Energie- / Umwelttechnik

Parkstrom kritisiert jüngste Änderung der Ladesäulenverordnung

  • Verpflichtender Einbau von Kartenterminals aus Praxissicht teuer und unnötig
  • Bestehende Lösungen unterstützen statt Ladeinfrastruktur-Ausbau hemmen
  • Praktiker stärker in Gesetzgebungsprozesse einbinden

Der Berliner Ladedienstleister Parkstrom nimmt die jüngste Änderung der Ladesäulenverordnung zum Anlass, um an die Politik zu appellieren, bei künftigen Weichenstellungen im Zukunftsfeld Elektromobilität stärker Unternehmen aus der Praxis mit einzubeziehen. Immer wieder zeigt sich, dass dies leider nicht der Fall ist. Die neu geplante Verpflichtung, Ladestationen ab 2023 mit Kartenterminals auszurüsten, um überall spontanes Laden und Zahlen zu ermöglichen, sei ein typisches Beispiel für gut gemeint und schlecht gemacht, so Parkstrom Geschäftsführer Stefan Pagenkopf-Martin.

In erster Linie betrifft die Richtlinie Ladeinfrastruktur den öffentlichen Bereich, aber die Vergabe von Fördermitteln basiert oftmals ebenfalls auf der Ladesäulenverordnung. Damit hat sie auch einen wesentlichen Einfluss auf den zukünftigen Aufbau von Ladeinfrastruktur im halböffentlichen Raum und wird diesen verteuern.

Dringend notwendiger Ladeinfrastruktur-Ausbau wird verzögert

„Der Einbau von Kartenterminals ist aus unserer Sicht nicht zwangsläufig notwendig. Bestehende Direktbezahlsysteme wie Giro-e ermöglichen bereits heute das Freischalten und Bezahlen mit einer kontaktlosen Girokarte, die bereits fast alle Menschen in Deutschland besitzen. Die Integration von Kreditkarten in rein webbasierte Direktbezahlsysteme ist in Arbeit.

Deutschland ist das einzige Land der EU, das ohne Not den Weg über sinnlos teure, antiquierte Technik einschlagen will und Investitionen in Ladeinfrastruktur werden dadurch ausgebremst“, befürchtet Stefan Pagenkopf-Martin.

Noch im letzten Entwurf zur Neuerung der Ladesäulenverordnung war davon die Rede, Authentifizierung und Zahlungsvorgang mit einem gängigen Kreditkartensystem abzuwickeln, wobei das Kartenterminal mit Lesegerät eine von drei genannten Optionen war. Es ist aus Praxissicht absolut unverständlich, warum die beiden anderen genannten Optionen – kontaktlos mittels Karte oder mobilem Endgerät sowie browserbasiert über eine kostenlose mobile Webseite – nun aus der Ladesäulenverordnung gestrichen wurden.

Die verpflichtende Ausstattung neuer Ladestationen mit Kartenterminals ab 2023 und die damit einhergehenden Baumusterprüfungen mit dem Ziel der Mess- und Eichrechtskonformität konfrontieren die Hersteller mit hohen zusätzlichen Aufwendungen – und das in einer Phase, in der der flächendeckende Ausbau von Ladeinfrastruktur auf der Agenda steht. Es ist zu erwarten, dass jetzt viele Betreiber von Ladestationen geplante Investitionen zurückstellen. Die Verbraucher werden mit einem langsameren Ladeinfrastruktur-Ausbau und höheren Ladetarifen leben müssen.

Stefan Pagenkopf-Martin: „Die Politik hat die Chance vertan, bereits funktionierende moderne Bezahlsysteme zu unterstützen, die den Anforderungen des Mess- und Eichrechts genügen und bedeutend schneller und kostengünstiger integriert werden können.“

Über die Parkstrom GmbH

Die Parkstrom GmbH wurde 2012 gegründet und wird gemeinsam von Stefan Pagenkopf-Martin und Dr. Andreas Zumschlinge geführt. Der Ladedienstleister mit Sitz in Berlin fördert die Elektrifizierung des Straßenverkehrs durch die Schaffung von intelligenter Ladeinfrastruktur. Die Lösungskompetenz von Parkstrom liegt in Beratung, Installation sowie Betrieb von Ladeinfrastruktur und eich- und messrechtskonformer Abrechnung von Ladevorgängen im öffentlichen und halböffentlichen Raum.

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