Mobile & Verkehr

Fußverkehrs-Check 2022: Jetzt bewerben

Der „Fußverkehrs-Check“ des Zukunftsnetz Mobilität NRW hat sich bei den Mitgliedskommunen des Unterstützungsnetzwerks in kürzester Zeit zum beliebten Tool für Bürgerbeteiligung entwickelt. Seit 2019 können sich Städte, Kreise und Gemeinden mithilfe dieses Angebots dem Thema Fußverkehr widmen und gleichzeitig die nachhaltige Fortbewegung ihrer Bürger*innen fördern. Nun geht es in die nächste Runde: Ab sofort können Kommunen ihre Bewerbung um einen „Fußverkehrs-Check“ beim Zukunftsnetz Mobilität NRW einreichen. Bewerbungsschluss ist der 25. Februar.

„Zu Fuß gehen hält fit und ist gut fürs Klima“, so Ina Brandes, Verkehrsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen. „Um sicher und bequem zur Arbeit, in die Schule oder zum Einkaufen zu gehen, brauchen wir fußgängerfreundlich gestaltete Wege und Plätze. Deswegen unterstützen wir die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit den Fußverkehrs-Checks dabei, Fußwege attraktiver und sicherer zu machen und so die Lebensqualität der Menschen noch weiter zu verbessern. Ich lade herzlich dazu ein, sich für die Fußverkehrs-Checks 2022 zu bewerben!“

Mehr Perspektiven, mehr Beteiligung
Das Besondere am „Fußverkehrs-Check“ ist sein Format. Gemeinsame Workshops und Begehungen bringen Bürger*innen, Verwaltung und Politik zusammen, um das Gehen in der Kommune attraktiver zu machen. Diese Begehungen auf zuvor abgestimmten Routen bilden das Kernstück.

Bewerbungsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise, die Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW sind. Der „Fußverkehrs-Check“ ist geeignet sowohl für den Einstieg in die Fußverkehrsförderung als auch für die Vertiefung des Themas. Auf Grundlage der Bewerbungen werden landesweit zwölf Kommunen ausgewählt. Details zu den Wettbewerbsbedingungen finden Sie auf der Internetseite des Zukunftsnetz Mobilität NRW unter diesem Link: Zukunftsnetz Mobilität NRW

Hintergrund „Fußverkehrs-Check“
„Fußverkehrs-Checks“ sind ein Angebot des Zukunftsnetz Mobilität NRW, dem landesweiten Unterstützungsnetzwerk für nachhaltige Mobilitätsentwicklung. Nach den beschriebenen Begehungen vor Ort folgen eine Stärken-Schwächen-Analyse sowie die Erstellung eines Maßnahmenplans mit Prioritäten, die gemeinsam von Bürger*innen und Expert*innen erarbeitet werden.

Mit viel Erfahrung begleiten die Planungsbüros Via und Planersocietät diesen Prozess und fassen die Ergebnisse am Ende zu einer Handlungsempfehlung zusammen. Die anschließende Umsetzung ist freiwillig. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW berät die Kommunen auf Wunsch zur Generierung möglicher Fördermittel.

Die Kosten für die „Fußverkehrs-Checks“ werden vom Ministerium für Verkehr Nordrhein-Westfalen übernommen. Weitere Informationen finden Sie hier: Zukunftsnetz Mobilität NRW

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW ist ein Unterstützungsnetzwerk für Kreise, Städte und Gemeinden. Drei regionale Koordinierungsstellen betreuen diese Kommunen – vom Change-Management in der Verwaltung bis zur Förderung von konkreten Konzepten. Das Ziel: attraktive Mobilitätsangebote für lebendige, sichere und gesunde Kommunen und eine verlässliche Anbindung der ländlichen Räume an die Städte zu schaffen. Um den Netzwerkgedanken optimal nutzen zu können, sind die Koordinierungsstellen bei den Verkehrsverbünden und Zweckverbänden des Landes wie folgt angesiedelt:

• Nahverkehr Westfalen-Lippe: Koordinierungsstelle Westfalen-Lippe
• Verkehrsverbund Rhein-Ruhr: Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr
• Verkehrsverbund Rhein-Sieg: Koordinierungsstelle Rheinland

Die Geschäftsstelle für übergeordnete Aufgaben ist ebenfalls angesiedelt beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) in Köln. Das Netzwerk wird gefördert durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und die Unfallkasse NRW.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Deutzer Allee 4
50679 Köln
Telefon: +49 (221) 20808-0
Telefax: +49 (221) 20808-40
http://www.vrs.de

Ansprechpartner:
Sharon Beatty
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (221) 20808-746
E-Mail: sharon.beatty@vrsinfo.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel