Bildung & Karriere

Zeitler: „Das ist ein Meilenstein. Gesetzentwurf dar nicht geschliffen werden“

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Referentenentwurf zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. „12 Euro Mindestlohn ohne Ausnahmen und Übergangsfristen ab 1. Oktober – das ist ein Meilenstein, dem im nächsten Schritt die Erhöhung der Tarifbindung folgen muss.“ Das hat der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler gesagt.

„Das, was im Koalitionsvertrag angekündigt wird, zügig umgesetzt, erfährt gesamtgesellschaftlich eine sehr große Unterstützung und unterstreicht die politische Glaubwürdigkeit der neuen Bundesregierung“, so Zeitler.

Die Erhöhung des Mindestlohns käme nicht nur Geringverdienern, vor allem Frauen, in Hotels, Gaststätten, Bäckereien oder Fleischereien zugute, sondern auch der Wirtschaft: Nach Angaben des Pestel-Instituts* würde die Kaufkraft bundesweit um 10,8 Milliarden Euro pro Jahr steigen und den Unternehmen höhere Umsätze bescheren.

Scharf kritisiert hat Zeitler die Ankündigung von Arbeitgeberverbänden, u.a. des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga, gegen den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro mit dem Argument der Tarifautonomie zu klagen: „Das ist an Heuchelei nicht zu übertreffen. Durch Tarifflucht und dem Gewähren von Mitgliedschaften ohne Tarifbindung sind die Arbeitgeberverbände für die seit vielen Jahren sinkende Tarifbindung verantwortlich.“

Für tariflich gebundene Arbeitgeber seien 12 Euro Mindestlohn in der Regel kein Problem. Das zeigten die jüngsten Tarifverträge für das Gastgewerbe in Brandenburg, Berlin und Hessen sowie der Tarifvertrag der NGG mit dem Dehoga-Landesverband Nordrhein-Westfalen, der in der vergangenen Woche geschlossen wurde, – mit einem tariflichen Mindestlohn von 12,50 Euro.

„Wir begrüßen es, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt hat, in einem nächsten Schritt zügig für die Erhöhung der Tarifbindung zu sorgen“, so Zeitler.

Der NGG-Chef appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, der geplanten Mindestlohn-Erhöhung zuzustimmen: „Dass nach einem jahrelangen Ausufern des Niedriglohnsektors Menschen wieder besser von ihrer Arbeit leben können, sollte keine Frage des Parteibuchs sein. Es ist in einem reichen Land wie Deutschland überfällig.“

* NGG: Rund sieben Millionen Beschäftigte profitieren von 12 Euro Mindestlohn

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Haubachstr. 76
22765 Hamburg
Telefon: +49 (40) 38013-0
Telefax: +49 (40) 38926-37
http://www.ngg.net

Ansprechpartner:
Dr. Karin Vladimirov
Pressestelle der Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gast
Telefon: +49 (30) 288849-693
Fax: +49 (30) 288849-693
E-Mail: hv.presse@ngg.net
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel