Kunst & Kultur

Wirtschaftsgipfel: Weiter warten auf den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Beim gestrigen Wirtschaftsgipfel, zu dem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, MdB eingeladen hatte, hat die Präsidentin des Deutschen Kulturrates Prof. Dr. Susanne Keuchel die Forderung des Deutschen Kulturrates erneuert, den geplanten Sonderfonds für Kulturveranstaltungen jetzt schnell auf den Weg zu bringen, den Bundesfinanzminister Olaf Scholz, letztes Jahr angekündigt hat. So forderte sie einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen bestehend aus zwei Teilen: einem Wirtschaftlichkeitsbonus und einer Ausfallabsicherung. Mit dem Wirtschaftlichkeitsbonus sollen Kulturveranstalter finanziell unterstützt werden, wenn aufgrund der Corona-Bedingungen und der vorliegenden Hygienekonzepte weniger Besucherinnen und Besucher als möglich zu den Kulturveranstaltungen zugelassen werden können. Die Ausfallabsicherung soll greifen, wenn aufgrund der Corona-Pandemie eine geplante und angekündigte Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt werden muss. Ausfallkosten wie z. B. Künstlerhonorare, Kosten für Dienstleister usw. sollen erstattet werden. Hierfür ist eine Billigkeitslösung vorgesehen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, MdB erklärte, dass er sich damit einverstanden erklärt habe, dass die Zuständigkeit und Umsetzung des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen bei Bundesfinanzminister Scholz liegt. Das hieße jedoch, dass der Sonderfonds nicht über die eingespielte Überbrückungshilfe III abgewickelt werden könnte, sondern zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Kulturverwaltungen der Länder eine neue administrative Struktur geschaffen werden müsste.

Die Präsidentin des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Susanne Keuchel, bedauert dies: „Langes Hinhalten oder Experimente mit neuen Förderverfahren helfen jetzt nicht, sondern entschiedenes Handeln. Mit der Überbrückungshilfe III stünde ein sehr gutes und flexibles Förderinstrument zur Verfügung mit dem der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen zügig auf den Weg gebracht werden könnte. Die Überbrückungshilfe III wird im Zusammenspiel mit den Ländern umgesetzt und stetig aktualisiert und angepasst. Die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft müssen jetzt wissen, ob sie mit Unterstützungen rechnen können.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Kulturrat e.V.
Chausseestraße 10
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 22605280
Telefax: +49 (30) 2260528-11
http://www.kulturrat.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel