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Wolfgang Bosbach: Impfzwang ist Körperverletzung / Wenig Chancen vor Verfassungsgericht

Die Impfung erfüllt juristisch gesehen den Tatbestand einer Körperverletzung – eine Impfpflicht „bedarf daher einer sicheren rechtliche Grundlage“, sagt der Verfassungsexperte und frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach bei „19 – die Chefvisite“. „Im Regelfall“ werde eine Impfung durch die Einwilligung des Patienten für den Arzt „strafrechtlich irrelevant“, so Bosbach. „Hier geht es aber um Impfpflicht / Impfzwang“, betont er. Bosbach ist „mehr als skeptisch“, dass eine allgemeine Impfpflicht vor dem Verfassungsgericht in Karlsruher Bestand hätte. Die Chancen für eine Regelung nur für Risikogruppen sieht er bei „50+“.

Die rückwirkende Verkürzung des Genesenen-Status „geht überhaupt nicht“, kritisiert Bosbach. Gelten könne die kürzere Frist von drei Monaten allenfalls für neue Fälle. Sein Fazit: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „hat seinen Laden nicht im Griff“. Der Vorgang trage zum „Kommunikationsdesaster“ bei – nicht einmal Wissenschaftler könnten die aktuellen Corona-Regeln „einigermaßen unfallfrei erklären“, so Bosbach: „Die Akzeptanz sinkt.“ Er hält eine Debatte über Öffnungsperspektiven für nötig.

Im Videocast „19 – die Chefvisite“ gibt der Chef der Uniklinik Essen, Professor Jochen A. Werner, zusammen mit Publizist Jens de Buhr und wechselnden Gästen von Montag bis Freitag Orientierung bei den aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie. Alle Sendungen sind jederzeit abrufbar in der Mediathek auf DUP-magazin.de!

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