Gesundheit & Medizin

DWG betont: Jede Operation an der Wirbelsäule muss sorgfältig geprüft werden

Patientinnen und Patienten, die vor bestimmten planbaren operativen Eingriffen an der Wirbelsäule stehen, haben jetzt Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung*. Mit diesem Beschluss ergänzte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im September seine Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren um einen sechsten planbaren Eingriff. „Das halte ich für sehr sinnvoll und längst überfällig“, bewertet Prof. Dr. med. Ulf Liljenqvist diese Maßnahme. Er ist Präsident der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft (DWG) und Chefarzt der Klinik für Wirbelsäulenchirurgie und des Skoliosezentrum des St. Franziskus-Hospital Münster. Die DWG ist mit ca. 2500 Mitgliedern die größte europäische Fachgesellschaft auf diesem Gebiet und trägt mit der Umsetzung von Zertifizierungsverfahren zur fachlichen Qualitätssicherung bei.

Das Zweitmeinungsverfahren soll prüfen, ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist und ggf. die Patienten zu möglichen Therapiealternativen beraten. Da jede Operation auch Risiken birgt, soll mit einer ärztlichen Zweitmeinung vermieden werden, dass sich Betroffene einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff unterziehen. Wirbelsäulenoperationen waren in diesem Zusammenhang in die Kritik geraten. „Jede Operation an der Wirbelsäule muss sorgfältig geprüft werden. Dafür stehen wir als Gesellschaft“, betont Liljenqvist. Er verweist jedoch auch darauf, dass in der großen Mehrheit der Fälle ohnehin schon zwei Meinungen eine OP-Indikation beurteilen, wenn diese von einem Facharzt gestellt und dann zum Spezialisten in der Klinik überwiesen wird. Ulf Liljenqvist ist selbst als Zweitgutachter tätig und hält es immer für sinnvoll, eine solche einzuholen, wenn Zeit dafür ist. Bei akut notwendigen Eingriffen mit neurologischen Ausfällen oder ähnlichem müsse jedoch eher gehandelt werden.

Zu den planbaren Operationen an der Wirbelsäule, für die das Zweitmeinungsverfahren greift, zählen die dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese), die knöcherne Druckentlastung (Dekompression), Facettenoperationen, Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision) sowie das Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese). „Bei Bandscheiben-Operationen lohnt eine zweite Meinung“, weiß Prof. Liljenqvist, „Neun von zehn Fällen müssen nicht operiert werden, aber der zehnte ist meist ein wirklich ernstzunehmender Fall, bei dem man auch keine Zeit verlieren darf“. Die Symptome dieser Betroffenen sprächen aber zumeist eine deutliche Sprache. Sichere Anzeichen eines akuten Bandscheibenvorfalls sind unstillbare Schmerzen in den Beinen, überdies Taubheitsgefühle oder Lähmungserscheinungen. Diese können gemeinsam oder nacheinander auftreten.

Pandemiebedingt, so informiert Ulf Liljenqvist auf Nachfrage, kommt es im Übrigen nicht zu einem vermehrten Auftreten von Rückenproblemen mit dem Nachsichziehen von schwerwiegenden Erkrankungen des Bewegungsapparates. Im Gegenteil: „Es lässt sich sogar feststellen, dass die Menschen sich im Homeoffice mehr bewegen – zumindest von ihrem Schreibtisch weg“, so der Mediziner. Für weitere Informationen zu aktuellen Erkenntnissen lesen Sie gern auch die Pressemitteilung „Engpässe in der wirbelsäulenchirurgischen Versorgung unter COVID in Deutschland“.

Die Deutsche Wirbelsäulengesellschaft veranstaltet unter dem Motto „Tradition und Innovation“ vom 9.-11. Dezember 2021 ihren wissenschaftlichen Jahreskongress als Präsenzveranstaltung mit 2Gplus-Regelung (geimpft oder genesen und negativ getestet) in Münster. Die Halle Münsterland bietet dafür auch angesichts der aktuellen Entwicklungen ideale Bedingungen mit einem großzügigen Raumangebot und für die Umsetzung aller notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen inklusive kostenfreiem Testzentrum für die Kongressteilnehmer. Mehr zum Programm der DWG-Jahrestagung unter www.dwg-kongress.de. Akkreditieren Sie sich dort kostenfrei als Medienvertreter, wenn Sie sich über die Themen des Kongresses informieren und darüber berichten möchten! Wir unterstützen Sie gern bei der Suche nach Interviewpartnern. Melden Sie sich dazu und mit all Ihren Fragen gern beim Pressekontakt!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH
Carl-Pulfrich-Straße 1
07745 Jena
Telefon: +49 (3641) 311-60
Telefax: +49 (3641) 311-6241
http://www.conventus.de

Ansprechpartner:
Romy Held
Telefon: +49 (3641) 3116-280
Fax: +49 (3641) 3116-243
E-Mail: romy.held@conventus.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel