von "Proven Mineral Reserves" und "Probable Mineral Reserves" so geändert, dass sie im Wesentlichen mit den entsprechenden CIM Standards übereinstimmen.

US-Investoren werden darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Begriffe zwar den entsprechenden Definitionen gemäß den CIM Standards "im Wesentlichen ähnlich" sind, es jedoch Unterschiede zwischen den Definitionen gemäß den SEC Modernization Rules und den CIM Standards gibt. Dementsprechend gibt es keine Garantie dafür, dass die Mineralressourcen, die das Unternehmen gemäß NI 43-101 als "gemessene Mineralressourcen", "angezeigte Mineralressourcen" und "abgeleitete Mineralressourcen" ausweist, dieselben wären, wenn das Unternehmen die Ressourcenschätzungen gemäß den gemäß den SEC Modernization Rules angenommenen Standards erstellt hätte.

US-Investoren werden außerdem darauf hingewiesen, dass die SEC zwar nun "gemessene Mineralressourcen", "angezeigte Mineralressourcen" und "abgeleitete Mineralressourcen" anerkennt, Investoren jedoch nicht davon ausgehen sollten, dass ein Teil oder alle Mineralvorkommen in diesen Kategorien jemals in eine höhere Kategorie von Mineralressourcen oder in Mineralreserven umgewandelt werden würden. Mineralisierungen, die mit diesen Begriffen beschrieben werden, sind mit großer Ungewissheit hinsichtlich ihrer Existenz und mit großer Ungewissheit hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit behaftet. Dementsprechend werden Investoren davor gewarnt, davon auszugehen, dass jegliche "gemessenen Mineralressourcen", "angezeigten Mineralressourcen" oder "abgeleiteten Mineralressourcen", die das Unternehmen meldet, wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar sind oder sein werden.

Darüber hinaus besteht bei "Inferred Resources" eine große Unsicherheit hinsichtlich ihrer Existenz und der Frage, ob sie legal oder wirtschaftlich abgebaut werden können. Daher werden Investoren in den Vereinigten Staaten ebenfalls davor gewarnt, davon auszugehen, dass alle oder ein Teil der "Inferred Resources" existieren. In Übereinstimmung mit den kanadischen Wertpapiergesetzen können Schätzungen von "abgeleiteten Mineralressourcen" nicht die Grundlage für Machbarkeits- oder andere wirtschaftliche Studien bilden, außer unter eingeschränkten Umständen, wo dies gemäß NI 43-101 zulässig ist.

Darüber hinaus ist die Offenlegung von "enthaltenen Unzen" gemäß den kanadischen Vorschriften zulässig; die SEC hat es Emittenten jedoch in der Vergangenheit nur gestattet, die Mineralisierung als Tonnage und Gehalt vor Ort ohne Bezugnahme auf Maßeinheiten zu melden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

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