Verbraucher & Recht

Stoppt den Matić-Bericht!

Vertreter des Bundesverbands Lebensrecht (BVL) waren heute, am 23.06., in Brüssel, um mit Abgeordneten des EU-Parlaments über den sogenannten Matić-Bericht zu sprechen. Über diesen Bericht, der sich mit den sexuellen und reproduktiven Rechten und sexueller und reproduktiver Gesundheit von Frauen beschäftigt, soll nach einer Debatte morgen abgestimmt werden.

Auf der Veranstaltung, bei der unter anderem auch der internationale Lebensrechtsverband One of Us, die Ärzte für das Leben e.V. und Kaleb e.V. vertreten waren, erklärte Cornelia Kaminski, Vorstandsmitglied des BVL und Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), dass der Bericht gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoße und damit von vornherein abgelehnt werden müsse. Darüber hinaus plädierte sie an die EU-Abgeordneten: „Ich hoffe sehr, dass die EU-Abgeordneten einsehen, dass das Leben wichtiger ist, dass das Leben der ungeborenen Kinder zählt und Frauen in der Notlage eines Schwangerschaftskonflikts Beratung und Hilfe möchten, die sie aber nicht mehr bekommen werden, wenn Abtreibung als Gesundheitsversorgung gilt, und dass die Abgeordneten deshalb den Matić-Bericht ablehnen.“

Neben sinnvollen und guten Themen und Vorschlägen enthält der Bericht (wie der fast identische „Estrela-Bericht“, der zuletzt 2013/2014 im EU-Parlament abgelehnt wurde) einige für die Menschenrechte und die Gewissensfreiheit bestimmter Personengruppen höchst bedenkliche Forderungen, darunter insbesondere:

  • Abtreibung soll als normale Gesundheitsleistung etabliert, also ohne jede Einschränkung legalisiert, und entsprechend flächendeckend angeboten und finanziert werden.
  • Staaten sollen dafür sorgen, dass es keine Hindernisse zum freien und sicheren Abtreibungszugang gibt, was zum Zwang für medizinische Einrichtungen und Praxen führen kann, Abtreibungen anzubieten.

Damit werden die Menschenwürde und das grundlegende Menschenrecht auf Leben der Kinder vor der Geburt ebenso abgeschafft wie das Grundrecht auf Gewissensfreiheit für medizinisches Personal. Die wirkliche Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt wird ebenso negiert wie mögliche schädliche Folgen für Frauen nach einer Abtreibung.

Zwar sind solche Berichte für die nationalen Gesetzgebungen nicht verpflichtend. Doch der Bericht kann unter anderem dafür verwendet werden, bestimmte Staaten (z.B. Nicaragua, Uganda) mit Blick auf EU-Fördergelder, wie bereits geschehen, weiter unter Druck zu setzen.

Im Hinblick auf die Bundestagswahl im September wird das Abstimmungsergebnis in Brüssel für viele Wählerinnen und Wähler in Deutschland ebenfalls eine Rolle spielen.

Der BVL und seine Mitgliedsorganisationen sind im Gespräch mit Politikern, organisieren Veranstaltungen und Demonstrationen und klären die Öffentlichkeit auf. Gemeinsam vertreten sie etwa 30.000 direkte Mitglieder sowie einige Millionen Unterstützer und weitere Bürgerinnen und Bürger, denen die Menschenwürde ein wichtiges Anliegen ist.

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