Energie- / Umwelttechnik

Mehr Unterstützung für Herdenschutz nötig

Heute hat der Bundesrat die revidierte Jagdverordnung auf den 15. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Die Naturschutzorganisationen unterstützen alle Massnahmen, die das Zusammenleben von Bergbevölkerung und Wolf sowie die Erhaltung der regionalen Wolfsbestände fördern. Enttäuscht sind Pro Natura, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und WWF Schweiz davon, dass der Bundesrat den Herdenschutz nur gerade mit einer halben Million Franken zusätzlich unterstützen will.

Das entscheidende Standbein beim Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung ist der Herdenschutz. Es braucht einerseits mehr Mittel für die nötigen Zäune, da bisher die Aufwendungen der Tierhalter nicht gedeckt sind. Andererseits sind besonders für kleine Schaf- und Ziegenherden die Beiträge an die Behirtung  heute viel zu tief. Zusätzliche Beiträge, welche die Direktzahlungen für die Behirtung sinnvoll ergänzen würden, kommen in der revidierten Verordnung gar nicht vor.

Mit einer Anpassung der Direktzahlungsverordnung und einer Erhöhung der Sömmerungsbeiträge der Landwirtschaft hätte viel für das Zusammenleben der Bergbevölkerung mit dem Wolf erreicht werden können. Nicht allein die Naturschutzorganisationen stellen diese Forderung, im Parlament gibt es dazu auch Vorstösse aus Landwirtschaftskreisen.

Die Naturschutzorganisationen haben Hand geboten, dass der Bundesrat die Schwellen für Einzelabschüsse und Bestandsregulierungen beim Wolf senkt. Der Bundesrat geht hier nun sehr weit und schöpft damit den gesetzlichen Rahmen weitgehend aus. Enttäuscht sind die Naturschutzorganisationen, dass der Bundesrat für den Herdenschutz nur 0,8 Millionen Franken zusätzlich zur Verfügung stellt.

Weiter spricht die Revision einen elementaren Punkt gar nicht an: Bei Eingriffen gegen den Wolf muss dessen entscheidende Rolle im Ökosystem Wald berücksichtigt werden. Besonders im Berg- und Schutzwald müssen der Einfluss des Wolfs auf Schalenwildbestände und seine Rolle zur Verbesserung der natürlichen Waldverjüngung verstärkt beachtet werden.

Baldige Gesetzesrevision mit Verbesserungen beim Schutz der Wildtiere

Die Naturschutzorganisationen begrüssen, dass die Änderungen an der Verordnung noch diesen Alpsommer umgesetzt werden sollen. Sie verstehen, dass der Zeitplan zu eng war, um zusätzlich die nötigen Massnahmen zur Stärkung der Biodiversität und zum Schutz gefährdeter Wildtiere in dieser Verordnungsrevision zu realisieren. Umso mehr muss rasch eine Revision des Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) kommen, um die dringenden Schutzanliegen aufzunehmen, welche den Abstimmungskampf zusammen mit dem Wolf stark geprägt hatten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz
Dornacherstraße 192
CH4018 Basel
Telefon: +41 (61) 3179191
Telefax: +41 (61) 3179-266
http://www.pronatura.ch

Ansprechpartner:
Urs Leugger-Eggimann
Zentralsekretär
Telefon: +41 (7950) 935-49
E-Mail: urs.leugger@pronatura.ch
Werner Müller
BirdLife Schweiz
Telefon: +41 (79) 44880-36
E-Mail: werner.mueller@birdlife.ch
David Gerke
Gruppe Wolf Schweiz
Telefon: +41 (79) 30546-57
E-Mail: david.gerke@gruppe-wolf.ch
Gabor von Bethlenfalvy
WWF Schweiz
Telefon: +41 (76) 55218-09
E-Mail: gabor.vonbethlenfalvy@wwf.ch
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel